1. Die Stiftung bezweckt im Rahmen ihrer gemeinnützigen Förderung die Bekämpfung der weiblichen Genitalbeschneidung (Female Genital Mutilation/Cutting FGM/C) von Kindern, jungen Mädchen und Frauen weltweit. Sie fördert sämtliche damit zusammenhängenden Aktivitäten wie Informations- und Wissensplattformen, Prävention, Beratungs- und Weiterbildungsangebote für Betroffene. 2. Die Stiftung verfolgt ihren Zweck unter anderem durch: - Sensibilisierung und Aufklärungsarbeit in der Schweiz und weltweit zur Thematik der weiblichen Genitalbeschneidung; - Direkte Unterstützung von betroffenen Kindern, jungen Mädchen und Frauen; - Förderung und Unterstützung von Bildungs- und Berufsangeboten für betroffene, junge Mädchen und Frauen zwecks Erreichens ihrer finanziellen Unabhängigkeit; - Unterstützung von Anlaufstellen im Bereich lösungsorientierter Methoden zur Trauma-Verarbeitung für direkt betroffene Kinder, junge Mädchen und Frauen; - Aufbau eines Netzwerkes lokaler Mitstreiter*innen, die in der Schweiz und weltweit in ihrer Community Aufklärungsarbeit gegen Mädchenbeschneidung betreiben; - Aufbau einer digitalen Informationsplattform, um Betroffene, Interessierte wie auch Laien mittels Themenbeiträgen weltweit zu vernetzen und über Themen der FGM/C zu diskutieren. 3. Die Stiftung kann im Weiteren Kinder und Jugendliche, die Opfer von physischer und psychischer Gewalt sind oder deren körperliche Integrität gefährdet ist. unterstützen. 4. Sie kann zudem alle Geschäfte tätigen, die mit dem Stiftungszweck unmittelbar Zusammenhängen oder geeignet sind, diesen zu fördern, insbesondere Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung zum Thema der weiblichen Genitalbeschneidung. 5. Erwerb, Miete, Verwaltung und Veräusserung von Liegenschaften zwecks Schaffung, Unterstützung oder Zurverfügungstellung von Begegnungsorten für direkt Betroffene Kinder, junge Mädchen und Frauen. 6. Die Stiftung ist ausschliesslich gemeinnützig tätig, sie ist politisch und konfessionell neutral und verfolgt keinerlei Erwerbs- und Selbsthilfezwecke. 7. Die Stiftung kann ihren Zweck erfüllen, indem sie eigene Projekte initiiert und/oder Projekte von Dritten unterstützt. 8. Der Stiftungsrat ist in der Schwerpunktlegung der Wirkungskreise und der Mittelverwendung im Rahmen des Stiftungszweckes frei. Eine Verpflichtung, alle Wirkungskreise zu verfolgen bzw. die Zwecke gleichmässig zu unterstützen, besteht nicht. 9. Mit Bezug auf die verschiedenen Wirkungsgebiete können sowohl Einzelpersonen unterstützt als auch Zuwendungen an Organisationen im In- und Ausland ausgerichtet werden, die in entsprechenden gemeinnützigen Fördergebieten tätig sind.
Die Stiftung bezweckt die Verfolgung von gemeinnützigen Zwecken im Bereich der Kinder und Jugendhilfe, insbesondere Entwicklungsländer, insbesondere in den Bereichen Kinderrechte, Gleichberechtigung für Mädchen und junge Frauen, frühkindliche Entwicklung, Zugang zu Bildung und Schaffung von Ausbildungsmöglichkeiten für Mädchen und junge Frauen, Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt, humanitäre Hilfe bei Konflikten und Katastrophen, wirtschaftliche Stärkung durch Schaffung besserer Perspektiven für Mädchen und junge Frauen und die Beseitigung von schädlichen Praktiken wie Kinderheirat oder weibliche Genitalverstümmelung. Die Stiftung erfüllt diesen Zweck in erster Linie, indem sie Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen in der Schweiz und im Ausland erbringt, welche ihrerseits den Stiftungszweck erfüllen. Die Stiftung erbringt insbesondere Zuwendungen an: Plan International, Inc. U.S.A.; Zur Erreichung ihres gemeinnützigen Zwecks kann die Stiftung ausserdem: - Projekte durchführen und unterstützen sowie an Personen und Organisationen Förder- und Hilfeleistungen erbringen, die innerhalb des Stiftungszwecks liegen; - Im Rahmen der Zweckverfolgung weitere Rechtsträger (etwa Vereine, Stiftungen, Gesellschafen) errichten bzw. Beteiligungen an solchen Rechtsträgern erwerben oder Mitglied zweckbezogener Vereinigungen werden; - Mit anderen juristischen oder natürlichen Personen Kooperationen inhaltlicher oder struktureller Art eingehen. Der Stiftungsrat kann im Rahmen dieser Tätigkeiten nach seinem pflichtgemässen Ermessen Prioritäten setzen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter, verfolgt keinerlei Erwerbszwecke und strebt keinen Gewinn an.
1. Der Verein verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. 2. Zweck des Vereins sind: a) Förderung der Bildung und Erziehung; b) Förderung der Völkerverständigung, Toleranz in allen gesellschaftlichen Bereichen sowie der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; 3. Der Satzungszweck wird insbesondere durch das Schaffen von Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für Frauen und Kinder in sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, wissenschaftlichen u.ä. Bereichen im Sinne der unter Ziff. 2. genannten Ziele verwirklicht. Hierdurch soll die aktive und selbstbestimmte Teilnahme von Frauen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gefördert werden. Diesbezüglich ist die Stärkung eines vielschichtigen, grenzübergreifenden Austausches und die Zusammenarbeit mit Frauen aus unterschiedlichen Berufsfeldern und mit differenten Lebensrealitäten, verschiedener sozialer und kultureller Herkunft ein Hauptanliegen des Vereines. Der Verein wendet sich gegen jegliche Form von Gewalt und Diskriminierung und solidarisiert sich insbesondere mit Frauen und Kindern, die unter dem Einfluss von Gewalt und Krieg und daraus resultierender Traumatisierung zu leiden haben. Die mildtätigen Vereinszwecke sollen durch spezielle Angebote für Frauen verwirklicht werden, die aufgrund von Gewalterfahrungen auf körperliche, seelische oder geistige Unterstützung angewiesen sind.
Die Stiftung bezweckt die Schaffung und Unterstützung von Einrichtungen und Institutionen zugunsten von Kindern und heranwachsenden Jugendlichen in Staaten mit hoher Armut oder in Staaten, die aus anderen Gründen diesen Menschen die notwendige Unterstützung und Förderung nicht zuteil kommen lassen können. Die Stiftung bezweckt, Kinder in Not zu einer Verbesserung ihrer Lebenssituation zu verhelfen und ihnen eine geschützte und sichere Kindheit zu ermöglichen. Zu diesem Zweck schafft und unterstützt die Stiftung Institutionen, die die für die geistige und körperliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen notwendigen Güter, Hilfsmittel und Dienstleistungen bereitstellen. Insbesondere sollen durch die Unterstützung die hilfsbedürftigen Kinder und Jugendliche mit ausreichend Nahrung und Kleidung versorgt und eine ausreichende medizinische, und schulische Betreuung sowie Berufsbildung gewährleistet werden, um den jungen Menschen die Chancen für den Start ins Leben zu verbessern. Die Stiftung kann Geldleistungen, Sachleistungen sowie Beratung und Unterstützung durch eigene Fachkräfte leisten. Sie kann weitere bestehende Institutionen und Projekte von anderen Trägern im Rahmen des Stiftungszweckes unterstützen. Die Stiftung bezweckt die Förderung des Natur- und Umweltschutzes. Diesen Zweck will sie im Besonderen erreichen durch Unterstützung von Institutionen und Personen sowie deren Projekte, die der Erhaltung der Natur und der Verbesserung der Umwelt dienen. Zur Erreichung des Stiftungszweckes kann die Stiftung Projekte selbst durchführen. Die Stiftung bezweckt die Unterstützung von humanitären Aktivitäten; finanzielle Beteiligung an Nothilfeprojekten, die auf Sofortmassnahmen und/oder Abdeckung der Grundbedürfnisse von notleidenden Menschen ausgerichtet sind; ferner Unterstützung von Projekten zum Schutz und der Förderung der Menschenrechte.
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