Die Stiftung verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Zwecke. Sie bezweckt die Förderung kultureller Aktivitäten auf dem Gebiet der bildenden Künste und der Musik, die Unterstützung kranker und bedürftiger Menschen, die Förderung der Aus- und Weiterbildung junger Menschen, sowie die Förderung der wissenschaftlichen Forschung. Die Stiftung kann in der Verfolgung ihres Zweckes eigene Projekte realisieren, sowie Beiträge an staatlich geförderte, bzw. zufolge Gemeinnützigkeit steuerbefreite Institutionen erbringen. Sie kann Stipendien, Forschungs- und Ausbildungsbeiträge ausrichten. Die Stiftung ist schwerpunktmässig in der Schweiz tätig; sie kann indessen auch im Ausland tätig werden, sowie dies mit dem Stiftungszweck und der gemeinnützigen Zielsetzung der Stiftung vereinbar ist. Die Stiftung ist politisch und konfessionell neutral. Der Kreis der möglichen Destinatäre ist offen. Sie bezweckt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Die Mitarbeit erfolgt aus gemeinnützigem Engagement.
Zweck der Stiftung ist die Ausrichtung von Beiträgen an kirchliche, kulturelle, gemeinnützige, sportliche und wohltätige Institutionen in der Gemeinde Rümlang; zur Förderung der einheimischen Dorfkultur, Rümlang; an die Gemeindekrankenpflege und an die Mütterberatung in Rümlang; an Einrichtungen für die alten Dorfbewohner von Rümlang, wie Alterswohnungen etc. In Zusammenarbeit mit geeigneten Institutionen kann auch die Direkthilfe an bedürftige Personen erfolgen, sofern diese mindestens 3 Jahre in Rümlang wohnhaft sind. Es sollen keine Leistungen für Zwecke erfolgen, die ansonsten vom staatlichen Sozialwesen oder von der Gemeinde übernommen werden müssten. Bei besonderen Ereignissen wie Unwetterkatastrophen usw. können auch an Institutionen oder Personen ausserhalb der Gemeinde Rümlang aber innerhalb der Schweiz finanzielle Unterstützungen ausgerichtet werden. Die Stiftung verfolgt öffentliche bzw. gemeinnützige Zwecke primär im Interesse der Allgemeinheit der Gemeinde Rümlang. Sie verfolgt keine Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke und erbringt insbesondere keine Leistungen an die Angehörigen des Stifters. Im Übrigen entscheidet der Stiftungsrat im Rahmen der Bestimmungen dieses Statuts selbstständig und endgültig nach pflichtgemässem Ermessen über die Ausrichtung von Zuwendungen und erlässt allenfalls im Reglement entsprechende Ausführungsbestimmungen. Den Destinatären stehen keine klagbaren Ansprüche gegen die Stiftung zu.
1. Die Stiftung ist in den Förderbereichen Bildung, Kultur, Gesundheit, Menschenrechte, Entwicklungszusammenarbeit, Klima- und Naturschutz, Kinder- & Frauenschutz in der Schweiz und im Ausland tätig. 2. Die Stiftung unterstützt weltweit bestehende steuerbefreite bzw. steuerbefreiungswürdige gemeinnützige Organisationen/Projekte sowie initialisiert steuerbefreite bzw. steuerbefreiungswürdige, innovative Projekte und Aktivitäten, die das Ziel haben, einer bedeutenden Anzahl von Menschen bessere Lebensbedingungen zu ermöglichen. 3. Die Stiftung kann eigene Projekte initiieren, wie auch lokale Organisationen mit vergleichbarer steuerbefreiten bzw. steuerbefreiungswürdigen Zwecksetzung im In- und Ausland fachlich oder finanziell unterstützen; dies kann in Form von Förderbeiträgen, Stipendien, Mikrokrediten und Wissensvermittlung u.a.m. erfolgen. 4. Die Stiftung kann im Rahmen des Hauptzweckes gemäss Ziffer 1 bis 3 Begegnungsforen schaffen oder fördern, welche sich als untergeordneter Nebenzweck mit der Geschichte, Sinnhaftigkeit und Zukunftsperspektiven des weltweiten, ökologisch nachhaltigen Reisens sowie damit zusammenhängender Themen wie z.B. Reisen als Lebensschule öffentlichkeitswirksam befassen. 5. Die Stiftung kann auch dokumentarische Filme, Publikationen und Ausstellungen, die der allgemeinen Bildung und Bewusstseinsförderung dienen und Themenbereiche gemäss Ziffer 1 vorstehend umfassen, fördern und unterstützen. 6. Der Stiftungsrat ist in der Aufteilung der Mittel frei. Eine Verpflichtung, alle erwähnten Zwecke zu verfolgen bzw. die verfolgten Zwecke gleichmässig zu unterstützen, besteht nicht. Dem Grundsatz der Nachhaltigkeit und Wirkungserzeugung ist bei der Verwendung der Mittel angemessen Rechnung zu tragen. 7. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszwecke. Sie ist politisch und konfessionell neutral. 8. Die Stiftung kann im Rahmen ihrer Zweckerfüllung Liegenschaften und Grundstücke sowie Beteiligungen im In- und Ausland erwerben, veräussern und verwalten. Die Stiftung kann insbesondere mit anderen Organisationen kooperieren und/oder diese unterstützen. Sie kann andere juristische Personen errichten und betreiben oder mit ihnen fusionieren, wenn es der Zweck erlaubt.
Diese Stiftung wird ausschliesslich für gemeinnützige Zwecke errichtet. Der Stiftungszweck verfolgt im Wesentlichen drei Zielrichtungen: Das primäre Ziel ist die weltweite Förderung (In- und Ausland) und die Unterstützung von nationalen und internationalen kulturellen, steuerbefreiten Institutionen, Organisationen und Personen, die in den Bereichen von Museen und Musik im Allgemeinen tätig sind. Ferner wird die Stiftung steuerbefreite Organisationen, die um die Gesundheitsfürsorge und (kulturelle) Bildung von Kindern weltweit (In- und Ausland) besorgt sind, unterstützen. Schliesslich bezweckt die Stiftung im weitesten Sinne die Förderung von Wohltätigkeit im In- und Ausland (Entwicklungs- und Schwellenländer) sowie die Förderung und Entwicklung von Kindern und Erwachsenen in den bedürftigsten Regionen der Welt unter besonderer Berücksichtigung von den Folgen kriegerischer Ereignisse und insbesondere von Kindern. Sie setzt sich dabei für das Wohlergehen insbesondere durch Sicherstellung von deren Grundbedürfnissen in allen Bereichen, insbesondere Ernährung, Gesundheit, Schulbildung und weitere karitative Zwecke etc. ein. Die Stiftung verfolgt ihren Zweck insbesondere dadurch, dass sie steuerbefreiten und gemeinnützigen Institutionen und Organisationen oder Einzelpersonen einmalige oder wiederkehrende Beiträge ausrichtet. Sie kann sich auch direkt an gemeinnützigen Projekten beteiligen, die durch steuerbefreite Institutionen und Organisationen durchgeführt werden. Die Stiftung ist somit gemeinnützig tätig und erstrebt keinen Gewinn. Sie kann als untergeordneten Nebenzweck auch Liegenschaften erwerben, halten und veräussern, doch müssen die Nettoerträge daraus ausschliesslich den gemeinnützigen Zwecken der Stiftung zugutekommen.
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