Die Stiftung bezweckt: a) Erfüllung sozialer Aufgaben, insbesondere Unterstützung körperlich behinderter natürlicher Personen mit Schweizer Bürgerrecht, die höchstens ein jährliches Einkommen vom 1.7-fachen Betrag der minimalen jährlichen AHV-Rente für Einzelpersonen haben, kinderlos und alleinstehend sind. Leistungen können auch an Organisationen ausgerichtet werden, welche sich mit diesen sozialen Aufgaben befassen. b) Bereitstellung von Wohnraum für den Gebrauch durch körperlich behinderte natürliche Personen mit Schweizer Bürgerrecht, die höchstens ein jährliches Einkommen vom 1.7-fachen Betrag der minimalen jährlichen AHV-Rente für Einzelpersonen haben, kinderlos und alleinstehend sind. Die Stiftung kann selbst ein Hilfswerk unterhalten oder bereits bestehende Institutionen unterstützen, die einen Zweck verfolgen, der demjenigen der Stiftung entspricht. Die Unterstützung kann insbesondere darin bestehen, dass die Stiftung selber Liegenschaften erwirbt, Bauten erstellt, kauft oder Finanzierungshilfen für den Bau oder den Ausbau von Gebäuden leistet, die dem Zweck der Stiftung dienen. Unterstützt werden nur Institutionen, die infolge Gemeinnützigkeit von der Steuerpflicht befreit sind. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung in Münsingen und in den geographisch direkt angrenzenden Gemeinden tätig. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen.
Die Stiftung bezweckt: a) die Förderung der Aus- und Weiterbildung oder die Umschulung von behinderten Personen mit Domizil im Kanton Bern, das Gewähren von Förderungen und Starthilfen oder vorübergehende Unterstützung bei Beginn der selbstständigen Tätigkeit, durch das Gewähren von Darlehen, Finanzierung von Venture Capital oder ähnlichem; b) die Förderung und die Unterstützung von behinderten Personen mit Domizil im Kanton Bern, durch die Finanzierung von Ferienaufenthalten von Behinderten, durch die Finanzierung von Entlastungsferien von Angehörigen der Behinderten und durch die Finanzierung von sinnvollen Freizeitbeschäftigungen; c) die generelle Förderung und Unterstützung von behinderten Personen mit Domizil im Kanton Bern, z.B. durch Vorfinanzierung von Sozialversicherungskosten, sofern die Auszahlung dieser Ansprüche über Gebühr dauert oder durch teilweise Übernahme der Unterhaltskosten; d) die Unterstützung von Projekten, die auf die Verbesserung der Infrastrukturen für behinderte Personen im Kanton Bern abzielen. Die Stiftung kann auch andere Organisationen, die dem Stiftungszweck entsprechen, unterstützen. Der Hauptzweck gemäss lit. a - c soll laufend erfüllt werden, die danach aufgeführten Zweckbestimmungen je nach den finanziellen Möglichkeiten. Die Zuwendungen aus der Stiftung erfolgen freiwillig nach dem Ermessen des Stiftungsrates. Ein Rechtsanspruch der einzelnen Begünstigten auf das Stiftungsvermögen oder dessen Erträge besteht nicht. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.
Die Stiftung hat folgende Zwecke: 1. Sie unterstützt blinde oder sehbehinderte Menschen, die in bescheidenen finanziellen Verhältnissen leben. 2. Sie leistet Nothilfe an Menschen in der Schweiz, die bei Natur- oder Umweltkatastrophen in eine existentielle Notlage geraten sind. 3. Sie ermöglicht Menschen, Ferien zu machen, die sich ohne entsprechende Unterstützung Ferien nicht leisten könnten. Die Stiftung ist frei, wie sie ihre Zwecke erfüllen will. In der Regel erfüllt sie diese durch Zahlung von Beiträgen an Betroffene, Familien, Gemeinschaften. Sie kann aber auch eigene Projekte lancieren oder gemeinnützige Organisationen unterstützen, die einen gleichartigen Zweck verfolgen oder ein Projekt betreiben, das den vorliegenden Stiftungszwecken entspricht. Dem Stiftungsrat steht die Aufteilung der Stiftungsmittel innerhalb der drei Stiftungszwecke frei. Er kann diese jährlich neu festlegen oder die Zuteilung zu den einzelnen Zwecken im Rahmen eines Reglements fixieren. Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke. Sie ist politisch und konfessionell neutral.
Die Stiftung strebt primär eine Optimierung der Lebensqualität von Georg Hartmann Sommerhalder, geb. 06.10.1969 an, soweit er dieses Ziel infolge seiner Behinderung nicht allein zu erreichen vermag. Die Stiftung ergreift oder unterstützt Massnahmen und Initiativen, die bewirken, dass Georg Hartmann Sommerhalder möglichst intensive soziale Kontakte, auch ausserhalb seiner Grossfamilie, unterhalten kann (Verhinderung der Vereinsamung; Förderung der sozialen Integration, Weiterentwicklung seiner Fähigkeiten und Interessen). Die Stiftung wahrt die Interessen des Begünstigten gegenüber Dritten und erbringt, subsidiär zu den Leistungen von Sozialversicherungen, Sozial- und Fürsorgeinstitutionen sowie von Behindertenorganisationen, finanzielle Beiträge, um ihm eine über das nackte Existenzminimum hinausgehende menschlich wertvolle Lebensführung zu ermöglichen. Die Stiftung kann hiefür Verträge mit Dritten im Interesse des Begünstigten abschliessen, Massnahmen der Gesundheitsvorsorge (Kuraufenthalte, Ferien etc.) treffen oder andere Initiativen ergreifen oder unterstützen. Nach dem Ableben von Georg Hartmann Sommerhalder dient die Stiftung dem Unterhalt und der Gesundheitsvorsorge seiner überlebenden Mutter, Mechthild Sommerhalder-Müller; nach deren Ableben leistet die Stiftung Beiträge zur Ausbildung und Förderung der direkten Nachkommen des Stifters.
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Amselweg 26
3110 Münsingen
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