Diese Stiftung wird ausschliesslich für gemeinnützige Zwecke errichtet. Der Stiftungszweck verfolgt im Wesentlichen drei Zielrichtungen: Das primäre Ziel ist die weltweite Förderung (In- und Ausland) und die Unterstützung von nationalen und internationalen kulturellen, steuerbefreiten Institutionen, Organisationen und Personen, die in den Bereichen von Museen und Musik im Allgemeinen tätig sind. Ferner wird die Stiftung steuerbefreite Organisationen, die um die Gesundheitsfürsorge und (kulturelle) Bildung von Kindern weltweit (In- und Ausland) besorgt sind, unterstützen. Schliesslich bezweckt die Stiftung im weitesten Sinne die Förderung von Wohltätigkeit im In- und Ausland (Entwicklungs- und Schwellenländer) sowie die Förderung und Entwicklung von Kindern und Erwachsenen in den bedürftigsten Regionen der Welt unter besonderer Berücksichtigung von den Folgen kriegerischer Ereignisse und insbesondere von Kindern. Sie setzt sich dabei für das Wohlergehen insbesondere durch Sicherstellung von deren Grundbedürfnissen in allen Bereichen, insbesondere Ernährung, Gesundheit, Schulbildung und weitere karitative Zwecke etc. ein. Die Stiftung verfolgt ihren Zweck insbesondere dadurch, dass sie steuerbefreiten und gemeinnützigen Institutionen und Organisationen oder Einzelpersonen einmalige oder wiederkehrende Beiträge ausrichtet. Sie kann sich auch direkt an gemeinnützigen Projekten beteiligen, die durch steuerbefreite Institutionen und Organisationen durchgeführt werden. Die Stiftung ist somit gemeinnützig tätig und erstrebt keinen Gewinn. Sie kann als untergeordneten Nebenzweck auch Liegenschaften erwerben, halten und veräussern, doch müssen die Nettoerträge daraus ausschliesslich den gemeinnützigen Zwecken der Stiftung zugutekommen.
Die Stiftung verfolgt ihren Zweck in zwei Wirkungskreisen: Der erste Wirkungskreis umfasst: Die Förderung, Unterstützung und Anerkennung schöpferischer, forschender und betreuender Tätigkeiten auf dem Gebiet von Kunst und Kultur, namentlich der bildenden Kunst, der Literatur, des Musik-, Film- und Theaterwesens sowie des Brauchtums. Der zweite Wirkungskreis umfasst: Die Förderung der geistigen und körperlichen Gesundheit und Entwicklung von Menschen, namentlich durch Unterstützung von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit, durch Förderung und Unterstützung von Bedürftigen, durch Förderung der medizinischen Forschung sowie durch Förderung von Ausbildungsprojekten. Mit Bezug auf beide Wirkungskreise können sowohl Einzelpersonen unterstützt als auch Zuwendungen an Institutionen, die auf den entsprechenden gemeinnützigen Gebieten tätig sind, ausgerichtet werden. Der Stiftungsrat ist in der Aufteilung der Mittel frei. Eine Verpflichtung, alle erwähnten Ziele zu verfolgen bzw. die verfolgten Ziele gleichmässig zu unterstützen, besteht nicht. Dem Grundsatz der Nachhaltigkeit ist bei der Verwendung der Mittel angemessen Rechnung tragen.
Die Stiftung ist eine ausschliesslich gemeinnützig tätige Stiftung. Sie bezweckt einerseits die gemeinnützige Fürsorge im weitesten Sinne, wie Ausrichtung von Beiträgen für Unterhalt, Erziehung und Ausbildung bedürftiger junger Menschen, Unterstützung von sozial benachteiligten, betagten, bedürftigen oder behinderten Personen sowie die Förderung und Unterstützung sozial, erzieherisch oder kulturell tätiger Institutionen, die ihren Sitz in der Schweiz haben und hier steuerbefreit sind oder ihren Sitz in Entwicklungs- bzw. Schwellenländern haben. Andererseits bezweckt die Stiftung die Unterstützung und Förderung kultureller und wissenschaftlicher Werke und Projekte in der Schweiz wie auch im Ausland, sofern ein Bezug zur Schweiz vorliegt. Die Unterstützung soll in diesem Rahmen insbesondere Projekten der allgemeinen Bildung, der Forschung und Wissenschaft sowie der Kunst und Kultur (insbesondere der Malerei und der Musik) gewährt werden. Die Stiftung kann ihre Zwecke durch eigene Projekte oder durch Zuwendungen an steuerbefreite Dritt-Organisationen im Rahmen der vorgenannten Ziele verfolgen. Die Stiftung kann darüber hinaus generell Zuwendungen an steuerbefreite Dritt-Organisationen leisten. Die Stiftung hat keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn. Der Stifter behält sich ausdrücklich das Recht gemäss Art. 86a ZGB zur Änderung des Zweckes vor.
Die Stiftung bezweckt die Förderung von Allgemeininteressen, indem sie selbst gemeinnützige und im öffentlichen Zweck liegende Aktivitäten erbringt und andere in ihren gemeinnützigen und/oder im öffentlichen Zweck liegenden Aktivitäten unterstützt. Mit dem Stiftungskapital und dessen Erträgen bezweckt die Stiftung die Unterstützung und Förderung sozialer philanthropischer, karitativer, humanitärer, gesundheitsfördernder, kultureller, wissenschaftlicher, erzieherischer, technischer, ökologischer und anderer ausschliesslich gemeinnütziger Werke und Projekte in der Schweiz wie auch im Ausland. Sie unterstützt und fördert zu diesem Zweck Projekte und Organisationen im Allgemeininteresse. Die Unterstützung soll in diesem Rahmen Projekten der allgemeinen Bildung, der Ökologie (insbesondere Denkmal-, Heimat-, Natur-, Umwelt- und Tierschutz), der Belange des Sports (insbesondere der Breitensportförderung), der Forschung und Wissenschaft sowie der Kunst und Kultur (insbesondere der Malerei und der Musik) gewährt werden. Zur Erfüllung dieses Zwecks kann die Stiftung auch andere Stiftungen und Organisationen unterstützen, insbesondere die Stiftung Sammlung E.G. Bührle (CHE-101.868.987) sowie die Géza Anda-Stiftung (CHE-110.234.882). Des Weiteren unterstützt und fördert die Stiftung Projekte der sozialen Fürsorge, der Menschenrechte, der Friedensförderung sowie sonstiger Sozialziele im Sinne des Art. 41 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. In diesem Zusammenhang soll die Stiftung auch Projekte fördern, die dazu beitragen, kulturelle Differenzen insbesondere zwischen verschiedenen Nationen, Völkern und Altersgruppen zu überbrücken und das gegenseitige Verständnis zu fördern. Sie kann zu diesen Zwecken finanzielle Unterstützung, Sponsorenbeiträge, Spenden und Stipendien ausrichten sowie Preise aussetzen, mit denen Leistungen im Sinne des Stiftungszwecks ausgezeichnet werden. Der Zweck der Stiftung ist auf die Förderung von Allgemeininteressen im Sinne der jeweils geltenden Vorschriften und Praxen der Schweizer Steuerbehörden und Gerichte zu öffentlichen und gemeinnützigen Zwecken beschränkt. Die Stiftung ist politisch und konfessionell neutral sowie nicht staatlich. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Sie verfolgt auch keine sonstigen kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Stiftung kann die Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderen Organisationen übertragen, solche schaffen und/oder bestehende fördern. Zuwendungen an Angehörige oder nahstehende natürliche oder juristische Personen des Stifters oder Mitgliedern des Stiftungsrats sind ausgeschlossen. Dies umfasst nicht Zuwendungen an andere gemeinnützige und/oder im öffentlichen Zweck tätige Stiftungen, die vom selben Stifter und/oder ihm nahstehenden natürlichen und/oder juristischen Personen oder von Mitgliedern des Stiftungsrats und/oder ihnen nahstehenden natürlichen und/oder juristischen Personen errichtet wurden.
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