Die Stiftung bezweckt die Verfolgung von gemeinnützigen Zwecken aller Art, insbesondere in den Bereichen Bildung und Erziehung, Umwelt-, Klima- und Landschaftsschutz, Gesundheitsförderung, Völkerverständigung, Wissenschaft, Kultur sowie nachhaltige Gesellschaftsentwicklung. (2) Die Stiftung erfüllt diesen Zweck in erster Linie, indem sie Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen in der Schweiz und im Ausland erbringt, welche ihrerseits den Stiftungszweck erfüllen. Die Stiftung erbringt insbesondere Zuwendungen an folgende Organisationen: - Stiftung Mercator Schweiz, Zürich, - Stiftung Mercator GmbH, Essen. (3) Zur Erreichung ihres gemeinnützigen Zwecks kann die Stiftung ausserdem: - Projekte durchführen und unterstützen sowie an Personen und Organisationen Förder- und Hilfeleistungen erbringen, die innerhalb des Stiftungszwecks liegen; - im Rahmen der Zweckverfolgung weitere Rechtsträger (etwa Vereine, Stiftungen, Gesellschaften) errichten bzw. Beteiligungen an solchen Rechtsträgern erwerben oder Mitglied zweckbezogener Vereinigungen werden; - mit anderen juristischen oder natürlichen Personen Kooperationen inhaltlicher oder struktureller Art eingehen; - Dienstleistungen aller Art (etwa im Bereich der Vermögensverwaltung) erbringen, die im Zusammenhang mit der Zweckerfüllung stehen. Solche Dienstleistungen erfolgen ausschliesslich zu Gunsten und als Unterstützung der Begünstigten. Der Stiftungsrat kann im Rahmen dieser Tätigkeiten nach seinem pflichtgemässen Ermessen Prioritäten setzen. (4) Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter, verfolgt keinerlei Erwerbszwecke und strebt keinen Gewinn an.
Die Stiftung bezweckt die Unterstützung von Organisationen in der Schweiz oder im Ausland, die in den Bereichen Bildung, Völkerverständigung, Umwelt- und Landschaftsschutz, oder in anderer Weise gemeinnützig, karitativ, humanitär, gesundheitsfördernd, erzieherisch, wissenschaftlich oder kulturell tätig sind, und sich zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung engagieren, mit dem Ziel der Schaffung von Chancen für möglichst viele Menschen, die einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Gesellschaft leisten. Die Stiftung kann ihren Zweck direkt erfüllen oder durch Unterstützung anderer gemeinnütziger Organisationen mit entsprechendem Zweck. Die Stiftung kann sich für die Durchführung ihrer Aufgaben um Zuwendungen bemühen, insbesondere Spenden, Zustiftungen und Vergabungen von Todes wegen. Der Stiftungsrat kann Einzelheiten der Durchführung des Zwecks der Stiftung in einem Reglement regeln. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter, ist nicht gewinnorientiert und verfolgt keinerlei Erwerbszwecke.
1. Die Stiftung ist in den Förderbereichen Bildung, Kultur, Gesundheit, Menschenrechte, Entwicklungszusammenarbeit, Klima- und Naturschutz, Kinder- & Frauenschutz in der Schweiz und im Ausland tätig. 2. Die Stiftung unterstützt weltweit bestehende steuerbefreite bzw. steuerbefreiungswürdige gemeinnützige Organisationen/Projekte sowie initialisiert steuerbefreite bzw. steuerbefreiungswürdige, innovative Projekte und Aktivitäten, die das Ziel haben, einer bedeutenden Anzahl von Menschen bessere Lebensbedingungen zu ermöglichen. 3. Die Stiftung kann eigene Projekte initiieren, wie auch lokale Organisationen mit vergleichbarer steuerbefreiten bzw. steuerbefreiungswürdigen Zwecksetzung im In- und Ausland fachlich oder finanziell unterstützen; dies kann in Form von Förderbeiträgen, Stipendien, Mikrokrediten und Wissensvermittlung u.a.m. erfolgen. 4. Die Stiftung kann im Rahmen des Hauptzweckes gemäss Ziffer 1 bis 3 Begegnungsforen schaffen oder fördern, welche sich als untergeordneter Nebenzweck mit der Geschichte, Sinnhaftigkeit und Zukunftsperspektiven des weltweiten, ökologisch nachhaltigen Reisens sowie damit zusammenhängender Themen wie z.B. Reisen als Lebensschule öffentlichkeitswirksam befassen. 5. Die Stiftung kann auch dokumentarische Filme, Publikationen und Ausstellungen, die der allgemeinen Bildung und Bewusstseinsförderung dienen und Themenbereiche gemäss Ziffer 1 vorstehend umfassen, fördern und unterstützen. 6. Der Stiftungsrat ist in der Aufteilung der Mittel frei. Eine Verpflichtung, alle erwähnten Zwecke zu verfolgen bzw. die verfolgten Zwecke gleichmässig zu unterstützen, besteht nicht. Dem Grundsatz der Nachhaltigkeit und Wirkungserzeugung ist bei der Verwendung der Mittel angemessen Rechnung zu tragen. 7. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszwecke. Sie ist politisch und konfessionell neutral. 8. Die Stiftung kann im Rahmen ihrer Zweckerfüllung Liegenschaften und Grundstücke sowie Beteiligungen im In- und Ausland erwerben, veräussern und verwalten. Die Stiftung kann insbesondere mit anderen Organisationen kooperieren und/oder diese unterstützen. Sie kann andere juristische Personen errichten und betreiben oder mit ihnen fusionieren, wenn es der Zweck erlaubt.
Zweck der Stiftung ist es, dem Klimawandel und seinen negativen Folgen entgegenzuwirken. Die Stiftung erfüllt diesen Zweck in erster Linie, indem sie Massnahmen und Projekte zum Erreichen der dazu notwendigen mittel- und langfristigen Klimaziele durchführt, fördert und unterstützt. Ein Schwerpunkt der Stiftungstätigkeit liegt hierbei auf Projekten zur Senkung des Ausstosses von Treibhausgasen sowie zur Förderung der Absorption von Treibhausgasen. Ein zweiter Schwerpunkt der Stiftungstätigkeit liegt in der Sensibilisierung der Gesellschaft für Klimathemen und in der Förderung von Veränderungen der gesellschaftlichen Lebensgewohnheiten, welche eine positive Auswirkung auf das Weltklima haben. Zur Erreichung ihres gemeinnützigen Zwecks kann die Stiftung u.a.: Projekte durchführen und unterstützen sowie Förder- und Hilfeleistungen an solche Organisationen erbringen, die ihrerseits den Stiftungszweck verfolgen (Förderung à fonds perdu); einen regelmässigen Klimapreis ausschreiben, durch welchen vielversprechende Projekte zur Verbesserung des Weltklimas ausgewählt und mittels Preisgeld gefördert werden sollen; nachhaltige Impact Projects bzw. Impact Investments in Unternehmen und Projekte tätigen, welche eine positive Auswirkung auf das Weltklima anstreben, um den gemeinnützigen Zweck auch mit unternehmerischen Ansätzen zu erfüllen (unternehmerische Fördermodelle); im Rahmen der Zweckverfolgung weitere Rechtsträger (etwa Vereine, Stiftungen, Gesellschaften) errichten bzw. Beteiligungen an solchen Rechtsträgern erwerben oder Mitglied zweckbezogener Vereinigungen werden; mit anderen juristischen oder natürlichen Personen Kooperationen inhaltlicher oder struktureller Art eingehen. Der Stiftungsrat kann im Rahmen dieser Tätigkeiten nach seinem pflichtgemässen Ermessen Prioritäten setzen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter, verfolgt keinerlei Erwerbszwecke und strebt keinen Gewinn an.
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