Die Stiftung bezweckt: a) die Förderung der Aus- und Weiterbildung oder die Umschulung von behinderten Personen mit Domizil im Kanton Bern, das Gewähren von Förderungen und Starthilfen oder vorübergehende Unterstützung bei Beginn der selbstständigen Tätigkeit, durch das Gewähren von Darlehen, Finanzierung von Venture Capital oder ähnlichem; b) die Förderung und die Unterstützung von behinderten Personen mit Domizil im Kanton Bern, durch die Finanzierung von Ferienaufenthalten von Behinderten, durch die Finanzierung von Entlastungsferien von Angehörigen der Behinderten und durch die Finanzierung von sinnvollen Freizeitbeschäftigungen; c) die generelle Förderung und Unterstützung von behinderten Personen mit Domizil im Kanton Bern, z.B. durch Vorfinanzierung von Sozialversicherungskosten, sofern die Auszahlung dieser Ansprüche über Gebühr dauert oder durch teilweise Übernahme der Unterhaltskosten; d) die Unterstützung von Projekten, die auf die Verbesserung der Infrastrukturen für behinderte Personen im Kanton Bern abzielen. Die Stiftung kann auch andere Organisationen, die dem Stiftungszweck entsprechen, unterstützen. Der Hauptzweck gemäss lit. a - c soll laufend erfüllt werden, die danach aufgeführten Zweckbestimmungen je nach den finanziellen Möglichkeiten. Die Zuwendungen aus der Stiftung erfolgen freiwillig nach dem Ermessen des Stiftungsrates. Ein Rechtsanspruch der einzelnen Begünstigten auf das Stiftungsvermögen oder dessen Erträge besteht nicht. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.
Die Stiftung bezweckt die Unterstützung von sozialen und therapeutischen Einrichtungen für Behinderte durch die Ausrichtung von Vergabungen. Ferner bezweckt die Stiftung den Erhalt der unter Denkmalschutz stehenden Liegenschaft Brunnadere-Huus am Elfenauweg 46 in Bern. Sie stellt ihre Grundstücke Bern-Gbbl. Nr. 4055 (Brunnadere-Huus) und Bern-Gbbl. Nr. 1042 (Faltenglück), beide Kreis IV, für den Betrieb von Einrichtungen gemäss Abs. 1, mietweise zu günstigen Bedingungen zur Verfügung. Ferner stellt die Stiftung ihren Grundbesitz (Bern-Gbbl. Nr. 977, Kreis IV) Dritten für die Erstellung und den Betrieb von Alterseinrichtungen zu günstigen Bedingungen zur Verfügung. Den Erlös aus der Bewirtschaftung des von ihr historisch gehaltenen Liegenschaftsbesitzes verwendet die Stiftung zur Erfüllung der oben genannten Zwecke. Die Stiftung ist im Kanton Bern tätig, uneigennützig und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.
Die Stiftung bezweckt die Unterstützung und Förderung von Menschen im Sinne einer ganzheitlichen Lebensgestaltung. Im Vordergrund stehen Angebote für blinde, sehbehinderte, mehrfachbehinderte Menschen, die sie in ihrer sozialen und beruflichen Integration und Partizipation unterstützen. Die Stiftung kann Tochtergesellschaften errichten, sich an andern Unternehmen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit anderen Stiftungen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben oder veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Stiftung zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Die Stiftung ist befugt, Finanzierungs-, Sanierungs- und Interzessionsmassnahmen zu Gunsten von Tochtergesellschaften vorzunehmen oder Tochtergesellschaften Darlehen zu gewähren. Sie kann sich für sozialpolitische Anliegen einsetzen. Die Stiftung hat ausschliesslich gemeinnützigen Charakter und ist nicht gewinnorientiert.
Die Stiftung bezweckt: a) Erfüllung sozialer Aufgaben, insbesondere Unterstützung körperlich behinderter natürlicher Personen mit Schweizer Bürgerrecht, die höchstens ein jährliches Einkommen vom 1.7-fachen Betrag der minimalen jährlichen AHV-Rente für Einzelpersonen haben, kinderlos und alleinstehend sind. Leistungen können auch an Organisationen ausgerichtet werden, welche sich mit diesen sozialen Aufgaben befassen. b) Bereitstellung von Wohnraum für den Gebrauch durch körperlich behinderte natürliche Personen mit Schweizer Bürgerrecht, die höchstens ein jährliches Einkommen vom 1.7-fachen Betrag der minimalen jährlichen AHV-Rente für Einzelpersonen haben, kinderlos und alleinstehend sind. Die Stiftung kann selbst ein Hilfswerk unterhalten oder bereits bestehende Institutionen unterstützen, die einen Zweck verfolgen, der demjenigen der Stiftung entspricht. Die Unterstützung kann insbesondere darin bestehen, dass die Stiftung selber Liegenschaften erwirbt, Bauten erstellt, kauft oder Finanzierungshilfen für den Bau oder den Ausbau von Gebäuden leistet, die dem Zweck der Stiftung dienen. Unterstützt werden nur Institutionen, die infolge Gemeinnützigkeit von der Steuerpflicht befreit sind. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung in Münsingen und in den geographisch direkt angrenzenden Gemeinden tätig. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen.
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