1. Die Stiftung ist in den Förderbereichen Bildung, Kultur, Gesundheit, Menschenrechte, Entwicklungszusammenarbeit, Klima- und Naturschutz, Kinder- & Frauenschutz in der Schweiz und im Ausland tätig. 2. Die Stiftung unterstützt weltweit bestehende steuerbefreite bzw. steuerbefreiungswürdige gemeinnützige Organisationen/Projekte sowie initialisiert steuerbefreite bzw. steuerbefreiungswürdige, innovative Projekte und Aktivitäten, die das Ziel haben, einer bedeutenden Anzahl von Menschen bessere Lebensbedingungen zu ermöglichen. 3. Die Stiftung kann eigene Projekte initiieren, wie auch lokale Organisationen mit vergleichbarer steuerbefreiten bzw. steuerbefreiungswürdigen Zwecksetzung im In- und Ausland fachlich oder finanziell unterstützen; dies kann in Form von Förderbeiträgen, Stipendien, Mikrokrediten und Wissensvermittlung u.a.m. erfolgen. 4. Die Stiftung kann im Rahmen des Hauptzweckes gemäss Ziffer 1 bis 3 Begegnungsforen schaffen oder fördern, welche sich als untergeordneter Nebenzweck mit der Geschichte, Sinnhaftigkeit und Zukunftsperspektiven des weltweiten, ökologisch nachhaltigen Reisens sowie damit zusammenhängender Themen wie z.B. Reisen als Lebensschule öffentlichkeitswirksam befassen. 5. Die Stiftung kann auch dokumentarische Filme, Publikationen und Ausstellungen, die der allgemeinen Bildung und Bewusstseinsförderung dienen und Themenbereiche gemäss Ziffer 1 vorstehend umfassen, fördern und unterstützen. 6. Der Stiftungsrat ist in der Aufteilung der Mittel frei. Eine Verpflichtung, alle erwähnten Zwecke zu verfolgen bzw. die verfolgten Zwecke gleichmässig zu unterstützen, besteht nicht. Dem Grundsatz der Nachhaltigkeit und Wirkungserzeugung ist bei der Verwendung der Mittel angemessen Rechnung zu tragen. 7. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszwecke. Sie ist politisch und konfessionell neutral. 8. Die Stiftung kann im Rahmen ihrer Zweckerfüllung Liegenschaften und Grundstücke sowie Beteiligungen im In- und Ausland erwerben, veräussern und verwalten. Die Stiftung kann insbesondere mit anderen Organisationen kooperieren und/oder diese unterstützen. Sie kann andere juristische Personen errichten und betreiben oder mit ihnen fusionieren, wenn es der Zweck erlaubt.
Die Stiftung verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Zwecke. Sie bezweckt die Förderung kultureller Aktivitäten auf dem Gebiet der bildenden Künste und der Musik, die Unterstützung kranker und bedürftiger Menschen, die Förderung der Aus- und Weiterbildung junger Menschen, sowie die Förderung der wissenschaftlichen Forschung. Die Stiftung kann in der Verfolgung ihres Zweckes eigene Projekte realisieren, sowie Beiträge an staatlich geförderte, bzw. zufolge Gemeinnützigkeit steuerbefreite Institutionen erbringen. Sie kann Stipendien, Forschungs- und Ausbildungsbeiträge ausrichten. Die Stiftung ist schwerpunktmässig in der Schweiz tätig; sie kann indessen auch im Ausland tätig werden, sowie dies mit dem Stiftungszweck und der gemeinnützigen Zielsetzung der Stiftung vereinbar ist. Die Stiftung ist politisch und konfessionell neutral. Der Kreis der möglichen Destinatäre ist offen. Sie bezweckt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Die Mitarbeit erfolgt aus gemeinnützigem Engagement.
Das Vermögen der Stiftung, soweit es nicht dem Fortbestand der Stiftung dient, ist für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. In diesem Rahmen fördert die Stiftung in erster Linie: a) die Integration von Menschen, die unter Armut und sozialer Ausgrenzung leiden, (sog. "4.Welt" ) durch Unterstützung der Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit (einschliesslich der Gewährung von Mikrokrediten und ähnlichem), der Bekämpfung der Verarmung, der Eingliederung in die Gesellschaft durch Langzeitbeschäftigung in einem ordentlichen Arbeitsverhältnis; b) die Entdeckung und Förderung von Musik und musikalischer Bildung für unterprivilegierte Kinder; c) die Gewährung und/oder Erleichterung von Zugang zu Bildung und Schulungsmöglichkeiten für benachteiligte Personen. Darüber hinaus kann die Stiftung auch folgende Zwecke verfolgen: a) gemeinnützige Zwecke durch Unterstützung aller Bestrebungen, die der Volkswohlfahrt auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiete dienen; b) kulturelle und künstlerische Zwecke durch Unterstützung von Einzelpersonen und Institutionen, die sich auf dem Gebiet der Kultur und Kunst besonders auszeichnen und verdient machen, wobei die Musik, Malerei, Literatur, Architektur und Kulturgüterschutz (Heimatschutz) im Vordergrund stehen sollen; c) wohltätige und soziale Zwecke durch Unterstützung notleidender oder sozial gefährdeter Personen, aus religiösen, rassischen oder politischen Gründen Verfolgter oder Gefangener, psychisch oder physisch Behinderter und chronisch Kranker, kinderreicher Familien, und aller Massnahmen, die der Altersfürsorge dienen; d) erzieherische und bildende Zwecke durch Unterstützung oder Weiterbildung fähiger Kandidaten aus minderbemittelten Kreisen durch Gewährung von Stipendien und Unterstützungen, der Umschulung und Wiedereingliederung Arbeitsloser, und aller Massnahmen, die der Entfaltung der sittlichen, geistigen und körperlichen Anlagen sowie der Formung der Gesamtpersönlichkeit dienen; e) wissenschaftliche Zwecke durch Unterstützung von Einzelpersonen und Institutionen, die sich die Forschung auf dem Gebiete der Natur- und Geisteswissenschaften sowie auf dem Gebiete der Medizin zum Ziele gesetzt haben. Die Stiftung kann die Erfüllung ihres Zweckes auch anderen Organisationen, Stiftungen, Instituten und Hilfswerken im In- und Ausland übertragen, unter Zurverfügungstellung der hierfür notwendigen Beträge. Die Stiftung kann selbst solche Organisationen, Institute und Hilfswerke im In- und Ausland errichten und betreiben. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Sie erstrebt keinen Gewinn.
Die Stiftung bezweckt die Förderung von Aktivitäten in den Bereichen Kultur, Bildung und Soziales. Zur Umsetzung dieses Stiftungszweckes unternimmt die Stiftung eine Reihe von Aktivitäten in der ganzen Schweiz. Darin eingeschlossen sind unter anderem die Evaluierung geeigneter Projekte sowie die Organisation und Durchführung von Aktivitäten zur Mittelbeschaffung. Die Stiftung kann in Einzelfällen Aktivitäten in Schwellenländern unterstützen, solange deren Entwicklungsstand nicht mit dem westeuropäischen vergleichbar ist. Im Sinne des Stiftungszwecks sind die Mittel insbesondere wie folgt zu verwenden: Zuwendungen an Organisationen und Institutionen, die kulturelle Projekte aller Art durchführen; Zuwendungen an Organisationen und Institutionen, die sich im Bereich der Bildung engagieren; Zuwendungen an Integrationsprojekte für sozial ausgegrenzte Personen; Zuwendungen an Behinderte und Menschen in Notlagen; Zuwendungen an öffentliche und private Hilfsprojekte zur Unterstützung von Opfern bei Naturkatastrophen. Im Rahmen des Stifungszwecks kann die Stiftung auch Zuwendungen an andere gemeinnützige nationale oder internationale Einrichtungen vornehmen, sofern dadurch der Stiftungszweck zielgerichteter erreicht werden kann. Die Stiftung verfolgt gemeinnützige Zwecke im allgemein schweizerischen Interesse. Sie verfolgt keine Erwerbs- oder Selbshilfezwecke und erbringt insbesondere keine Leistungen an die Stifterin oder deren Rechtsnachfolgerin, ihre Mitarbeiter oder ihre Verwandten in auf- und absteigender Linie.
Addresses |
Theaterstrasse 8
8001 Zürich
|
---|---|
Legal Form | Foundation |
Source | Commercial register |