Nachhaltige Erhaltung der bestehenden Schulanlagen in Bennewil und der Liegenschaften Hubel. Die Stiftung stellt die Schulanlagen für Bildungs- und kulturelle Zwecke sowie für Familienanlässe und Feiern zur Verfügung. Zu diesem Zweck übernimmt die Stiftung die Trägerschaft für die Liegenschaften und die Kosten für die Verwaltung und den Unterhalt der Liegenschaften. Die Klassenzimmer werden der Gemeinde oder Institutionen, die keinen Erwerbszweck verfolgen, zu einem Mietpreis zur Deckung der Kosten oder gratis zur Verfügung gestellt. Die Zurverfügungstellung zu anderen Zwecken, beispielsweise für Familienfeiern, erfolgt gegen einen symbolischen Beitrag zur Deckung der effektiven Kosten. Die Stiftung verfolgt weder einen lukrativen noch einen kommerziellen Zweck. Sie bezweckt nicht die Erzielung von Gewinn oder den Betrieb eines Handelsgewerbes. Erträge werden ausschliesslich zur Erreichung der Ziele der Stiftung verwendet. Zweck der Stiftung ist im Weiteren die Pflege der Freundschaft unter den Ehemaligen des Freier öffentlicher Schulkreis Bennewil, insbesondere unter denjenigen, die mit Spenden zum Bau des Schulhauses beigetragen haben. Diese Freundschaft wird insbesondere gepflegt, indem jährlich ein Treffen der Ehemaligen (der sogenannte Schulabend) organisiert wird, indem Ehemalige anlässlich ihrer höheren Geburtstage von Mitgliedern des Stiftungsrates besucht werden und ihnen ein Präsent überreicht wird, indem im Falle des Todes von Ehemaligen deren Angehörigen eine Beileidskarte mit einer Banknote für späteren Grabschmuck übergeben wird. Der Stiftungsrat erlässt mit Bezug auf die Besuche der Jubilare und die Todesfälle ein Reglement. Dieses Reglement muss ebenso wie allfällige späteren Änderungen der Aufsichtsbehörde zur (deklaratorischen) Genehmigung unterbreitet werden.
1. die Unterstützung des Schulbesuchs in der Freien Öffentlichen Schule Freiburg durch Kinder, welche im territorialen Bereich des ehemaligen Schulkreises der Freien Öffentlichen Schule Ferpicloz wohnhaft sind, d.h. Kinder aus den heutigen politischen Gemeinden Arconciel, Ependes, Ferpicloz, Le Mouret, Senèdes, St. Silvester, Treyvaux und Villarsel-sur-Marly, mithin aus dem Gebiet, dessen Grenze von Plasselb der Aergera entlang bis zu ihrer Mündung in die Saane, von dort der Saane entlang bis zur Aergera bei Plasselb verläuft; 2. die Unterstützung des Schultransports von Kindern zur Freien Öffentlichen Schule Freiburg; 3. die Wahrung der Interressen der Eltern, welche im territorialen Bereich des ehemaligen Schulkreises der Freien Öffentlichen Schule Ferpicloz wohnhaft sind und deren Kinder zum Besuch der freien Öffentlichen Schule Freiburg gemäss Schulgesetz berechtigt sind; 4. die Kontaktpflege mit politischen Instanzen, namentlich auf Gemeinde- und Kantonstufe, im speziellen zwecks Bekanntmachung der Stiftung und ihrer Tätigkeitsbereiche; 5. die Förderung der Freien Öffentlichen Schule Freiburg; 6. Unterstützung, Erhaltung und Förderung des Kulturguts der deutschsprachigen Minderheit innerhalb des ehemaligen Schulkreises der FOS Ferpicloz; 7. Erhaltung der Liegenschaft und der bestehenden Schulanlage und deren Zurverfügungstellung für Bildungs- und kulturelle Zwecke, sowie für Familienanlässe und Feiern. Die Stiftung bezweckt nicht die Erzielung von Gewinn oder den Betrieb eines Handelgewerbes. Erträge werden ausschliesslich zur Erreichung der Ziele der Stiftung verwendet.
Die Stiftung bezweckt die Identität der Bewohnerschaft mit dem alten Gemeindegebiet (heutiger Stadtteil 6) in kultureller (Ortsmuseum, Ortsarchiv etc.) und gesellschaftlicher Hinsicht zu fördern. Sie ist gemeinnützig. Die Stiftung kann alle jene Geschäfte tätigen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Stiftung zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Die Stiftung kann im alten Gemeindegebiet (heutiger Stadtteil 6) Grundstücke erwerben, weiterveräussern oder belasten. Die Stiftung arbeitet zusammen mit den im Stadtteil 6 (Bümpliz/Bethlehem/Bottigen/Riedbach) beheimateten Organisationen des öffentlichen und privaten Rechtes. Sofern das hierzu notwendige Kapital im Verfahren gemäss Art. 3 Abs. 3 hienach beschafft werden kann, hat die Stiftung die Absicht, von der Einwohnergemeinde Bern die heute auf der Parzelle Bern 6-Grundbuchblatt Nr. 650 stehenden Gebäude zu erwerben, mit der Einwohnergemeinde Bern bezüglich der genannten Parzelle einen Baurechtsvertrag abzuschliessen und die Gebäude zu sanieren bzw. umzubauen.
Die Stiftung bezweckt, das Schloss Köniz als schützenswertes Kulturgut von nationaler Bedeutung für zukünftige Generationen zu erhalten und der gesellschaftlichen, kulturellen sowie anderweitigen Nutzung durch die Öffentlichkeit und Private zugänglich zu machen. Die Stiftung wird das Schlossareal in Köniz unter Wahrung der geschichtlichen Bausubstanz als Kulturgut und Begegnungsort für Jung und Alt erhalten und weiterentwickeln. Die Gebäude, Garten- und Aussenanlagen des Schloss Köniz sollen nachhaltig bewirtschaftet werden und der Gemeindebevölkerung wie auch der Öffentlichkeit als Begegnungs-, Kultur- und Naherholungsort dienen. Das Schlossareal als Gesamtheit soll mit den dazugehörigen Gebäuden und Aussenanlagen zu kulturellen, repräsentativen, musealen, Bildungs-, Forschungs- und sozio-kulturellen Zwecken nutzbar gemacht werden. Die Stiftung kann zur Erreichung des Stiftungszweckes andere juristische Personen gründen und sich daran beteiligen. Sie kann Grundstücke erwerben, überbauen und allenfalls wieder veräussern. Die Stiftung hat eine gemischt öffentliche und gemeinnützige Zwecksetzung. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich den vorstehend genannten Zwecken gewidmet. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen.
Adressen |
Schwarzehärd 31
1712 Tafers
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |