Zweck der Stiftung ist die ganzheitliche Förderung und Begleitung von Kindern mit Behinderungen, mit Entwicklungsverzögerungen, -einschränkungen oder -gefährdungen ab Geburt bis maximal zwei Jahre nach Schuleintritt sowie die beratende Unterstützung der Familie und des sozialen Umfelds. Sie ist bestrebt, günstige Voraussetzung für die Entwicklung dieser Kinder zu schaffen. Zu diesem Zweck werden mit den Kindern pädagogisch-therapeutische Massnahmen mit Schwerpunkt Heilpädagogik und Ergotherapie gemäss den Bestimmungen des Kantons Bern durchgeführt. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben führt die Stiftung einen Früherziehungsdienst mit einer Geschäftsstelle und regionalen Zweigstellen und beschäftigt Früherzieherinnen und Früherzieher. Die Tätigkeit der Stiftung beschränkt sich auf das Gebiet des Kantons Bern.
Die Stiftung bezweckt die ganzheitliche Entwicklung von Kindern, welche innerhalb der Herkunftsfamilien nicht angemessen gefördert oder in ihrer Entwicklung behindert werden. Zielgruppe sind dabei insbesondere normalbegabte verhaltensauffällige Kinder, normalbegabte Kinder aus schwierigem familiärem Umfeld, lernbehinderte Kinder sowie Kinder mit chronischen Krankheiten, die keine unmittelbare Spitalpflege erfordern. Die Stiftung ergreift und unterstützt alle Massnahmen, welche geeignet sind, diesen Kindern ein geeignetes Umfeld zu schaffen. Die Stiftung kann insbesondere Mittel für die Unterstützung von Kindern in konfessionell neutralen und von bestimmten pädagogischen Richtungen unabhängigen Einrichtungen bereitstellen, welche Kinder in überblickbare, familienähnliche Strukturen aufnehmen und die individuelle Förderung des Kindes sowie eine enge Zusammenarbeit mit den Herkunftsfamilien in den Vordergrund stellen. Die Stiftung kann Mittel für die Nachbetreuung von jungen Erwachsenen bereitstellen, sofern diese bis mindestens zu ihrem 18. Geburtstag und während mehrerer Jahre in einer Einrichtung im hiervor erwähnten Sinn betreut worden sind. Die Nachbetreuung kann insbesondere Massnahmen zur Begleitung der jungen Erwachsenen nach ihrem Austritt und die Mitfinanzierung von Anschaffungen oder Weiterbildungen umfassen. Die Stiftung kann in ausserordentlichen Fällen Mittel für den Betrieb und den Unterhalt von Einrichtungen bereitstellen, die Kinder im hiervor erwähnten Sinn aufnehmen. Die Stiftung kann in Härtefällen finanzielle Beiträge an die Finanzierung einer dem Stiftungszweck entsprechenden Platzierung einzelner Kinder leisten. Die Stiftung arbeitet mit anderen privaten und öffentlichen Institutionen mit gleichem oder ähnlichem Zweck zusammen, soweit diese von den zuständigen Behörden anerkannt sind. Die Stiftung erfüllt einen öffentlichen und gemeinnützigen Zweck und verfolgt - mit Ausnahme von wirtschaftlichen Betätigungen die unmittelbar und ausschliesslich auf die Unterstützung von hilfsbedürftigen Kindern im Sinne von Absatz 1 vorstehend gerichtet sind - keinerlei Erwerbszwecke.
Die Stiftung bezweckt, für Kinder, Eltern und Erziehungsberechtigte mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Bern Hilfe anzubieten, insbesondere: für Alleinerziehende zusammen mit ihren Säuglingen und/oder Kleinkindern zur Sicherung von Wohnung, Betreuung und Pflege, in der erweiterten Mütter- und Väterberatung; für Säuglinge und Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten und Krankheiten somatischer, psychischer oder sozialer Art in ihrem sozialen Umfeld. Die durch die Stiftung angebotene Hilfe kann bestehen in: Naturalien, Leistungen finanzieller Natur, Unterstützung an Einzelpersonen. Die Stiftung kann im Rahmen des Stiftungszweckes entsprechende Einrichtungen errichten und betreiben sowie bestehende Einrichtungen unterstützen. Sie kann zur Befolgung von einzelnen Teilen des Stiftungszweckes auch weitere Stiftungen errichten. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet.
Die Stiftung bezweckt die Unterstützung und Förderung von Menschen im Sinne einer ganzheitlichen Lebensgestaltung. Im Vordergrund stehen Angebote für blinde, sehbehinderte, mehrfachbehinderte Menschen, die sie in ihrer sozialen und beruflichen Integration und Partizipation unterstützen. Die Stiftung kann Tochtergesellschaften errichten, sich an andern Unternehmen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit anderen Stiftungen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben oder veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Stiftung zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Die Stiftung ist befugt, Finanzierungs-, Sanierungs- und Interzessionsmassnahmen zu Gunsten von Tochtergesellschaften vorzunehmen oder Tochtergesellschaften Darlehen zu gewähren. Sie kann sich für sozialpolitische Anliegen einsetzen. Die Stiftung hat ausschliesslich gemeinnützigen Charakter und ist nicht gewinnorientiert.
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