Die Stiftung bezweckt, Organisationen und Institutionen im Inland und ausnahmsweise auch im Ausland zu unterstützen, die sich für hilfs- und ratbedürftige Personen einsetzen; sie kann bedürftige Personen auch direkt unterstützen, sofern deren Bedürftigkeit festgestellt wurde. Vergabungen ins Ausland sollen nur in Ausnahmefällen wie z.B. bei Naturkatastrophen erfolgen; allgemeine Not in notleidenden Ländern oder an Organisationen, welche entsprechende Projekte unterstützen, sollen nicht unterstützt werden (Ausnahme: Médecins Sans Frontières), es sei denn, eine Schweizerin oder ein Schweizer engagieren sich vor Ort persönlich, um Not zu lindern. Auch sollen keine Beiträge für medizinische Forschung, Kunst und Kultur gesprochen werden. Im Vordergrund stehen Vergabungen - an Organisationen, welche notleidende Personen in der Schweiz unterstützen - an alleinerziehende Mütter/Väter, indem ihnen z.B. die Kinderbetreuung während eines Erholungsurlaubs finanziert wird oder sonst ausbleibende Ferien ermöglicht werden - zur Linderung menschlicher Not, soweit keine staatliche Unterstützung erfolgt - an alte - hilfsbedürftige Menschen - an Personen, welche kurz vor der Pensionierung die Stelle verlieren und deshalb in Not geraten - an unbemittelte Jugendliche, junge Erwachsene, Invalide, Gebrechliche oder an alleinerziehende Mütter für Aus- und Weiterbildung - an Personen - vor allem Mädchen und Frauen-, welche aufgrund psychischer oder physischer häuslicher Gewalt auf Hilfe angewiesen sind (auch Frauen- und Männerhäuser für Gewaltopfer) - an in Not geratene Familien.
Die Stiftung bezweckt die Ausrichtung von Beiträgen: - an Organisationen, welche humanitäre Hilfe leisten in Gebieten, wo grosse Ungerechtigkeit herrscht, die von Krieg, politischen Konflikten, medizinischen Katastrophen, wie Pandemien, oder Naturkatastrophen betroffen sind. Insbesondere soll durch medizinische Hilfe das Leid von Kindern gemindert werden. - an Organisationen, die sich für armutsbetroffene Familien in der Schweiz einsetzen. Mit Beiträgen an Organisationen oder Direkthilfen an armutsbetroffene Familien in der Schweiz sollen die Bildungschancen deren Kinder erhöht und Jugendlichen eine Ausbildung ermöglicht werden. - an Organisationen, welche positive Veränderungsbestrebungen von Gefangenen unterstützen, sowie die Resozialisierung von Strafentlassenen im Blick haben. Ein weiterer Fokus soll auf die Angehörigen und deren Unterstützung gerichtet sein. - für die Förderung der medizinischen Forschung in der Schweiz, insbesondere der Alzheimerforschung und der Erforschung von Krebsleiden bei Kindern. - für die Förderung besonders unterstützungswürdiger Forschungsprojekte von wissenschaftlichem Nachwuchs im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften.
Die Stiftung dient ausschliesslich gemeinnützigen Zwecken. Die Stiftung bezweckt, die Fürsorge von und Hilfe für Schweizerinnen und Schweizer - mindestens in zweiter Generation - in sozialen Notlagen (insbesondere arbeitslose, alleinstehende wohnungslose, ältere und/oder psychisch handicapierte Menschen) durch Gewährung finanzieller Unterstützungsbeiträge zur Überbrückung einer vorübergehenden Notsituation (insbesondere an Arzt- und Heilungskosten, die durch die Krankenkassen nicht bezahlt werden, an Beiträge an deren Miete bzw. deren sonstigen Lebensunterhalt) oder durch das zur Verfügung stellen von Wohnraum zu unterstützen. Nach dem Willen der Stifter verstehen sich allfällige Zuwendungen an die begünstigten Personen ausdrücklich als zusätzliche Leistungen zu möglicherweise bestehenden Ansprüchen gegenüber den öffentlichen Sozialhilfeeinrichtungen. Ferner bezweckt die Stiftung die Förderung tiergestützter Therapieformen (Hundetherapie, Hippotherapie usw.), insbesondere durch Unterstützung der Ausbildung von Tieren, die den Lebensalltag handicapierter Menschen erleichtern (wie z.B. Blindenhunde etc.). Ferner bezweckt die Stiftung die Förderung des Tierschutzes, insbesondere durch Zurverfügungstellung finanzieller Mittel und geeigneter Wohn- und/oder Nutzflächen für konkrete Projekte anderer Tierschutzorganisationen (z.B. Tierheime, Gnadenhöfe etc.) oder zum Betrieb einer eigenen Einrichtung. Ferner bezweckt die Stiftung die Verwirklichung privater humanitärer Hilfe. Die Stiftung kann auch andere Aktivitäten entfalten, welche die Erreichung des Stiftungszwecks zum Ziel haben.
Die Stiftung dient dem Zweck in der Schweiz und weltweit wohltätige Zwecke zu verfolgen und Menschen in Not wieder zu einem unabhängigen Leben zu verhelfen: Die Stiftung kann insbesondere; a) Sozialhilfe durch Organisation von Essensausgaben für bedürftige Personen und / oder Personen mit schweren materiellen Nöten (z.B. Flüchtlingen) und / oder geistlichen Bedürfnissen. Altersheime und/oder Heime für Waisenkinder, oder Kinder mit gossen Mängeln körperlicher oder affektiver Art, Zentren und /oder Hilfe für Zentren, die sich Behinderten widmen, oder der Rehabilitation von Drogen und Alkoholabhängigen; b) Geistliche Hilfe durch ganzheitliche Zuwendung jeder in Not geratenen Person; c) Intellektuelle Hilfe: Durch die Schulung des Geistes in Kunst und Berufen, die eine Eingliederung in das berufliche oder handwerkliche Umfeld oder als selbstständig Erwerbende ermöglichen, der Verwaltung des zur Verfügung stehenden Geldes und die Sorge um die Familie. Sie kann ihre Tätigkeit auf andere Bereiche ausdehnen, soweit diese mit dem vorgenannten Zweck in Übereinstimmung stehen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinen Erwerbszweck.
Adressen |
Seeblickstrasse 25
8038 Zürich
|
---|---|
Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |