Die Stiftung setzt sich zum Ziel, Nutztiere zu begleiten, ihre Lebens-, Transport- und Schlachtbedingungen zu verbessern. Die Stiftung unterstützt Oeffentlichkeitsarbeit, die auf die Missstände im Tierschutz aufmerksam macht, insbesondere bei den Transport- und Schlachtbedingungen. Damit sollen der Erlass und die Durchsetzung von tiergerechten Verordnungen und Gesetzen gefördert werden. Die Stiftung unterstützt den Bau und den Unterhalt von Tierheimen und Gnadenhöfen, die geretteten Tieren eine Zufluchtstätte bieten. Die Stiftung kann Beiträge an anerkannte wohltätige Organisationen im In- und Ausland leisten. Die Stiftung bestimmt die Empfänger von Zuwendungen und deren Höhe von Fall zu Fall nach pflichtgemässem Ermessen in Anlehnung der jeweils verfügbaren Mittel. Die Stiftung nimmt ihre Tätigkeit sofort auf. Sie kann, zur Erreichung des Stiftungszweckes, neben dem Vermögensertrag auch das Vermögen selbst einsetzen. Die Zuwendungen erfolgen grundsätzlich à fonds perdu. Jeder Rückfall von Zuwendungen an die Stiftung oder an die Stifterin bleibt ausgeschlossen. Die Stiftung ist nicht nur in der Schweiz sondern auf der ganzen Welt tätig.
Die Stiftung bezweckt mit Beiträgen an gemeinnützige Tierschutzorganisationen sowie an tierschutzorientierte Institutionen und Projekte den Schutz der Tiere in ihren angestammten Lebensräumen und in menschlicher Obhut. Die Stiftung bezweckt sodann die Förderung des Tierschutzes und die Harmonisierung des Zusammenlebens von Mensch und Tier. Zur Erfüllung dieses Zweckes unterhält die Stiftung u.a. eine nationale Datenbank für vermisste, gefundene und heimatlose Tiere und betreibt ein Tierdatenbankbüro als Kontaktzentrale mit Telefon- und Onlinehilfe. Die Stiftung stellt sich zur Aufgabe, die Öffentlichkeit über die Bedeutung und den ethischen Wert des Schutzes von Tieren und der damit verbundenen Fragen aufzuklären, alle berechtigten Interessen des Tierschutzes zu fördern und zu bewahren und durch Vorschläge und Aufklärung bei Behörden, Unternehmungen und Privaten die gebührende Berücksichtigung des Tierschutzes zu erreichen, ohne auf die Schweiz beschränkt zu sein. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.
Die Stiftung bezweckt, die Förderung der Allgemeinheit -auf dem Gebiet des Tierschutzes in geistiger, kultureller, ethischer aber auch in materieller Hinsicht; -im Umgang mit Schwächeren im Sinne einer gesamtheitlichen Humanität. Die Stiftung verfolgt ausser dem angeführten gemeinnützigen Zweck keine anderen Zwecke; sie erstrebt keinen Gewinn und sie erfüllt ihren gemeinnützigen Zweck selbst. Die Stiftung ist berechtigt, ihren Stiftungszweck und ihre Tätigkeit im In- und Ausland zu erfüllen bzw. auszuüben, aber auch über eine Gesellschaft bzw. einen sonstigen Rechtsträger, nach Massgabe der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen, im In- und Ausland zu erfüllen und zu führen, an der die Stiftung mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist. Der Stiftungszweck soll insbesondere durch folgende Massnahmen verwirklicht werden: 1. Unterstützung des Tierschutzes und des Schutzes von Schwächeren, der darin besteht, Tieren und Schwächeren eine rechtlich gesicherte Position als Mitgeschöpfe in Gesetz und Wirklichkeit zukommen zu lassen; 2. die Übernahme tatsächlicher Kosten von Gnadehöfen und vergleichbaren Institutionen, die dem Tierschutzgedanken verpflichtet sind, in diesem Zusammenhang Tiere art- und tierschutzgerecht zu versorgen und zu betreuen; 3. Öffentlichkeitsarbeit in Form von Veranstaltungen und Medienarbeit im Sinne der Verbreitung von Tierschutz und einer neuen "Humanität", die Menschen, Tiere und Natur gleichermassen berücksichtigt; 4. Wertevermittlung im Umgang mit Tieren und Schwächeren der Gesellschaft, insbesondere an zukünftigen Generationen. Zur Erfüllung des Stiftungszwecks ist die Stiftung berechtigt, 1. Personal zu beschäftigen, Liegenschaften und andere Vermögenswerte im In- und Ausland zu erwerben und zu veräussern, Gesellschaftsbeteiligungen einzugehen, zu verwalten und sämtliche Tätigkeiten ausüben, die für die Erreichung des Stiftungszweckes geeignet sind; 2. Spenden und Zuwendungen entgegenzunehmen; 3. die Geschäftsführung anderer Stiftungen im In- und Ausland zu übernehmen. Die Stiftung kann auch anderen, ebenfalls gemeinnützigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde im In- und Ausland finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln Massnahmen nach Absatz 2 fördern. Die Förderung kann sowohl einmalige Beiträge beinhalten wie auch wiederkehrende Unterstützung, z.B. im Rahmen von länger dauernden Programmen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und ist selbstlos tätig. Sie verfolgt keinerlei Erwerbszwecke. Die Stiftung darf keine juristische oder natürliche Person durch Ausgaben, dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismässig hohe Unterstützungen, Zuwendungen oder Vergütungen begünstigen. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung steht den durch die Stiftung Begünstigten aufgrund dieses Stiftungsstatuts nicht zu.
Die Stiftung bezweckt, Tieren, die ausgesetzt wurden oder unter schlechten Bedingungen gehalten werden, eine geschützte Heimstätte zu verschaffen. In solchen Heimstätten sollen auch Tiere Aufnahme finden können, denen infolge ihres Alters, Krankheit, ungenügender Nutzleistung oder aus anderen Gründen die Tötung droht. Sie sollen in den Heimstätten ihren Lebensabend verbringen können. Die Heimstätten können in der Schweiz und im Ausland geführt werden; sie dürfen keinen kommerziellen Zwecken dienen. Im Rahmen einer artgerechten Tierhaltung ist eine Nutzung der Tiere zulässig; allfällige aus einer solchen Nutzung erzielte Erträge sind jedoch ausschliesslich für den Betrieb und den Unterlagen der Heimstätten zu verwenden. An den in den Heimstätten betreuten Tieren dürfen keine Experimente und/oder wissenschaftliche Versuche/Forschungen und dergleichen durchgeführt werden. Die Stiftung kann auch öffentlichkeitswirksame Massnahmen zur Bekämpfung schlechter Tierhaltung, Tiertransporten, Tierversuche (Vivisektion), usw., unterstützten oder durchführen, insbesondere kann sie auch Verfahren zur Durchsetzung des Tierschutzgesetzes führen. Die Stiftung hat eine ausschliesslich gemeinnützige Zielsetzung, d.h. sie hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszwecke. Oberstes Stiftungsziel ist der Schutz der in den Heimstätten betreuten Tiere. Es ist möglich, dass Tiere, die bisher in den Heimstätten gehalten wurden, einen neuen Besitzer/Halter bekommen können, sofern genügend Gewähr dafür geboten wird, dass die Tiere am neuen Ort artgerecht gehalten werden. Der Stiftungsrat hat Kriterien festzulegen, die in einem solchen Fall die neuen Besitzer/Halter erfüllen müssen. Der Erwerb von Grundeigentum ist möglich.
Adressen |
Mühlebachstrasse 72
8008 Zürich
|
---|---|
Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |