Die Stiftung verfolgt ihren Zweck in zwei Wirkungskreisen: Der erste Wirkungskreis umfasst: Die Förderung, Unterstützung und Anerkennung schöpferischer, forschender und betreuender Tätigkeiten auf dem Gebiet von Kunst und Kultur, namentlich der bildenden Kunst, der Literatur, des Musik-, Film- und Theaterwesens sowie des Brauchtums. Der zweite Wirkungskreis umfasst: Die Förderung der geistigen und körperlichen Gesundheit und Entwicklung von Menschen, namentlich durch Unterstützung von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit, durch Förderung und Unterstützung von Bedürftigen, durch Förderung der medizinischen Forschung sowie durch Förderung von Ausbildungsprojekten. Mit Bezug auf beide Wirkungskreise können sowohl Einzelpersonen unterstützt als auch Zuwendungen an Institutionen, die auf den entsprechenden gemeinnützigen Gebieten tätig sind, ausgerichtet werden. Der Stiftungsrat ist in der Aufteilung der Mittel frei. Eine Verpflichtung, alle erwähnten Ziele zu verfolgen bzw. die verfolgten Ziele gleichmässig zu unterstützen, besteht nicht. Dem Grundsatz der Nachhaltigkeit ist bei der Verwendung der Mittel angemessen Rechnung tragen.
Der Zweck der Stiftung ist die Unterstützung und Förderung von Personen, Institutionen und Projekten im In- und Ausland, welche in gemeinnütziger Weise gesundheitsfördernd, Iebensqualitätssteigernd, erzieherisch, forschend, wissenschaftlich, nachhaltigkeitsfördernd, tierwohlfördernd, gesellschaftspolitisch, kulturell, karitativ oder humanitär tätig sind. Dies umfasst sowohl die Vergabe von Mitteln an externe Projekte und Initiativen als auch die Entwicklung und Durchführung eigener Programme und Projekte der Stiftung in diesen Bereichen. Zur Erreichung ihres gemeinnützigen Zwecks beabsichtigt die Stiftung insbesondere die finanzielle Unterstützung und Förderung von Forschungs- und praktischen Anwendungsprojekten in verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen, darunter Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Medizin, Sozialwissenschaften und Geisteswissenschaften; finanzielle Unterstützung und Förderung von eigenen und externen Projekten und Programmen, welche sich mit den im Zweck und wissenschaftlichen Disziplinen genannten Themen befassen, durch Spenden oder à fonds perdu Beiträge an karitative Institutionen, Forschungsgruppen und weitere, sowie durch unternehmerische Fördermodelle (bspw. Impact Investments) in Bereiche, welche gewinnorientierte Dritte nicht machen würden; finanzielle Unterstützung und Förderung von Projekten und Programmen, die einen nachhaltigen Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen leisten und das Potenzial haben, neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Innovationen hervorzubringen; wobei die Förderschwerpunkte auf folgende Themen gesetzt werden: Forschung und Wissenschaft; körperliche, geistige Gesundheit und LangIebigkeit; Naturschutz und die Bekämpfung von Klimawandel. Der Stiftungsrat kann für die Zweckverfolgung Prioritäten setzen und frei über die Allozierung der Stiftungsmittel und Ausschüttungen entscheiden. Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf Stiftungsleistungen noch kann ein entsprechender Rechtsanspruch aus dem Empfang von Stiftungsleistungen abgeleitet werden. Die Stiftung kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch mit anderen Organisationen kooperieren, und solche fördern. Die Stiftung kann zur Erfüllung ihres Zwecks sowohl in der Schweiz wie auch im Ausland tätig werden und Projekte fördern. Zur Erfüllung ihres Zwecks kann sie in der Schweiz und im Ausland Gesellschaften errichten. Die Stiftung hat keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn.
Die Stiftung verfolgt ihren Zweck in zwei Wirkungskreisen: Der erste Wirkungskreis umfasst: die Förderung, Unterstützung und Anerkennung schöpferischer, forschender und betreuender Tätigkeiten auf dem Gebiet von Kunst und Kultur. Innerhalb dieses Wirkungskreises kommen beispielsweise in Frage bildende Kunst, Literatur, Musik- und Theaterwesen, Filmwesen, u.a.m. Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschliessend; sie hat beispielhaften Charakter. Im Rahmen dieses Stiftungszweckes können sowohl Einzelpersonen unterstützt als auch Zuwendungen an steuerbefreite Institutionen, die auf den entsprechenden gemeinnützigen Gebieten tätig sind, ausgerichtet werden. Der Stiftungsrat ist in der Aufteilung der Mittel frei. Eine Verpflichtung, alle erwähnten Ziele zu verfolgen bzw. die verfolgten Ziele gleichmässig zu unterstützen, besteht nicht. Der zweite Wirkungskreis umfasst: die Förderung der Jugend in der Schweiz in einem umfassenden Sinn, beispielsweise durch Förderung der Bildung und Ausbildung, Förderung in sittlicher, geistiger und kultureller Hinsicht, Förderung der Gesundheit, Förderung der Erziehung zur Selbstverantwortung, Förderung des Verständnisses für die Zusammenhänge zwischen Wissenschaft, Technik und Natur, u.a.m. Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschliessend; sie hat beispielhaften Charakter. Im Rahmen dieses Stiftungszweckes können sowohl Einzelpersonen unterstützt als auch Zuwendungen an steuerbefreite Institutionen, die auf den entsprechenden gemeinnützigen Gebieten tätig sind, ausgerichtet werden. Der Stiftungsrat ist in der Aufteilung der Mittel frei. Eine Verpflichtung, alle erwähnten Ziele zu verfolgen bzw. die verfolgten Ziele gleichmässig zu unterstützen, besteht nicht. Verwirklichung des Zweckes in beiden Wirkungskreisen: Die Stiftung kann zur Verwirklichung ihres Zweckes Stipendien zum Studium an in- und ausländischen Hochschulen und Forschungsstätten und zu Studienreisen im In- und Ausland vergeben, Habilitationsstipendien vergeben, bestehende förderungswürdige Projekte finanzieren, durch Bereitstellung von Mitteln den Anstoss zu Projekten geben, durch Ausschreibung von Preisen zu Leistungen anspornen bzw. erbrachte Leistungen mit Preisen belohnen, u.a.m. Die Stiftung kann dabei mit anderen steuerbefreiten Organisationen oder steuerbefreiten Institutionen mit vergleichbarer Zielsetzung zusammenarbeiten. Der Stiftungsrat hat die Mittel in erster Linie für konkrete Projekte zu verwenden, in zweiter Linie aber auch für die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Art. 3 der Stiftungsurkunde kann durch ein Reglement näher ausgeführt werden.
Die Stiftung bezweckt die Unterstützung und Förderung von Personen, Institutionen und Projekten in Entwicklungsländern und (wenn nötig) in der Schweiz, welche in gemeinnütziger Weise karitativ, humanitär, gesundheitsfördernd, erzieherisch, wissenschaftlich oder kulturell tätig sind. Diese Projekte sollen mittel- bis langfristigen Charakter haben und vor allem den Wiederaufbau einer Gesellschaft, eine umweltverträgliche Entwicklung und die Fähigkeit zur Selbsthilfe und Selbständigkeit fördern, beispielsweise durch Errichtung von Schulen und Spitälern, Ausbildung, Aufbau von Familienbetrieben etc. Ein besonderer Fokus soll auf Projekte gelegt werden, die in Entwicklungsländern, in denen die bisherigen und künftigen Mitglieder der Gruppe der Stifterin tätig sind. Sie kann zu diesen Zwecken finanzielle Unterstützung, Veranstaltungen oder sonstige Massnahmen anderer im Sinne des Stiftungszwecks, Spenden und Stipendien ausrichten sowie Preise aussetzen, mit denen Leistungen im Sinne des Stiftungszwecks ausgezeichnet werden. Der Zweck der Stiftung ist auf die Förderung von Allgemeininteressen im Sinne der jeweils geltenden Vorschriften und Praxen der Schweizer Steuerbehörden und Gerichte zu öffentlichen und gemeinnützigen Zwecken beschränkt. Die Stiftung ist politisch und konfessionell neutral sowie nicht staatlich. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Sie verfolgt auch keine sonstigen kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Zur Erfüllung dieses Zwecks kann die Stiftung auch andere Stiftungen und Organisationen, deren Zweck zumindest auch im oben dargestellten Zweck dieser Stiftung liegt, unterstützen und/oder ihnen die Erfüllung ihrer Aufgaben übertragen sowie solche Stiftungen bzw. Organisationen schaffen. Zuwendungen an Angehörige oder nahestehende natürliche oder juristische Personen der Stifterin oder Mitgliedern des Stiftungsrates sind ausgeschlossen. Dies umfasst nicht Zuwendungen an andere gemeinnützige und/oder im öffentlichen Zweck tätige Stiftungen, die von derselben Stifterin und/oder ihr nahestehenden natürlichen und/oder juristischen Personen oder von Mitgliedern des Stiftungsrats und/oder ihnen nahestehenden natürlichen und/oder juristischen Personen errichtet wurden, sofern deren Zweck zumindest auch im oben dargestellten Zweck dieser Stiftung liegt. Die Stifterin behält sich das Recht vor, den Zweck der Stiftung zu ändern, soweit Art. 86a ZGB dies zulässt. Der geänderte Zweck muss in jedem Fall gemeinnützig bleiben und darf nicht zu einer Begünstigung von Angehörigen oder nahestehenden Personen der Stifterin oder der Mitglieder des Stiftungsrates führen.
Adressen |
Seestrasse 106
8703 Erlenbach ZH
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |