Die Stiftung bezweckt die Verfolgung von gemeinnützigen Zwecken im Bereich der Kinder und Jugendhilfe, insbesondere Entwicklungsländer, insbesondere in den Bereichen Kinderrechte, Gleichberechtigung für Mädchen und junge Frauen, frühkindliche Entwicklung, Zugang zu Bildung und Schaffung von Ausbildungsmöglichkeiten für Mädchen und junge Frauen, Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt, humanitäre Hilfe bei Konflikten und Katastrophen, wirtschaftliche Stärkung durch Schaffung besserer Perspektiven für Mädchen und junge Frauen und die Beseitigung von schädlichen Praktiken wie Kinderheirat oder weibliche Genitalverstümmelung. Die Stiftung erfüllt diesen Zweck in erster Linie, indem sie Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen in der Schweiz und im Ausland erbringt, welche ihrerseits den Stiftungszweck erfüllen. Die Stiftung erbringt insbesondere Zuwendungen an: Plan International, Inc. U.S.A.; Zur Erreichung ihres gemeinnützigen Zwecks kann die Stiftung ausserdem: - Projekte durchführen und unterstützen sowie an Personen und Organisationen Förder- und Hilfeleistungen erbringen, die innerhalb des Stiftungszwecks liegen; - Im Rahmen der Zweckverfolgung weitere Rechtsträger (etwa Vereine, Stiftungen, Gesellschafen) errichten bzw. Beteiligungen an solchen Rechtsträgern erwerben oder Mitglied zweckbezogener Vereinigungen werden; - Mit anderen juristischen oder natürlichen Personen Kooperationen inhaltlicher oder struktureller Art eingehen. Der Stiftungsrat kann im Rahmen dieser Tätigkeiten nach seinem pflichtgemässen Ermessen Prioritäten setzen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter, verfolgt keinerlei Erwerbszwecke und strebt keinen Gewinn an.
1. Die Stiftung bezweckt im Rahmen ihrer gemeinnützigen Förderung die Bekämpfung der weiblichen Genitalbeschneidung (Female Genital Mutilation/Cutting FGM/C) von Kindern, jungen Mädchen und Frauen weltweit. Sie fördert sämtliche damit zusammenhängenden Aktivitäten wie Informations- und Wissensplattformen, Prävention, Beratungs- und Weiterbildungsangebote für Betroffene. 2. Die Stiftung verfolgt ihren Zweck unter anderem durch: - Sensibilisierung und Aufklärungsarbeit in der Schweiz und weltweit zur Thematik der weiblichen Genitalbeschneidung; - Direkte Unterstützung von betroffenen Kindern, jungen Mädchen und Frauen; - Förderung und Unterstützung von Bildungs- und Berufsangeboten für betroffene, junge Mädchen und Frauen zwecks Erreichens ihrer finanziellen Unabhängigkeit; - Unterstützung von Anlaufstellen im Bereich lösungsorientierter Methoden zur Trauma-Verarbeitung für direkt betroffene Kinder, junge Mädchen und Frauen; - Aufbau eines Netzwerkes lokaler Mitstreiter*innen, die in der Schweiz und weltweit in ihrer Community Aufklärungsarbeit gegen Mädchenbeschneidung betreiben; - Aufbau einer digitalen Informationsplattform, um Betroffene, Interessierte wie auch Laien mittels Themenbeiträgen weltweit zu vernetzen und über Themen der FGM/C zu diskutieren. 3. Die Stiftung kann im Weiteren Kinder und Jugendliche, die Opfer von physischer und psychischer Gewalt sind oder deren körperliche Integrität gefährdet ist. unterstützen. 4. Sie kann zudem alle Geschäfte tätigen, die mit dem Stiftungszweck unmittelbar Zusammenhängen oder geeignet sind, diesen zu fördern, insbesondere Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung zum Thema der weiblichen Genitalbeschneidung. 5. Erwerb, Miete, Verwaltung und Veräusserung von Liegenschaften zwecks Schaffung, Unterstützung oder Zurverfügungstellung von Begegnungsorten für direkt Betroffene Kinder, junge Mädchen und Frauen. 6. Die Stiftung ist ausschliesslich gemeinnützig tätig, sie ist politisch und konfessionell neutral und verfolgt keinerlei Erwerbs- und Selbsthilfezwecke. 7. Die Stiftung kann ihren Zweck erfüllen, indem sie eigene Projekte initiiert und/oder Projekte von Dritten unterstützt. 8. Der Stiftungsrat ist in der Schwerpunktlegung der Wirkungskreise und der Mittelverwendung im Rahmen des Stiftungszweckes frei. Eine Verpflichtung, alle Wirkungskreise zu verfolgen bzw. die Zwecke gleichmässig zu unterstützen, besteht nicht. 9. Mit Bezug auf die verschiedenen Wirkungsgebiete können sowohl Einzelpersonen unterstützt als auch Zuwendungen an Organisationen im In- und Ausland ausgerichtet werden, die in entsprechenden gemeinnützigen Fördergebieten tätig sind.
Die Stiftung bezweckt die Unterstützung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen im In- und Ausland, um ihre Entwicklungsmöglichkeiten zu verbessern. Sie kann alle Massnahmen treffen, die dazu dienen ihren Zweck zu fördern, insbesondere in den Bereichen Armutsbekämpfung, Betreuung, Erziehung und Bildung, Gesundheit, Förderung unternehmerischer Aktivitäten und Gleichstellung von Mädchen und Jungen. Die Stiftung kann ihren Zweck durch eigene operative Tätigkeiten und durch Unterstützung von Personen, Organisationen und Institutionen, welche in den obenerwähnten Bereichen tätig sind, umsetzen. Sie kann auch in Unternehmen investieren, die sich sozial engagieren. Für die Erreichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Grundstücke und Immobilien im In- und Ausland erwerben, nutzen und veräussern. Die Stiftung kann darüber hinaus auch in Notlagen oder bei Naturkatastrophen finanzielle Unterstützungsbeiträge sprechen oder in anderer Weise Hilfe anbieten. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich den vorstehend genannten Zwecken gewidmet. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen.
Die Stiftung verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Sie ist selbstlos tätig. Ziele der Stiftung sind die a) Entwicklungshilfe b) Armutsbekämpfung c) Förderung der Erziehung sowie Volks- und Berufsbildung im In- und Ausland d) Öffentliche Gesundheitspflege in den Ländern der Dritten Welt und Entwicklungszusammenarbeit e) Förderung des bürgerlichen Engangements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. Zur Verwirklichung der Statutenziele wird die Stiftung: a) Gemeinnützige Wohlfahrtspflege und Armutsbekämpfung vornehmlich in Ländern der Dritten Welt sowie unter allen, von Katastrophen und politisch/wirtschaftlichen Umstürzungen heimgesuchten, benachteiligten und verarmten Bevölkerungsgruppen betreiben. Vorzugsweise sollen dort Beschäftigung und Einkommmen schaffende Kleinstgewerbe (micro enterprises) gefördert werden. Die "Hilfe zur Selbsthilfe" geschieht vornehmlich über mildtätige einheimische Implementierungs-Partneragenturen die diesen Dienst vor Ort ausrichten, den Bedürftigen entsprechende Schulung geben und Ressourcen bereitstellen, insbesondere dadurch, dass ihnen Zugang zu Kleinst-Vertrauenskrediten und anderen Mikro- Finanzdienstleistungen ermöglicht wird; b)Optimale Wege der Armutsbekämpfung unter Berücksichtigung der kulturellen und örtlichen Gegebenheiten erfassen und planen, sowie Hilfe beim Aufbau neuer Hilfs- und Implementierungs-Partneragenturen leisten; c) Bildungsprogramme und Öffentlichkeitsaktionen im In- und Ausland erarbeiten, verbreiten und durchführen sowie Leiter- und Mitarbeiternachwuchsschulung in Kirche und Gesellschaft für die Mitwirkung in der weltweiten Armutsbekämpfung auf der Grundlage christlicher Ethik betreiben sowie diesbezügliche Aktivitäten im In- und Ausland unterstützen. Insbesondere wird im Inland Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung für und Informationen über die neuen Wege der Entwicklungshilfe durch Hilfe zur nachhaltigen Existenzbegründung zur Überwindung von Armut, Hunger und Not betrieben.
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