Die Stiftung bezweckt eine heilpädagogische Grundhaltung im gesamten schweizerischen Schul- und Erziehungswesen. Sie tritt ein für die Bejahung und den Schutz alles gezeugten menschlichen Lebens und für das Recht behinderter Personen auf eine ganzheitliche Erziehung, Förderung und auf optimale Lebensqualität, unabhängig vom Grad ihrer Behinderung. Im Einzelnen fördert die Stiftung insbesondere: praktische heilpädagogische Hilfen, die Aus-, Fort- und Weiterbildung qualifizierter und ethisch motivierter Heilpädagogen, die in ihrem Beruf auch die Achtung der Menschenrechte ernstnehmen, die verantwortungsbewusste heilpädagogische Forschung, die Verbreitung heilpädagogischen Gedankenguts in der pädagogisch-psychologischen Fach- und Berufswelt und in der breiteren Öffentlichkeit. Die Stiftung untersützt die Zielsetzungen des Heilpädagogischen Instituts der Universität Freiburg in der Schweiz in geistiger und materieller Hinsicht. Zu diesem Zweck setzt sie sich für ihre Ziele und jene des Instituts bei privaten und öffentlichen Instanzen ein, steht sie dem Institut konsultativ bei, hilft sie mit, die für die gedeihliche Fortentwicklung des Instituts nötigen Mittel bereitzustellen, die Mittel dürfen jedoch nicht für den ordentlichen Betrieb des Instituts eingesetzt werden. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung in der gesamten Schweiz tätig. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen.
Die Stiftung bezweckt die Förderung von Menschen allen Alters, aber insbesondere Kinder und Eltern, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden, mit Angeboten zur spitalexternen Pflege, Hilfe, Therapie, Beratung und Betreuung, welche es den Hilfsbedürftigen ermöglicht zu Hause zu bleiben und somit Spital-/Heimaufenthalte möglichst zu vermeiden. Gleichzeitig wird die Eigenaktivität und Selbsthilfe durch Angehörige, Bekannte, Nachbarn und Fachdienste gefördert. Allgemein strebt die Stiftung die Erhaltung und Förderung der Gesundheit an. Zu diesem Zweck kann die Stiftung Arbeits- und Ausbildungsstätten, Haus- und Wohngemeinschaften für betreutes Wohnen, Restaurants, praktische Lebens- und Ausbildungshilfen (Schulen), persönliche Begleitung, Beratungsstellen und ähnliche Einrichtungen schaffen bzw. errichten und betreiben. Die Stiftung verfolgt weder lukrative noch kommerzielle Ziele. Im Zusammenhang damit kann die Stiftung Grundstücke und Liegenschaften erwerben, bewirtschaften und veräussern. Die Stiftung wird auf der Grundlage der biblisch-christlichen Werte geführt. Sie ist überkonfessionell und parteipolitisch neutral.
Zweck der Stiftung ist die ganzheitliche Förderung und Begleitung von Kindern mit Behinderungen, mit Entwicklungsverzögerungen, -einschränkungen oder -gefährdungen ab Geburt bis maximal zwei Jahre nach Schuleintritt sowie die beratende Unterstützung der Familie und des sozialen Umfelds. Sie ist bestrebt, günstige Voraussetzung für die Entwicklung dieser Kinder zu schaffen. Zu diesem Zweck werden mit den Kindern pädagogisch-therapeutische Massnahmen mit Schwerpunkt Heilpädagogik und Ergotherapie gemäss den Bestimmungen des Kantons Bern durchgeführt. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben führt die Stiftung einen Früherziehungsdienst mit einer Geschäftsstelle und regionalen Zweigstellen und beschäftigt Früherzieherinnen und Früherzieher. Die Tätigkeit der Stiftung beschränkt sich auf das Gebiet des Kantons Bern.
Hilfe humanitärer Art zu Gunsten von Personen in Not sowie benachteiligter und bedürftiger Personen zu erbringen. Die Stiftung kann insbesonderer: bestehende Hilfswerke, Hilfsorganisationen, usw. unterstützen; mit anderen Hilfswerken, Hilfsorganisationen, NGO usw. zusammenarbeiten. Die Stiftung kann ihre Tätigkeit auf andere Bereiche ausdehnen, soweit diese mit dem vorgenannten Zweck in Übereinstimmung stehen. Der Stiftung sind im Rahmen ihrer Zweckverfolgung geografisch keine Grenzen gesetzt. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter. Sie hat keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemässen Zwecke verwendet werden. Die Stifter und ihre Erben erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismässig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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