Keller-Huguenin'sche Familienstiftung – Arbeitgeberprofil in der Schweiz

Beschreibung des Arbeitgebers

Zweck der Stiftung sind: a) In erster Linie die Unterstützung der Benefiziare, wenn sie in eine Notlage geraten, die ihnen eine bescheidene, aber ihrer gesellschaftlichen Stellung angemessene Lebenshaltung nicht mehr erlaubt. Ist die Notlage durch unsolide Lebensführung selbst verschuldet, so sollen diese Unterstützungen auf das Nötigste beschränkt werden. b) In zweiter Linie sollen Benefiziaren, die an irgend einem körperlichen oder psychischen Gebrechen leiden, dessen Heilung oder Besserung so grosse Mittel erheischen würde, dass sie ohne Störung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Benefiziars (bzw. seiner Ernährer) nicht aufgebracht werden könnten, diese Mittel zur Verfügung gestellt werden. Derartige Zuwendungen sollen in ausgedehntem Masse vor allem betagten Benefiziaren zufliessen, die nicht in der Lage sind, sich aus eigenen Mitteln die Beschwerden des Alters zu erleichtern. c) In dritter Linie soll die Stiftung, besonders wenn ihre Mittel nicht durch die in lit. a) und b) genannten Zwecke erheblich in Anspruch genommen werden, in weitgehendstem Masse die Kosten der beruflichen Ausbildung und Weiterbildung von Benefiziaren tragen, und zwar ganz ohne Rücksicht auf deren finanzielle Bedürftigkeit. Nötigenfalls kann die Stiftung Benefiziaren auch Beiträge an die Ausstattung (im Zusammenhang mit der Heirat, der Eröffnung einer Praxis etc.) gewähren; vollständige Zweckumschreibung gemäss Stiftungsurkunde

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Adressen
Gartenstrasse 2
6300 Zug
Rechtsform Stiftung
Quelle Handelsregister