Die Stiftung bezweckt, das Schloss Köniz als schützenswertes Kulturgut von nationaler Bedeutung für zukünftige Generationen zu erhalten und der gesellschaftlichen, kulturellen sowie anderweitigen Nutzung durch die Öffentlichkeit und Private zugänglich zu machen. Die Stiftung wird das Schlossareal in Köniz unter Wahrung der geschichtlichen Bausubstanz als Kulturgut und Begegnungsort für Jung und Alt erhalten und weiterentwickeln. Die Gebäude, Garten- und Aussenanlagen des Schloss Köniz sollen nachhaltig bewirtschaftet werden und der Gemeindebevölkerung wie auch der Öffentlichkeit als Begegnungs-, Kultur- und Naherholungsort dienen. Das Schlossareal als Gesamtheit soll mit den dazugehörigen Gebäuden und Aussenanlagen zu kulturellen, repräsentativen, musealen, Bildungs-, Forschungs- und sozio-kulturellen Zwecken nutzbar gemacht werden. Die Stiftung kann zur Erreichung des Stiftungszweckes andere juristische Personen gründen und sich daran beteiligen. Sie kann Grundstücke erwerben, überbauen und allenfalls wieder veräussern. Die Stiftung hat eine gemischt öffentliche und gemeinnützige Zwecksetzung. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich den vorstehend genannten Zwecken gewidmet. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen.
Die Stiftung bezweckt, in Erfüllung von Art. 32 der bernischen Kantonsverfassung (BSG 101.1) Massnahmen für die Erhaltung des Schlosses Schwarzenburg als schützenswertes Kulturgut zu treffen. Das Schloss Schwarzenburg ist im Schweizerischen Inventar für Kulturgüter von nationaler Bedeutung als A-Objekt (Kulturgut von nationaler Bedeutung) eingetragen und damit ein vorrangig zu schützendes Kulturgut (Art. 3 Kulturgüterschutzverordnung, SR 520.31). Der Schutz der Kulturgüter dieser Art ist eine völkerrechtliche Verpflichtung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Haager Kulturgüterübereinkommen, SR 0.520.3, in Kraft gesetzt von der Unesco am 14. Mai 1954). Weiter bezweckt die Stiftung, Schlossanlage und Park zur Besichtigung und zur Benützung für museale Zwecke zu öffnen sowie Schlossanlage und Park für kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen in den dafür geeigneten Räumen und Gebieten zu nutzen, soweit dadurch das Denkmal weder gefährdet noch beeinträchtigt wird.
1. Die Stiftung schafft auf der Grundlage eines respektvollen, in der christlichen Tradition stehenden Menschenbildes, einen Ort der Begegnung, an welchem Ruhe, Frieden, Gesundung, Orientierung und Selbstfindung ermöglicht werden sollen. 2. Die Stiftung bezweckt den Betrieb und Erhalt des Schlosses Ueberstorf und setzt sich dafür ein, dass dieses allen Interessierten für Kultur und Weiterbildung, sowie als Begegnungsort der lokalen Bevölkerung offensteht. 3. Die Stiftung ist eine gemeinnützige Institution. Sie strebt keinen Gewinn für sich oder ihre Destinatäre an. 4. Die Stiftung sorgt dafür, dass gemäss Ziffer 1 Angebote bereitstehen, die auf vielfältige Weise und offen für den interkulturellen und interreligiösen Dialog brückenbildend, dialogisch und interkulturell wirken. 5. Zur Verfolgung dieses Zwecks kann die Stiftung mit kirchlichen und weltlichen Institutionen und Organisationen zusammenarbeiten. Sie kann dafür Liegenschaften erwerben und verkaufen sowie Darlehen aufnehmen.
Der Verein bezweckt: Die Beschaffung von finanziellen Mitteln im Rahmen von Spendenaktionen für die Gründung und Weiterentwicklung der «Stiftung Schloss Köniz in Gründung». Die zweckgebundene Beschaffung von privaten Mitteln durch Förderpartnerschaften für den Erhalt, die Restaurierung und die Zugänglichmachung von Gebäuden und Aussenanlagen auf dem Schlossareal Köniz für die Gemeindebevölkerung sowie die breite Öffentlichkeit. Die Förderung von gemeinnützigen Aktivitäten rund um die Gesamtheit der Gebäude und Anlagen des Schlossareals Köniz im Rahmen folgender Förderbereiche: Kultur & Begegnung, Jugend & Alter, Bildung & Wissensvermittlung. Der Verein verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Zwecke. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen.
Adressen |
Muhlernstrasse 11
3098 Köniz
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |