Die Stiftung bezweckt mit Beiträgen an gemeinnützige Tierschutzorganisationen sowie an tierschutzorientierte Institutionen und Projekte den Schutz der Tiere in ihren angestammten Lebensräumen und in menschlicher Obhut. Die Stiftung bezweckt sodann die Förderung des Tierschutzes und die Harmonisierung des Zusammenlebens von Mensch und Tier. Zur Erfüllung dieses Zweckes unterhält die Stiftung u.a. eine nationale Datenbank für vermisste, gefundene und heimatlose Tiere und betreibt ein Tierdatenbankbüro als Kontaktzentrale mit Telefon- und Onlinehilfe. Die Stiftung stellt sich zur Aufgabe, die Öffentlichkeit über die Bedeutung und den ethischen Wert des Schutzes von Tieren und der damit verbundenen Fragen aufzuklären, alle berechtigten Interessen des Tierschutzes zu fördern und zu bewahren und durch Vorschläge und Aufklärung bei Behörden, Unternehmungen und Privaten die gebührende Berücksichtigung des Tierschutzes zu erreichen, ohne auf die Schweiz beschränkt zu sein. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.
1 Die Stiftung verfolgt folgende gemeinnützigen Zwecke: a) Unterstützung von Tierheimen in der ganzen Schweiz, insbesondere durch finanzielle Beiträge für die Betreuung, Fütterung, Unterbringung, tierärztlichen Untersuchungen und notwendigen Operationen der Haustiere. Es werden nur Tierheime unterstützt, die keine Haustiere aufgrund ihres Alters, Gebrechens oder Überbelegung töten und die sich uneigennützig, um die Haustiere kümmern; b) Verbesserung der Lebensverhältnisse herrenloser, unerwünschter oder notleidender Haustiere durch Übernahme aller damit verbundenen Ausgaben wie Aufnahme und Vermittlung der Haustiere: c) Artgerechte Unterstützung von nicht oder schwer vermittelbaren Haustieren bis zu deren Ableben; d) Unterstützung von unpolitischen Tierschutzprojekten und Tierschutzorganisationen in der gesamten Schweiz. 2 Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung in der ganzen Schweiz tätig. 3 Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. 4 Die Stiftung verfolgt keine Selbsthilfezwecke. Die Stifter sowie Angehörige der Stifter und ihnen nahestehende Personen haben keinen Anspruch auf Unterstützungsleistungen der Stiftung. 5 Die Einzelheiten der Begünstigung werden in einem Stiftungsreglement geregelt. Solange kein Reglement besteht, entscheidet der Stiftungsrat nach pflichtgemässem Ermessen über die Zusprechung von Stiftungsleistungen im Rahmen des Stiftungszweckes. 6 Dem Stiftungsrat steht das Recht zu, durch einstimmigen Beschluss Änderungen des Zwecks und der Stiftungsurkunde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beantragen. Dabei werden die Voraussetzungen gemäss Art. 85 (Änderung der Organisation), Art. 86 (Entfremdung vom Ursprungszweck) und Art. 86b ZGB (unwesentliche Änderungen) berücksichtigt. 7 Die Stifter behalten sich eine Zweckänderung nach Art. 86a Abs. 1 ZGB vor.
Die Stiftung setzt sich zum Ziel, Nutztiere zu begleiten, ihre Lebens-, Transport- und Schlachtbedingungen zu verbessern. Die Stiftung unterstützt Oeffentlichkeitsarbeit, die auf die Missstände im Tierschutz aufmerksam macht, insbesondere bei den Transport- und Schlachtbedingungen. Damit sollen der Erlass und die Durchsetzung von tiergerechten Verordnungen und Gesetzen gefördert werden. Die Stiftung unterstützt den Bau und den Unterhalt von Tierheimen und Gnadenhöfen, die geretteten Tieren eine Zufluchtstätte bieten. Die Stiftung kann Beiträge an anerkannte wohltätige Organisationen im In- und Ausland leisten. Die Stiftung bestimmt die Empfänger von Zuwendungen und deren Höhe von Fall zu Fall nach pflichtgemässem Ermessen in Anlehnung der jeweils verfügbaren Mittel. Die Stiftung nimmt ihre Tätigkeit sofort auf. Sie kann, zur Erreichung des Stiftungszweckes, neben dem Vermögensertrag auch das Vermögen selbst einsetzen. Die Zuwendungen erfolgen grundsätzlich à fonds perdu. Jeder Rückfall von Zuwendungen an die Stiftung oder an die Stifterin bleibt ausgeschlossen. Die Stiftung ist nicht nur in der Schweiz sondern auf der ganzen Welt tätig.
Die Stiftung bezweckt die Förderung des Tierschutzes. Sie unterstützt dabei insbesondere Projekte, Institutionen und Organisationen, welche Nothilfe, Schutz und Gesundheit für Tiere anstreben (z.B. Tierheime, Tierkliniken, Tierspitäler, usw.), eine artgerechte Nutz- und Haustierhaltung begünstigen, den Artenschutz von gefährdeten Tierarten fördern (inkl. Naturparks, zoologischen Gärten, usw.) oder darauf zielen, den natürlichen Lebensraum von Tieren zu erhalten, sowie alle anderen Vorhaben und Aktionen, die der Verbesserung der Lebensbedingungen von Tieren direkt oder indirekt dienen (z.B. auch mit Aufklärungs-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, usw.). Die Stiftung entfaltet ihre Tätigkeit prioritär mit Wirkung innerhalb des Kantons Zürich. Im Rahmen des Stiftungszwecks können ausnahmsweise auch Tierschutzprojekte mit Wirkung in der übrigen Schweiz unterstützt werden.
Adressen |
Zürichbergstrasse 263
8044 Zürich
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |