Die Stiftung bezweckt die Unterstützung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen im In- und Ausland, um ihre Entwicklungsmöglichkeiten zu verbessern. Sie kann alle Massnahmen treffen, die dazu dienen ihren Zweck zu fördern, insbesondere in den Bereichen Armutsbekämpfung, Betreuung, Erziehung und Bildung, Gesundheit, Förderung unternehmerischer Aktivitäten und Gleichstellung von Mädchen und Jungen. Die Stiftung kann ihren Zweck durch eigene operative Tätigkeiten und durch Unterstützung von Personen, Organisationen und Institutionen, welche in den obenerwähnten Bereichen tätig sind, umsetzen. Sie kann auch in Unternehmen investieren, die sich sozial engagieren. Für die Erreichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Grundstücke und Immobilien im In- und Ausland erwerben, nutzen und veräussern. Die Stiftung kann darüber hinaus auch in Notlagen oder bei Naturkatastrophen finanzielle Unterstützungsbeiträge sprechen oder in anderer Weise Hilfe anbieten. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich den vorstehend genannten Zwecken gewidmet. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen.
Die Stiftung bezweckt in der Hauptsache: A) Die Unterstützung der zwei Tadra-Kinderdörfer für Strassen- und Waisenkinder in Dawu und Golok in Tibet. Dies erfolgt über für diesen Zweck gebundene Unterstützung des gemeinnützigen Vereins Tadra-Projekt e.V. mit Sitz in Deutschland, der diese zwei Kinderdörfer gegründet und aufgebaut hat. Dies geschieht durch Unterstützung: beim Bau der nötigen Infrastruktur in den zwei Tadra-Kinderdörfern; beim laufenden Betrieb dieser zwei Tadra-Kinderdörfer; der in Tadra-Dörfem aufgewachsenen Kinder, welche eine weiterführende Aus- oder Weiterbildung absolvieren möchten; der langjährigen Tadra-Mitarbeiter/innen in Tibet nach deren Pensionierung, sofern sie sich zuvor mindestens 10 Jahre für das Tadra-Projekt eingebracht haben. B) Für den Fall, dass die unter Punkt A) definierte, zweckgebundene Unterstützung nicht mehr möglich ist, kann die Stiftung auch direkt folgende Projekte unterstützen: 1. Priorität: Unterstützung von Strassen- und Waisenkindern in Tibet. 2. Priorität: Unterstützung von tibetischen Strassen- und Waisenkindern in den an Tibet grenzenden Ländern im Himalayagebiet. 3. Priorität: Unterstützung von Strassen- und Waisenkindern im Himalayagebiet oder auf sich gestellten tibetischen Flüchtlingskindern.
Die Stiftung bezweckt die Schaffung und Unterstützung von Einrichtungen und Institutionen zugunsten von Kindern und heranwachsenden Jugendlichen in Staaten mir hoher Armut oder in Staaten, die aus anderen Gründen diesen Menschen die notwendige Unterstützung und Förderung nicht zuteil kommen lassen können. Die Stiftung bezweckt, Kindern in Not zu einer Verbesserung ihrer Lebenssituation zu verhelfen und ihnen eine geschützte und sichere Kindheit zu ermöglichen. Zu diesem Zweck schafft und unterstützt die Stiftung Institutionen, die die für die geistige und körperliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen notwendigen Güter, Hilfsmittel und Dienstleitungen bereitstellen. Insbesondere sollen durch die Unterstützung die hilfsbedürftigen Personen mit ausreichend Nahrung und Kleidung versorgt und eine ausreichende medizinische, psychologische und schulische Betreuung sowie Berufsbildung gewährleistet werden, um den jungen Menschen die Chancen für den Start ins Leben zu verbessern. Die Stiftung kann Geldleistungen, Sachleistungen sowie Beratung und Unterstützung durch eigene Fachkräfte leisten. Sie kann des weitere bestehende Institutionen und Projekte von andern Trägern im Rahmen des Stiftungszweckes unterstützen. Die Stiftung ist ihm Rahmen ihrer Zwecksetzung im Ausland tätig. Die Stiftung hat keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn.
Die Stiftung bezweckt die Verfolgung von gemeinnützigen Zwecken im Bereich der Kinder und Jugendhilfe, insbesondere Entwicklungsländer, insbesondere in den Bereichen Kinderrechte, Gleichberechtigung für Mädchen und junge Frauen, frühkindliche Entwicklung, Zugang zu Bildung und Schaffung von Ausbildungsmöglichkeiten für Mädchen und junge Frauen, Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt, humanitäre Hilfe bei Konflikten und Katastrophen, wirtschaftliche Stärkung durch Schaffung besserer Perspektiven für Mädchen und junge Frauen und die Beseitigung von schädlichen Praktiken wie Kinderheirat oder weibliche Genitalverstümmelung. Die Stiftung erfüllt diesen Zweck in erster Linie, indem sie Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen in der Schweiz und im Ausland erbringt, welche ihrerseits den Stiftungszweck erfüllen. Die Stiftung erbringt insbesondere Zuwendungen an: Plan International, Inc. U.S.A.; Zur Erreichung ihres gemeinnützigen Zwecks kann die Stiftung ausserdem: - Projekte durchführen und unterstützen sowie an Personen und Organisationen Förder- und Hilfeleistungen erbringen, die innerhalb des Stiftungszwecks liegen; - Im Rahmen der Zweckverfolgung weitere Rechtsträger (etwa Vereine, Stiftungen, Gesellschafen) errichten bzw. Beteiligungen an solchen Rechtsträgern erwerben oder Mitglied zweckbezogener Vereinigungen werden; - Mit anderen juristischen oder natürlichen Personen Kooperationen inhaltlicher oder struktureller Art eingehen. Der Stiftungsrat kann im Rahmen dieser Tätigkeiten nach seinem pflichtgemässen Ermessen Prioritäten setzen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter, verfolgt keinerlei Erwerbszwecke und strebt keinen Gewinn an.
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