Die Stiftung verfolgt den Zweck, den Benefiziaren nachfolgende Leistungen zu erbringen: Fürsorge und Unterstützung bei Krankheit, Erwerbsunfähigkeit und anderen Notlagen; Ermöglichung und Erleichterung von Studien und Ausbildungskursen im In- und Ausland; Uebernahme von Erziehungskosten, die nicht durch die Oeffentlichkeit getragen werden; Ausstattung bei Heirat; Uebernahme von Arzt-, Arznei-, Spital- und Pflegekosten, zu deren Deckung die Benefiziaren nicht in der Lage sind; Gewährung von Kur- und Erholungsaufenthalten; Schaffung und Erhaltung von geeigneten Wohngelegenheiten für die Benefiziare, denen diese Wohngelegenheiten - nach Massgabe ihrer wirtschaftlichen Bedrängnis - auch ohne Entgelt oder zu reduziertem Mietzins zur Verfügung gestellt werden können; Schaffung und Erhaltung von geeigneten Gewerbe-, Geschäfts- und/oder Arbeitsräumen für die Benefiziare, denen diese Arbeitsräume - nach Massgabe ihrer wirtschaftlichen Lage - auch zu einem reduzierten Mietzins zur Verfügung gestellt werden können; Finanzierung von Familienzusammenkünften und familienhistorischen Arbeiten; Gewährung von Beiträgen an wissenschaftliche, kulturelle oder politische Arbeiten; Erstellung und Finanzierung der Familienregister; Beiträge und/oder Uebernahme der Kosten für Beerdigung und Grabunterhalt für die verstorbenen Benefiziare.
Zweck der Stiftung sind: a) In erster Linie die Unterstützung der Benefiziare, wenn sie in eine Notlage geraten, die ihnen eine bescheidene, aber ihrer gesellschaftlichen Stellung angemessene Lebenshaltung nicht mehr erlaubt. Ist die Notlage durch unsolide Lebensführung selbst verschuldet, so sollen diese Unterstützungen auf das Nötigste beschränkt werden. b) In zweiter Linie sollen Benefiziaren, die an irgend einem körperlichen oder psychischen Gebrechen leiden, dessen Heilung oder Besserung so grosse Mittel erheischen würde, dass sie ohne Störung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Benefiziars (bzw. seiner Ernährer) nicht aufgebracht werden könnten, diese Mittel zur Verfügung gestellt werden. Derartige Zuwendungen sollen in ausgedehntem Masse vor allem betagten Benefiziaren zufliessen, die nicht in der Lage sind, sich aus eigenen Mitteln die Beschwerden des Alters zu erleichtern. c) In dritter Linie soll die Stiftung, besonders wenn ihre Mittel nicht durch die in lit. a) und b) genannten Zwecke erheblich in Anspruch genommen werden, in weitgehendstem Masse die Kosten der beruflichen Ausbildung und Weiterbildung von Benefiziaren tragen, und zwar ganz ohne Rücksicht auf deren finanzielle Bedürftigkeit. Nötigenfalls kann die Stiftung Benefiziaren auch Beiträge an die Ausstattung (im Zusammenhang mit der Heirat, der Eröffnung einer Praxis etc.) gewähren; vollständige Zweckumschreibung gemäss Stiftungsurkunde
Die Stiftung bezweckt in der Reihenfolge der kommenden Aufzählung und geographisch beschränkt auf den Kanton Nidwalden: a) Hilfe an finanziell Not leidende Personen und Familien, durch finanzielle Beiträge an Arzt- und / oder Heilungskosten, die durch die Krankenkassen nicht bezahlt werden; b) Hilfe an finanziell Not leidende Personen und Familien, durch finanzielle Beiträge an deren Miete, zur Überbrückung einer vorübergehenden Notsituation; c) Hilfe an finanziell Not leidende Personen und Familien, durch finanzielle Beiträge an deren Lebensunterhalt, zur Überbrückung einer vorübergehenden Notsituation. Allfällige Zuwendungen an die begünstigten Personen verstehen sich als zusätzliche Leistungen zu möglicherweise bestehenden Ansprüchen gegenüber den öffentlichen Sozialhilfeeinrichtungen.
Die Stiftung bezweckt sowohl zu Lebzeiten der Stifterinnen als auch nach deren Tod die finanzielle Unterstützung von jeglichen in- und ausländischen Ausbildungsstätten mit ausschliesslich sozialen und/oder gemeinnützigen Zwecken. Unter Ausbildungsstätten mit sozialen und/oder gemeinnützigen Zwecken sind Bildungs-, Lehr- und Unterrichtsanstalten (z.B. Schulen, Internate und Akademien) zu verstehen, welche ihrerseits wiederum von gemeinnützigen Institutionen getragen werden und sozial benachteiligten Personen eine Chance auf eine Ausbildung ermöglichen möchten. Ferner bezweckt die Stiftung die finanzielle Unterstützung von Menschen im In- und Ausland, die mit Armut, Krankheit oder einer Behinderung konfrontiert sind, sowie von Institutionen im In- und Ausland, die sich auf irgendeine Art und Weise für die vorgenannten Personen oder Ausbildungsstätten einsetzen oder sich um ihre Bedürfnisse kümmern. Die Stiftung ist ausschliesslich gemeinnützig tätig und verfolgt keinerlei unternehmerische Zwecke. Die Stifterinnen behalten sich gestützt auf Art. 86a ZGB und unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen ausdrücklich das Recht vor, den Zweck der Stiftung abzuändern. Eine allfällige Änderung des Stiftungszweckes muss bei der Aufsichtsbehörde beantragt und von dieser genehmigt werden. Die Zweckänderung ist anschliessend der Steuerverwaltung zu melden.
Adressen |
Dattenmattring 6
6010 Kriens
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |