Die Stiftung hat folgende Zwecke: 1. Sie unterstützt blinde oder sehbehinderte Menschen, die in bescheidenen finanziellen Verhältnissen leben. 2. Sie leistet Nothilfe an Menschen in der Schweiz, die bei Natur- oder Umweltkatastrophen in eine existentielle Notlage geraten sind. 3. Sie ermöglicht Menschen, Ferien zu machen, die sich ohne entsprechende Unterstützung Ferien nicht leisten könnten. Die Stiftung ist frei, wie sie ihre Zwecke erfüllen will. In der Regel erfüllt sie diese durch Zahlung von Beiträgen an Betroffene, Familien, Gemeinschaften. Sie kann aber auch eigene Projekte lancieren oder gemeinnützige Organisationen unterstützen, die einen gleichartigen Zweck verfolgen oder ein Projekt betreiben, das den vorliegenden Stiftungszwecken entspricht. Dem Stiftungsrat steht die Aufteilung der Stiftungsmittel innerhalb der drei Stiftungszwecke frei. Er kann diese jährlich neu festlegen oder die Zuteilung zu den einzelnen Zwecken im Rahmen eines Reglements fixieren. Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke. Sie ist politisch und konfessionell neutral.
Die Stiftung bezweckt die Linderung des Schicksals von blinden und sehbehinderten Menschen durch Forschung (explizit durch Stifterwillen sind hier ausgenommen jegliche Formen von Tierversuchen), Aufklärung, Beratung und Rehabilitation. Dabei soll insbesondere die Bewältigung des Alltags durch geeignete Massnahmen erleichtert werden. Sie unterstützt zudem Massnahmen zur Verbesserung des Verständnisses zwischen Betroffenen und Sehenden. Im Speziellen unterstützt die Stiftung den Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV), Generalsekretariat Bern, bezüglich Beratung, Rehabilitation, Bildung und Ausbildung sowie Freizeitgestaltung von und für Betroffene. Die Stiftung kann auch andere Personen unterstützen, deren Alltag durch ein Gebrechen irgendwelcher Art so eingeschränkt ist, dass Hilfestellung nötig ist. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck. Sie kann Liegenschaften erwerben, halten und veräussern.
Die Stiftung bezweckt: a) Erfüllung sozialer Aufgaben, insbesondere Unterstützung körperlich behinderter natürlicher Personen mit Schweizer Bürgerrecht, die höchstens ein jährliches Einkommen vom 1.7-fachen Betrag der minimalen jährlichen AHV-Rente für Einzelpersonen haben, kinderlos und alleinstehend sind. Leistungen können auch an Organisationen ausgerichtet werden, welche sich mit diesen sozialen Aufgaben befassen. b) Bereitstellung von Wohnraum für den Gebrauch durch körperlich behinderte natürliche Personen mit Schweizer Bürgerrecht, die höchstens ein jährliches Einkommen vom 1.7-fachen Betrag der minimalen jährlichen AHV-Rente für Einzelpersonen haben, kinderlos und alleinstehend sind. Die Stiftung kann selbst ein Hilfswerk unterhalten oder bereits bestehende Institutionen unterstützen, die einen Zweck verfolgen, der demjenigen der Stiftung entspricht. Die Unterstützung kann insbesondere darin bestehen, dass die Stiftung selber Liegenschaften erwirbt, Bauten erstellt, kauft oder Finanzierungshilfen für den Bau oder den Ausbau von Gebäuden leistet, die dem Zweck der Stiftung dienen. Unterstützt werden nur Institutionen, die infolge Gemeinnützigkeit von der Steuerpflicht befreit sind. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung in Münsingen und in den geographisch direkt angrenzenden Gemeinden tätig. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen.
Absicht der Stifterin ist es, mit ihrem Nachlass gemeinnützige und kulturelle Einrichtungen und Organisationen zu unterstützen. Dabei sollen insbesondere, jedoch nicht ausschliesslich, Projekte im Kanton Bern berücksichtigt werden. Die Unterstützung von Projekten in der übrigen Schweiz und im Ausland ist ebenfalls möglich. Ferner soll die Stiftung Einzelpersonen in besonderen Notlagen direkt helfen können. Die Stiftung will/bezweckt insbesondere, aber nicht ausschliesslich: Hilfe für geistig behinderte Menschen, insbesondere für deren Eingliederung (z.B. geschützte Werkstätten, Wohnheime, etc.); Hilfe für Familien mit behinderten Kindern (z.B. durch Ermöglichung von Ferien in besonders eingerichteten Ferienheimen); Förderung von weiteren Projekten für behinderte Menschen; Förderung von Projekten kultureller Einrichtungen; Förderung von Projekten für junge bildende Künstler; Förderung von nicht-kommerziellen Forschungsprojekten im Gesundheitswesen; Förderung von weiteren nicht-kommerziellen, gemeinnützigen Forschungsprojekten; direkte Unterstützung von Einzelpersonen in besonderen Notlagen; zu diesem Zweck kann die Stiftung Kosten für Anschaffungen von in den obgenannten Bereichen tätigen Institutionen und Körperschaften übernehmen oder ihnen Barvermögen und/oder Vermögenswerte zukommen lassen. Die Stiftung kann Grundstücke erwerben oder weiterveräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Stiftung zu fördern.
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Münzgraben 6
3001 Bern
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