Die Stiftung verfolgt im öffentlichen Interesse der Schweiz, des Kantons sowie der Stadt Bern folgende gemeinnützigen Zwecke: Die Finanzierung und Erhaltung von historisch wertvollen Gebäuden in der Altstadt der Stadt Bern sowie von Parkanlagen in der Stadt Bern. Die Leistung von Beiträgen an den Tierpark Dählhölzli und die Stiftung Botanischer Garten Bern bzw. an die Stadt Bern zur Förderung des Botanischen Gartens Bern. Die Leistungen von Beiträgen zur Förderung der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bern. Die Leistungen von Beiträgen an steuerbefreite, gemeinnützige Institutionen in den Bereichen Kultur, Bildung (insbesondere die Ausbildung in bauverwandten Branchen), Medizin (insbesondere der Tumorforschung und der Kardiologie) und Fürsorge sowie auch an Einzelpersonen, die in diesen Bereichen herausragende Leistungen erbracht haben. Die Förderung der medizinischen Forschung und ihrer Anwendung sowie Förderung der medizinischen Rehabilitation. Die Förderung von Projekten, welche das Altern lebenswert gestalten, einschliesslich Unterstützung von Demenzkranken und der Entwicklung von neuen Wohn- und Betreuungsformen für Demenzkranke. Die Stiftung kann auch Kostenbeiträge an kranke und/oder betagte Menschen leisten. Verbesserung der Lebensumstände und Perspektiven von Kindern und Familien in schwierigen Situationen. Die Stiftung setzt sich namentlich für die Mitfinanzierung von dringenden medizinischen Behandlungen und der Ausbildung von Kindern aus solchen Familien ein. Förderung von Projekten zum nachhaltigen Natur- und Tierschutz, insbesondere der Schulung, Ausbildung sowie Therapie von Kindern und Jugendlichen. Die Stiftung kann im Rahmen ihrer Zweckerfüllung Liegenschaften und Grundstücke sowie Beteiligungen im Inland erwerben, veräussern und verwalten. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.
Die Stiftung verfolgt folgende Zwecke: Den Unterhalt und die Bewirtschaftung der im Eigentum der Stiftung stehenden Liegenschaften; Die finanzielle Unterstützung der Erstausbildung oder der Weiterbildung von Kindern und Jugendlichen (mit Schweizer Bürgerrecht) in der Schweiz, vorzugsweise aber im Kanton Bern, insbesondere in den Gebieten Emmental und Berner Oberland. Die Unterstützung kann z.B. durch Leistung von Ausbildungsbeiträgen, durch Beiträge an die Lebenshaltungskosten, etc. erfolgen. Die Beiträge der Stiftung sollen in der Regel Personen unter 25 Jahren und nur subsidiär ausgerichtet werden, d.h. wenn die staatlichen oder halbstaatlichen Organisationen und Hilfswerke keine oder nur ungenügende Beiträge ausrichten; Die finanzielle Unterstützung der beruflichen Eingliederung bzw. Wiedereingliederung von Personen (mit Schweizer Bürgerrecht) in der Schweiz, vorzugsweise aber im Kanton Bern, insbesondere in den Gebieten Emmental und Berner Oberland; Die finanzielle Unterstützung von steuerbefreiten Institutionen, welche in der Schweiz, vorzugsweise im Kanton Bern, im Bereich der Aus- und Weiterbildung von Kindern und Jugendlichen sowie der beruflichen (Wieder-)Eingliederung tätig sind; Linderung von humanitärer Not, Unterstützung von kulturellen und kirchlichen Einrichtungen und Institutionen, soweit keine Unterstützungsgelder von öffentlichen Institutionen verfügbar sind; Die Stiftung kann mit anderen Stiftungen und/oder Organisationen mit gleicher und/oder ähnlicher Zweckbestimmung zusammenarbeiten und insbesondere diese finanziell unterstützen.
Die Stiftung setzt sich für die Erhaltung und Förderung des Botanischen Gartens der Universität Bern ein. Die Stiftung unterstützt die Aktivitäten des Botanischen Gartens Bern mit Schwergewicht in dessen Tätigkeit zum Wohl der Öffentlichkeit. Dazu gehören unter anderem Ausstellungen, botanische und kulturelle Veranstaltungen, Massnahmen zur schulischen und ausserschulischen Bildung und zur Öffentlichkeitsarbeit, Naturschutzaktivitäten und die Entwicklung der Pflanzensammlung sowie die Kooperation mit Organisationen mit verwandten Zielsetzungen. Die Stiftung strebt in der Verfolgung dieser Zwecke eine dauerhafte Kooperation mit den für den Botanischen Garten Bern relevanten Behörden und Stellen in Kanton, Stadt und Universität an. Die Tätigkeit der Stiftung gilt steuerlich als Aktivität in öffentlichem Interesse. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung im Kanton Bern tätig. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen.
Der Zweck der Stiftung ist die Unterstützung und Förderung von Personen, Institutionen und Projekten im In- und Ausland, welche in gemeinnütziger Weise gesundheitsfördernd, lebensqualitätssteigernd, erzieherisch, forschend, wissenschaftlich, nachhaltigkeitsfördernd, tierwohlfördernd, gesellschaftspolitisch, kulturell, karitativ oder humanitär tätig sind. Dies umfasst sowohl die Vergabe von Mitteln an externe Projekte und Initiativen als auch die Entwicklung und Durchführung eigener Programme und Projekte der Stiftung in diesen Bereichen. Zur Erreichung ihres gemeinnützigen Zwecks beabsichtigt die Stiftung insbesondere die: finanzielle Unterstützung und Förderung von Forschungs- und praktischen Anwendungsprojekten in verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen, darunter Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Medizin, Sozialwissenschaften und Geisteswissenschaften; finanzielle Unterstützung und Förderung von eigenen und externen Projekten und Programmen, welche sich mit den im Zweck und wissenschaftlichen Disziplinen genannten Themen befassen, durch Spenden oder à fonds perdu Beiträge an karitative Institutionen, Forschungsgruppen und weitere, sowie durch unternehmerische Fördermodelle (bspw. Impact Investments) in Bereiche, welche gewinnorientierte Dritte nicht machen würden; finanzielle Unterstützung und Förderung von Projekten und Programmen, die einen nachhaltigen Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen leisten und das Potenzial haben, neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Innovationen hervorzubringen; wobei die Förderschwerpunkte auf folgende Themen gesetzt werden: Forschung und Wissenschaft; körperliche, geistige Gesundheit und Langlebigkeit; Naturschutz und die Bekämpfung von Klimawandel. Der Stiftungsrat kann für die Zweckverfolgung Prioritäten setzen und frei über die Allozierung der Stiftungsmittel und Ausschüttungen entscheiden. Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf Stiftungsleistungen noch kann ein entsprechender Rechtsanspruch aus dem Empfang von Stiftungsleistungen abgeleitet werden. Die Stiftung kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch mit anderen Organisationen kooperieren, und solche fördern. Die Stiftung kann zur Erfüllung ihres Zwecks sowohl in der Schweiz wie auch im Ausland tätig werden und Projekte fördern. Zur Erfüllung ihres Zwecks kann sie in der Schweiz und im Ausland Gesellschaften errichten. Die Stiftung hat keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn.
Adressen |
Effingerstrasse 6
3011 Bern
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |