Die Stiftung dient ausschliesslich gemeinnützigen Zwecken. Die Stiftung bezweckt, die Fürsorge von und Hilfe für Schweizerinnen und Schweizer - mindestens in zweiter Generation - in sozialen Notlagen (insbesondere arbeitslose, alleinstehende wohnungslose, ältere und/oder psychisch handicapierte Menschen) durch Gewährung finanzieller Unterstützungsbeiträge zur Überbrückung einer vorübergehenden Notsituation (insbesondere an Arzt- und Heilungskosten, die durch die Krankenkassen nicht bezahlt werden, an Beiträge an deren Miete bzw. deren sonstigen Lebensunterhalt) oder durch das zur Verfügung stellen von Wohnraum zu unterstützen. Nach dem Willen der Stifter verstehen sich allfällige Zuwendungen an die begünstigten Personen ausdrücklich als zusätzliche Leistungen zu möglicherweise bestehenden Ansprüchen gegenüber den öffentlichen Sozialhilfeeinrichtungen. Ferner bezweckt die Stiftung die Förderung tiergestützter Therapieformen (Hundetherapie, Hippotherapie usw.), insbesondere durch Unterstützung der Ausbildung von Tieren, die den Lebensalltag handicapierter Menschen erleichtern (wie z.B. Blindenhunde etc.). Ferner bezweckt die Stiftung die Förderung des Tierschutzes, insbesondere durch Zurverfügungstellung finanzieller Mittel und geeigneter Wohn- und/oder Nutzflächen für konkrete Projekte anderer Tierschutzorganisationen (z.B. Tierheime, Gnadenhöfe etc.) oder zum Betrieb einer eigenen Einrichtung. Ferner bezweckt die Stiftung die Verwirklichung privater humanitärer Hilfe. Die Stiftung kann auch andere Aktivitäten entfalten, welche die Erreichung des Stiftungszwecks zum Ziel haben.
Die Stiftung wird ausschliesslich für gemeinnützige Zwecke errichtet. Der Stiftungszweck verfolgt im Wesentlichen drei Zielrichtungen: Sie bezweckt im weitesten Sinne die Förderung des Tierschutzes im In- und Ausland. Sie unterstützt national und international Projekte, die durch steuerbefreite Organisationen durchgeführt werden und die dem Schutz von Tieren und deren Lebensgrundlagen sowie deren Wohlbefinden dienen, die rechtliche Besserstellung der Tiere, die Vermeidung von Tierversuchen, tierfreundliche Transportbedingungen, den Schutz gefährdeter Tierarten, auch Meerestiere, oder den Erhalt des natürlichen Lebensraumes von Tieren fördern. Sie bezweckt im weitesten Sinne die Förderung des Natur- und Landschaftsschutzes im In- und Ausland sowie auch der Meere, mit dem Ziel, die natürlichen Lebensgrundlagen, die Schönheit unversehrter Landschaften und die Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu bewahren. Sie engagiert sich insbesondere für den Erhalt der ökologischen Vielfalt der Erde sowie des ökologischen Gleichgewichts, den Schutz des Lebensraums bedrohter Tiere, die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und die Eindämmung von Umweltverschmutzung. Sie bezweckt im weitesten Sinne die Förderung von Wohltätigkeit im In- und Ausland (Entwicklungs- und Schwellenländern) sowie die Förderung und Entwicklung von Kindern und Erwachsenen in den bedürftigsten Regionen der Welt unter besonderer Berücksichtigung von den Folgen kriegerischer Ereignisse zu Gunsten auch von Flüchtlingen und Asylanten und insbesondere von Kindern. Sie setzt sich dabei für das Wohlergehen insbesondere durch Sicherstellung von deren Grundbedürfnissen in allen Bereichen, wie Ernährung, Gesundheit, Schulbildung etc. ein. Die Stiftung verfolgt ihren Zweck insbesondere dadurch, dass sie steuerbefreiten und gemeinnützigen Institutionen und Organisationen oder Einzelpersonen einmalige oder wiederkehrende Beiträge ausrichtet. Sie kann sich auch direkt an gemeinnützigen Projekten beteiligen, die durch steuerbefreite Institutionen und Organisationen durchgeführt werden. Die Stiftung ist somit gemeinnützig tätig und erstrebt keinen Gewinn. Sie kann als untergeordneten Nebenzweck auch Liegenschaften erwerben, halten und veräussern, doch müssen die Nettoerträge daraus ausschliesslich den gemeinnützigen Zwecken der Stiftung zugutekommen.
1. Die gemeinnützige und nicht gewinnorientierte Stiftung bezweckt einerseits die Unterstützung von sozial benachteiligten, bedürftigen oder behinderten Kindern. Sie unterstützt insbesondere Kinder und Jugendliche in unterprivilegierten Lebenssituationen durch finanzielle oder gegenständliche Zuwendungen, zinslose Darlehen, z.B. für die Ermöglichung von Ausbildungen, Gewährung von Stipendien oder Ferienaufenthalten von behinderten Personen, entlastenden Anschaffungen etc. Die Zuwendungen sind kein Ersatz für Sozialleistungen, sondern sollen den Betroffenen zusätzliche Möglichkeiten geben, die von den Sozialleistungen nicht gedeckt werden. Andererseits bezweckt die Stiftung die Unterstützung und Hilfe von leidenden Tieren, insbesondere zur Verbesserung deren physischen und psychischen Gesundheit und die Förderung des Tierschutzes und Wohles im Allgemeinen. Spätestens nach dem Ableben der Stifterin sollen bestimmte Liegenschaften in Kilchberg der Stiftung zugeführt werden. In diesem Fall bezweckt die Stiftung diese dem Stiftungsvermögen zugehörenden Liegenschaften in Kilchberg ZH zu halten und erhalten. Dafür sind mit den erforderlichen Mitteln die notwendigen Renovationen durchzuführen. 2. Die Stiftung kann ihre Zwecke durch eigene Projekte oder durch Zuwendungen an steuerbefreite Dritt-Organisationen im Rahmen der vorgenannten Ziele verfolgen. 3. Die Stiftung ist in der Schweiz tätig. 4. Die Stifterin behält sich ausdrücklich das Recht gemäss Art. 86a ZGB zur Änderung des Zweckes vor.
Die Stiftung bezweckt, Organisationen und Institutionen im Inland und ausnahmsweise auch im Ausland zu unterstützen, die sich für hilfs- und ratbedürftige Personen einsetzen; sie kann bedürftige Personen auch direkt unterstützen, sofern deren Bedürftigkeit festgestellt wurde. Vergabungen ins Ausland sollen nur in Ausnahmefällen wie z.B. bei Naturkatastrophen erfolgen; allgemeine Not in notleidenden Ländern oder an Organisationen, welche entsprechende Projekte unterstützen, sollen nicht unterstützt werden (Ausnahme: Médecins Sans Frontières), es sei denn, eine Schweizerin oder ein Schweizer engagieren sich vor Ort persönlich, um Not zu lindern. Auch sollen keine Beiträge für medizinische Forschung, Kunst und Kultur gesprochen werden. Im Vordergrund stehen Vergabungen - an Organisationen, welche notleidende Personen in der Schweiz unterstützen - an alleinerziehende Mütter/Väter, indem ihnen z.B. die Kinderbetreuung während eines Erholungsurlaubs finanziert wird oder sonst ausbleibende Ferien ermöglicht werden - zur Linderung menschlicher Not, soweit keine staatliche Unterstützung erfolgt - an alte - hilfsbedürftige Menschen - an Personen, welche kurz vor der Pensionierung die Stelle verlieren und deshalb in Not geraten - an unbemittelte Jugendliche, junge Erwachsene, Invalide, Gebrechliche oder an alleinerziehende Mütter für Aus- und Weiterbildung - an Personen - vor allem Mädchen und Frauen-, welche aufgrund psychischer oder physischer häuslicher Gewalt auf Hilfe angewiesen sind (auch Frauen- und Männerhäuser für Gewaltopfer) - an in Not geratene Familien.
Adressen |
Rainweg 4
8703 Erlenbach ZH
|
---|---|
Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |