Die Stiftung bezweckt die Identität der Bewohnerschaft mit dem alten Gemeindegebiet (heutiger Stadtteil 6) in kultureller (Ortsmuseum, Ortsarchiv etc.) und gesellschaftlicher Hinsicht zu fördern. Sie ist gemeinnützig. Die Stiftung kann alle jene Geschäfte tätigen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Stiftung zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Die Stiftung kann im alten Gemeindegebiet (heutiger Stadtteil 6) Grundstücke erwerben, weiterveräussern oder belasten. Die Stiftung arbeitet zusammen mit den im Stadtteil 6 (Bümpliz/Bethlehem/Bottigen/Riedbach) beheimateten Organisationen des öffentlichen und privaten Rechtes. Sofern das hierzu notwendige Kapital im Verfahren gemäss Art. 3 Abs. 3 hienach beschafft werden kann, hat die Stiftung die Absicht, von der Einwohnergemeinde Bern die heute auf der Parzelle Bern 6-Grundbuchblatt Nr. 650 stehenden Gebäude zu erwerben, mit der Einwohnergemeinde Bern bezüglich der genannten Parzelle einen Baurechtsvertrag abzuschliessen und die Gebäude zu sanieren bzw. umzubauen.
Die Stiftung bezweckt - ergänzend zu bestehenden Institutionen - die Beratung, Information und Förderung von Seniorinnen und Senioren im Gebiet der Stadt Bern (vorwiegend in Bern West: Bümpliz, Bethlehem, Brünnen, Riedbach, Ober- und Niederbottigen) und der umliegenden Gemeinden. Dies insbesondere in den Bereichen: Wohnen im Alter, Gesundheit im Alter, Sicherheit im Alter, Aktive Lebensgestaltung im Alter, Finanzielle Unterstützung im Alter. Sie unterstützt gemeinnützige Institutionen bei der Erfüllung ihres Zwecks oder erbringt diese gemeinnützigen Leistungen selbst. Insbesondere unterstützt sie den Verein für die Betreuung Betagter in Bümpliz in seinen gesellschaftlichen und wohltätigen Aktivitäten. Die Stiftung kann ihrem Zweck dienende Beteiligungen halten und neue solche eingehen. Sie kann Grundstücke (Eigentum oder Baurechte) halten und neue solche erwerben, Grundstücke verwalten, veräussern und mit dinglichen Rechten belasten oder davon befreien. Die Stiftung verfolgt in der Vermögensverwendung ausschliesslich gemeinnützige Ziele und ist politisch und konfessionell neutral. Zur Förderung des Zwecks und für die Erfüllung gemeinnütziger Aufgaben sind wirtschaftliche Tätigkeiten möglich und erwünscht.
Die Stiftung bezweckt die Förderung des kulturellen, namentlich der allgemeine Kulturpflege wie Sanierung und Renovierung von historisch wertvollen Gebäuden und des künstlerischen Schaffens, die Unterstützung von Gesellschaft, Bildung und Wissenschaft, sowie von sozialen Projekten in der Schweiz, insbesondere im Kanton Bern. Sie kann im Übrigen alle Aktivitäten und Tätigkeiten betreiben, Geschäfte eingehen, Verträge abschliessen und Darlehen aufnehmen oder gewähren, die geeignet sind, den Zweck der Stiftung zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Die Stiftung kann sich zur Förderung des Stiftungszwecks an anderen Unternehmungen und Organisationen im In- und Ausland beteiligen oder mit solchen zusammenarbeiten. Sie kann Grundstücke erwerben, halten und veräussern. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszwecke. Allfällige Überschüsse werden vollständig im Sinne der Zweckbestimmung reinvestiert.
Nachhaltige Erhaltung der bestehenden Schulanlagen in Bennewil und der Liegenschaften Hubel. Die Stiftung stellt die Schulanlagen für Bildungs- und kulturelle Zwecke sowie für Familienanlässe und Feiern zur Verfügung. Zu diesem Zweck übernimmt die Stiftung die Trägerschaft für die Liegenschaften und die Kosten für die Verwaltung und den Unterhalt der Liegenschaften. Die Klassenzimmer werden der Gemeinde oder Institutionen, die keinen Erwerbszweck verfolgen, zu einem Mietpreis zur Deckung der Kosten oder gratis zur Verfügung gestellt. Die Zurverfügungstellung zu anderen Zwecken, beispielsweise für Familienfeiern, erfolgt gegen einen symbolischen Beitrag zur Deckung der effektiven Kosten. Die Stiftung verfolgt weder einen lukrativen noch einen kommerziellen Zweck. Sie bezweckt nicht die Erzielung von Gewinn oder den Betrieb eines Handelsgewerbes. Erträge werden ausschliesslich zur Erreichung der Ziele der Stiftung verwendet. Zweck der Stiftung ist im Weiteren die Pflege der Freundschaft unter den Ehemaligen des Freier öffentlicher Schulkreis Bennewil, insbesondere unter denjenigen, die mit Spenden zum Bau des Schulhauses beigetragen haben. Diese Freundschaft wird insbesondere gepflegt, indem jährlich ein Treffen der Ehemaligen (der sogenannte Schulabend) organisiert wird, indem Ehemalige anlässlich ihrer höheren Geburtstage von Mitgliedern des Stiftungsrates besucht werden und ihnen ein Präsent überreicht wird, indem im Falle des Todes von Ehemaligen deren Angehörigen eine Beileidskarte mit einer Banknote für späteren Grabschmuck übergeben wird. Der Stiftungsrat erlässt mit Bezug auf die Besuche der Jubilare und die Todesfälle ein Reglement. Dieses Reglement muss ebenso wie allfällige späteren Änderungen der Aufsichtsbehörde zur (deklaratorischen) Genehmigung unterbreitet werden.
Adressen |
Bernstrasse 77
3018 Bern
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |