Die Stiftung bezweckt die Unterstützung von Organisationen in der Schweiz oder im Ausland, die in den Bereichen Bildung, Völkerverständigung, Umwelt- und Landschaftsschutz, oder in anderer Weise gemeinnützig, karitativ, humanitär, gesundheitsfördernd, erzieherisch, wissenschaftlich oder kulturell tätig sind, und sich zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung engagieren, mit dem Ziel der Schaffung von Chancen für möglichst viele Menschen, die einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Gesellschaft leisten. Die Stiftung kann ihren Zweck direkt erfüllen oder durch Unterstützung anderer gemeinnütziger Organisationen mit entsprechendem Zweck. Die Stiftung kann sich für die Durchführung ihrer Aufgaben um Zuwendungen bemühen, insbesondere Spenden, Zustiftungen und Vergabungen von Todes wegen. Der Stiftungsrat kann Einzelheiten der Durchführung des Zwecks der Stiftung in einem Reglement regeln. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter, ist nicht gewinnorientiert und verfolgt keinerlei Erwerbszwecke.
Die Stiftung bezweckt die Verfolgung von gemeinnützigen Zwecken aller Art, insbesondere in den Bereichen Bildung und Erziehung, Umwelt-, Klima- und Landschaftsschutz, Gesundheitsförderung, Völkerverständigung, Wissenschaft, Kultur sowie nachhaltige Gesellschaftsentwicklung. (2) Die Stiftung erfüllt diesen Zweck in erster Linie, indem sie Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen in der Schweiz und im Ausland erbringt, welche ihrerseits den Stiftungszweck erfüllen. Die Stiftung erbringt insbesondere Zuwendungen an folgende Organisationen: - Stiftung Mercator Schweiz, Zürich, - Stiftung Mercator GmbH, Essen. (3) Zur Erreichung ihres gemeinnützigen Zwecks kann die Stiftung ausserdem: - Projekte durchführen und unterstützen sowie an Personen und Organisationen Förder- und Hilfeleistungen erbringen, die innerhalb des Stiftungszwecks liegen; - im Rahmen der Zweckverfolgung weitere Rechtsträger (etwa Vereine, Stiftungen, Gesellschaften) errichten bzw. Beteiligungen an solchen Rechtsträgern erwerben oder Mitglied zweckbezogener Vereinigungen werden; - mit anderen juristischen oder natürlichen Personen Kooperationen inhaltlicher oder struktureller Art eingehen; - Dienstleistungen aller Art (etwa im Bereich der Vermögensverwaltung) erbringen, die im Zusammenhang mit der Zweckerfüllung stehen. Solche Dienstleistungen erfolgen ausschliesslich zu Gunsten und als Unterstützung der Begünstigten. Der Stiftungsrat kann im Rahmen dieser Tätigkeiten nach seinem pflichtgemässen Ermessen Prioritäten setzen. (4) Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter, verfolgt keinerlei Erwerbszwecke und strebt keinen Gewinn an.
1. Die Stiftung ist gemeinnützig und unterstützt soziale, ökologische und kulturelle Projekte. Zur Erfüllung dieses Zweckes kann der Stiftungsrat unterschiedliche Teilziele fördern, insbesondere: a) in sozialer Hinsicht: Die Sicherung der Menschenrechte und die Förderung des friedlichen Zusammenlebens und der Gesundheit sowie der Solidarität unter den Menschen, insbesondere durch Hilfeleistung an Bedürftige und Benachteiligte und Institutionen mit entsprechenden Zwecken; b) in ökologischer Hinsicht: Die Erhaltung natürlicher Landschaften, der biologischen Vielfalt, die Unterstützung von Massnahmen und Verbesserungen im Naturschutz allgemein sowie im nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen durch geeignete Schutzprogramme, Forschung und Information. c) in kultureller Hinsicht: Die Förderung der kulturellen Vielfalt sowie der Bildung und des Wissens in der Gesellschaft insbesondere durch die Förderung von Ausbildung und Projekten in Kunst und Wissenschaft und deren Umsetzung, Vermittlung und Verbreitung. 2. Die Stiftung fördert die Vermittlung von Schenkungen an gemeinnützige Werke und bedürftige Personen durch die Bereitstellung von Information über Projekte und durch die Begleitung von Projekten.
Die Stiftung bezweckt die Förderung von Aktivitäten in den Bereichen Kultur, Bildung und Soziales. Zur Umsetzung dieses Stiftungszweckes unternimmt die Stiftung eine Reihe von Aktivitäten in der ganzen Schweiz. Darin eingeschlossen sind unter anderem die Evaluierung geeigneter Projekte sowie die Organisation und Durchführung von Aktivitäten zur Mittelbeschaffung. Die Stiftung kann in Einzelfällen Aktivitäten in Schwellenländern unterstützen, solange deren Entwicklungsstand nicht mit dem westeuropäischen vergleichbar ist. Im Sinne des Stiftungszwecks sind die Mittel insbesondere wie folgt zu verwenden: Zuwendungen an Organisationen und Institutionen, die kulturelle Projekte aller Art durchführen; Zuwendungen an Organisationen und Institutionen, die sich im Bereich der Bildung engagieren; Zuwendungen an Integrationsprojekte für sozial ausgegrenzte Personen; Zuwendungen an Behinderte und Menschen in Notlagen; Zuwendungen an öffentliche und private Hilfsprojekte zur Unterstützung von Opfern bei Naturkatastrophen. Im Rahmen des Stifungszwecks kann die Stiftung auch Zuwendungen an andere gemeinnützige nationale oder internationale Einrichtungen vornehmen, sofern dadurch der Stiftungszweck zielgerichteter erreicht werden kann. Die Stiftung verfolgt gemeinnützige Zwecke im allgemein schweizerischen Interesse. Sie verfolgt keine Erwerbs- oder Selbshilfezwecke und erbringt insbesondere keine Leistungen an die Stifterin oder deren Rechtsnachfolgerin, ihre Mitarbeiter oder ihre Verwandten in auf- und absteigender Linie.
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