Die Stiftung verfolgt ihren gemeinnützigen Zweck überwiegend in der Schweiz in den vier folgenden Wirkungskreisen: Der erste Wirkungskreis umfasst die Förderung und Unterstützung schöpferischer, forschender und ausbildender Tätigkeiten hauptsächlich in der Schweiz auf dem Gebiet von Wissenschaft und Technik. Innerhalb dieses Wirkungskreises kommen beispielsweise in Frage: (a) Entwicklung neuer Technologien, insbesondere zur Förderung der Nachhaltigkeit und Ökologie; (b) Förderung der ökologischen und nachhaltigen Mobilität. Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschliessend und hat beispielhaften Charakter. Der zweite Wirkungskreis umfasst die Bekämpfung absoluter Armut im In- und hauptsächlich im Ausland durch die Förderung unter anderem von nachhaltigen Ökosystemen und dem Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung. In diesem Zusammenhang ist der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben und dem Schutz von Frauen in Notlagen eine gesonderte Bedeutung zuzuweisen. Der dritte Wirkungskreis umfasst die Förderung und Unterstützung schöpferischer, forschender und ausbildender Tätigkeiten hauptsächlich in der Schweiz auf dem Gebiet der Kultur. Innerhalb dieses Wirkungskreises kommen beispielsweise in Frage: (a) Bildende Kunst; (b) Musik- und Theaterwesen; (c) Filmwesen; (d) Literatur. Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschliessend und hat beispielhaften Charakter. Der vierte Wirkungskreis umfasst die Erhaltung und die Förderung der Artenvielfalt von Flora und Fauna und naturnaher Landschaften in der Schweiz. Mit Bezug auf sämtliche Zwecke können sowohl Einzelpersonen oder -projekte unterstützt werden als auch Zuwendungen an Institutionen ausgerichtet werden, die auf den entsprechenden gemeinnützigen Gebieten tätig sind. Der Stiftungsrat ist in der Aufteilung der Mittel frei. Das Hauptgewicht der Vergabungen soll auf die Wirkungskreise eins (Wissenschaft und Technik) und zwei (Armutsbekämpfung und Frauenförderung) gelegt werden. Den Grundsätzen von Nachhaltigkeit, Effizienz und Effektivität ist bei der Verwendung der Mittel angemessen Rechnung zu tragen. Die Stiftung ist frei, eine oder mehrere sog. Unterstiftungen zu errichten und diese mit Mitteln auszustatten zur spezifischen Förderung einzelner dieser Wirkungskreise, und deren Stiftungsräte nach den in den jeweiligen Wirkungskreisen erforderlichen Kompetenzanforderungen zu besetzen. Solche Unterstiftungen sollen ebenfalls Martin+Marianne Haefner als Komponente ihres Namens tragen und deren Statuten denen der vorliegenden Statuten im Wesentlichen entsprechen. Die Stiftung und gegebenenfalls die Unterstiftungen dürfen keine Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke verfolgen und müssen politisch und konfessionell neutral sein.
Die Stiftung verfolgt ihren Zweck unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. behördlich anerkannten Kriterien für steuerbefreite Stiftungen. Es sind vier Wirkungskreise vorgesehen: 1. Zuwendungen an in der Schweiz steuerbefreite gemeinnützige bzw. humanitär wirkende Stiftungen, Organisationen und Institutionen. Direkte Unterstützung, Förderung und Ausbildung von Bedürftigen, Behinderten und Kranken, insbesondere von jungen Menschen, in der Schweiz und in Entwicklungsländern. Zuwendungen im Rahmen von Katastrophenhilfe. 2. Unterstützung von Massnahmen und Aktionen, die durch Festigung des Gedankens der Toleranz, durch Pflege des interreligiösen Dialoges und durch Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus die Stellung der jüdischen Minderheit in der Schweiz stärken. Nicht steuerbefreiten Organisationen und Institutionen können Zuwendungen für die in Abs. 1 genannten Zwecke ausgerichtet werden, sofern sie ihre einschlägigen Tätigkeiten nachweisen. 3. Zuwendungen an in der Schweiz steuerbefreite Stiftungen, Organisationen und Institutionen, die zur Förderung der Wohlfahrt bzw. des friedlichen Zusammenlebens der Bevölkerung im Staate Israel beitragen. 4. Förderung der projektbezogenen wissenschaftlichen Forschung bzw. Entwicklung an Schweizer Hochschulen und Fachhochschulen, insbesondere an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ), auf den Gebieten des Energiewesens, der Informatik und der Infrastruktur im Allgemeinen. Für diese Zwecke können auch an den schweizerischen Hochschulen und Fachhochschulen nahe stehende Organisationen bzw. Institutionen Zuwendungen ausgerichtet werden. Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit von schweizerischen Hochschulen und Fachhochschulen mit entsprechenden ausländischen Instituten. Auf diesen Gebieten können auch Symposien, Tagungen, Professuren, wissenschaftliche Berichte, u.a.m. gefördert sowie Belohnungen und Preise mit Zuwendungen bedacht werden.
Die Stiftung verfolgt ihren Zweck in zwei Wirkungskreisen: Der erste Wirkungskreis umfasst: Die Förderung, Unterstützung und Anerkennung schöpferischer, forschender und betreuender Tätigkeiten auf dem Gebiet von Kunst und Kultur, namentlich der bildenden Kunst, der Literatur, des Musik-, Film- und Theaterwesens sowie des Brauchtums. Der zweite Wirkungskreis umfasst: Die Förderung der geistigen und körperlichen Gesundheit und Entwicklung von Menschen, namentlich durch Unterstützung von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit, durch Förderung und Unterstützung von Bedürftigen, durch Förderung der medizinischen Forschung sowie durch Förderung von Ausbildungsprojekten. Mit Bezug auf beide Wirkungskreise können sowohl Einzelpersonen unterstützt als auch Zuwendungen an Institutionen, die auf den entsprechenden gemeinnützigen Gebieten tätig sind, ausgerichtet werden. Der Stiftungsrat ist in der Aufteilung der Mittel frei. Eine Verpflichtung, alle erwähnten Ziele zu verfolgen bzw. die verfolgten Ziele gleichmässig zu unterstützen, besteht nicht. Dem Grundsatz der Nachhaltigkeit ist bei der Verwendung der Mittel angemessen Rechnung tragen.
Die Stiftung wird ausschliesslich für gemeinnützige Zwecke errichtet. Der Stiftungszweck verfolgt im Wesentlichen drei Zielrichtungen: Sie bezweckt im weitesten Sinne die Förderung des Tierschutzes im In- und Ausland. Sie unterstützt national und international Projekte, die durch steuerbefreite Organisationen durchgeführt werden und die dem Schutz von Tieren und deren Lebensgrundlagen sowie deren Wohlbefinden dienen, die rechtliche Besserstellung der Tiere, die Vermeidung von Tierversuchen, tierfreundliche Transportbedingungen, den Schutz gefährdeter Tierarten, auch Meerestiere, oder den Erhalt des natürlichen Lebensraumes von Tieren fördern. Sie bezweckt im weitesten Sinne die Förderung des Natur- und Landschaftsschutzes im In- und Ausland sowie auch der Meere, mit dem Ziel, die natürlichen Lebensgrundlagen, die Schönheit unversehrter Landschaften und die Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu bewahren. Sie engagiert sich insbesondere für den Erhalt der ökologischen Vielfalt der Erde sowie des ökologischen Gleichgewichts, den Schutz des Lebensraums bedrohter Tiere, die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und die Eindämmung von Umweltverschmutzung. Sie bezweckt im weitesten Sinne die Förderung von Wohltätigkeit im In- und Ausland (Entwicklungs- und Schwellenländern) sowie die Förderung und Entwicklung von Kindern und Erwachsenen in den bedürftigsten Regionen der Welt unter besonderer Berücksichtigung von den Folgen kriegerischer Ereignisse zu Gunsten auch von Flüchtlingen und Asylanten und insbesondere von Kindern. Sie setzt sich dabei für das Wohlergehen insbesondere durch Sicherstellung von deren Grundbedürfnissen in allen Bereichen, wie Ernährung, Gesundheit, Schulbildung etc. ein. Die Stiftung verfolgt ihren Zweck insbesondere dadurch, dass sie steuerbefreiten und gemeinnützigen Institutionen und Organisationen oder Einzelpersonen einmalige oder wiederkehrende Beiträge ausrichtet. Sie kann sich auch direkt an gemeinnützigen Projekten beteiligen, die durch steuerbefreite Institutionen und Organisationen durchgeführt werden. Die Stiftung ist somit gemeinnützig tätig und erstrebt keinen Gewinn. Sie kann als untergeordneten Nebenzweck auch Liegenschaften erwerben, halten und veräussern, doch müssen die Nettoerträge daraus ausschliesslich den gemeinnützigen Zwecken der Stiftung zugutekommen.
Adressen |
Hardstrasse 201
8005 Zürich
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |