Die Stiftung verfolgt keinerlei Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke. Die Stiftung bezweckt in der Schweiz und im Ausland in Übereinstimmung mit und im Ausdruck von den Grundsätzen des christlichen Glaubens: a. die Armen der Welt vor der Gewalt der Sklaverei, des Menschenhandels, der Ausbeutung und des Missbrauchs zu schützen, indem die Kapazitäten der lokalen Regierungen und der Strafverfolgungsbehörden aufgebaut werden, um den Armen Gerechtigkeit zu verschaffen. b. eine Vordenkerrolle in Fragen der Menschenrechte, der Gewalt gegen Arme, der Rechtsstaatlichkeit, des Zugangs zur Justiz und der Armutsbekämpfung zu übernehmen; c. die weltweite Kirche bei der Suche nach Gerechtigkeit für die Armen auszubilden und zu mobilisieren; d. alle Menschen und Institutionen guten Willens auszubilden und zu mobilisieren, sich am Kampf für die Beendigung der Straflosigkeit zu beteiligen, und den Armen nachhaltige Gerechtigkeit zu verschaffen; und e. alle gesetzlich zulässigen Massnahmen zur Förderung der oben genannten Zwecke zu ergreifen.
Die Stiftung verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Sie ist selbstlos tätig. Ziele der Stiftung sind die a) Entwicklungshilfe b) Armutsbekämpfung c) Förderung der Erziehung sowie Volks- und Berufsbildung im In- und Ausland d) Öffentliche Gesundheitspflege in den Ländern der Dritten Welt und Entwicklungszusammenarbeit e) Förderung des bürgerlichen Engangements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. Zur Verwirklichung der Statutenziele wird die Stiftung: a) Gemeinnützige Wohlfahrtspflege und Armutsbekämpfung vornehmlich in Ländern der Dritten Welt sowie unter allen, von Katastrophen und politisch/wirtschaftlichen Umstürzungen heimgesuchten, benachteiligten und verarmten Bevölkerungsgruppen betreiben. Vorzugsweise sollen dort Beschäftigung und Einkommmen schaffende Kleinstgewerbe (micro enterprises) gefördert werden. Die "Hilfe zur Selbsthilfe" geschieht vornehmlich über mildtätige einheimische Implementierungs-Partneragenturen die diesen Dienst vor Ort ausrichten, den Bedürftigen entsprechende Schulung geben und Ressourcen bereitstellen, insbesondere dadurch, dass ihnen Zugang zu Kleinst-Vertrauenskrediten und anderen Mikro- Finanzdienstleistungen ermöglicht wird; b)Optimale Wege der Armutsbekämpfung unter Berücksichtigung der kulturellen und örtlichen Gegebenheiten erfassen und planen, sowie Hilfe beim Aufbau neuer Hilfs- und Implementierungs-Partneragenturen leisten; c) Bildungsprogramme und Öffentlichkeitsaktionen im In- und Ausland erarbeiten, verbreiten und durchführen sowie Leiter- und Mitarbeiternachwuchsschulung in Kirche und Gesellschaft für die Mitwirkung in der weltweiten Armutsbekämpfung auf der Grundlage christlicher Ethik betreiben sowie diesbezügliche Aktivitäten im In- und Ausland unterstützen. Insbesondere wird im Inland Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung für und Informationen über die neuen Wege der Entwicklungshilfe durch Hilfe zur nachhaltigen Existenzbegründung zur Überwindung von Armut, Hunger und Not betrieben.
Die Stiftung bezweckt folgende Tätigkeiten: 1. Unterstützung und Entwicklung von Informationstätigkeiten öffentlicher Einrichtungen; 2. Organisation und Unterstützung von Beobachtungsmissionen im In- und Ausland; 3. den Schutz des Lebens, die Achtung der Menschenrechte und die Wiederherstellung der Menschenwürde; 4. Förderung und Verbreitung einer Plattform für die zwischenstaatliche Kommunikation; 5. Förderung der Teilnahme an Regierungsprogrammen und diplomatischen Missionen. Die Stiftung orientiert sich insbesondere auf der Grundlage folgender Vertragswerke: Charta der Vereinten Nationen; Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Charta der Vereinten Nationen; Europäische Menschenrechtskonvention. Die Stiftung kann insbesondere folgende Aktivitäten durchführen 1. Einrichtung und Durchführung von Sonder-, friedenserhaltenden- und diplomatischen Missionen des IHRC; 2. Die Schaffung eines diplomatischen Korps der IHRC für Aktivitäten innerhalb der diplomatischen Vertretungen und die Unterstützung aller anderen Aktivitäten der IHRC im Ausland und in der Schweiz; 3. Die Ausstellung von Reisedokumenten für Mitglieder der diplomatischen Vertretungen des IHRC in Form von Diplomatenausweisen oder anderen Dokumenten im Sinne des Völkerrechts; 4. Die Ausstellung von Abzeichen des IHRC-Diplomatenkorps für Fahrzeuge, die in einer diplomatischen Mission eingesetzt werden, in Form eines CD-Aufklebers und des Passes des Inhabers für diese diplomatische Mission; 5. Die Organisation von humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe im Ausland und in der Schweiz; 6. Die Unterstützung politischer, rassistisch oder anderweitig Verfolgter im Ausland und in der Schweiz; 7. Die Unterstützung der lokalen Behörden und anderer lokaler Organisationen im Ausland und in der Schweiz; 8. Organisation der Hilfe für Minderheiten im Ausland und in der Schweiz; 9. Sozialberatung sowohl im Ausland als auch in der Schweiz; 10. Sensibilisierungs- und Aufklärungsmassnahmen sowohl im Ausland als auch in der Schweiz; 11. Durchführung von Freiwilligentätigkeiten im Ausland und in der Schweiz; 12. Organisation von Kultur- und Sportveranstaltungen sowohl im Ausland als auch in der Schweiz; 13. Beobachtung und Bewertung von demokratischen Prozessen, insbesondere von Wahlprozessen, sowohl im Ausland als auch in der Schweiz; 14. Organisation und Überwachung von Volksabstimmungen im Ausland und in der Schweiz; 15. Massnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels; 16. Massnahmen gegen die illegale Adoption von Kindern; 17. Organisation der Suche nach Personen, insbesondere Kindern, die infolge von Feindseligkeiten vermisst werden. Die Stiftung ist ermächtigt, durch Beschluss des Stiftungsrates im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Stiftung und deren Zweck Barkredite und Darlehen an juristische und natürliche Personen zu gewähren. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung global tätig. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet. Die Stiftung verfolgt keinen Erwerbszweck.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Entwicklungshilfe weltweit. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Entwicklung, Förderung und Begleitung von internationaler Entwicklungszusammenarbeit. Er ist dafür besorgt, dass die Projekte in Qualität und Leistung sowohl dem Standard der Dachorganisation justiceF Oberhausen in Deutschland wie auch dem Schweizerischen Standard entsprechen. Dabei konzentriert sich der Verein auf folgende Instrumente: a) die Förderung angepasster Bildungsmassnahmen im weitesten Sinne, auch und insbesondere durch die ideelle, inhaltliche und finanzielle Unterstützung von Alphabetisierungs-, Grundbildungs- oder Berufsbildungsmassnahmen in den benachteiligten Ländern; b) die nachhaltige Integration marginalisierter Bevölkerungsgruppen in wirtschaftliche und soziale Prozesse und Entwicklungen, auch und insbesondere durch die Förderung angepasster Beschäftigung in benachteiligten Ländern, insbesondere durch die ideelle, inhaltliche und finanzielle Unterstützung von Projekten oder Initiativen, die Beschäftigung für benachteiligte Personen schaffen c) die enge Zusammenarbeit mit den betroffenen benachteiligten Bevölkerungsgruppen, auch und insbesondere durch partnerschaftliche und bedürfnisorientierte Realisierung von Projekten und Programmen in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Beschäftigung und Förderung selbstständiger Wirtschaftstätigkeit; d) die Durchführung oder Förderung von Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit sowie angepasster und innovativer Forschung, die dem Vereinszweck förderlich ist; e) die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Institutionen, sofern diese die Zwecke des Vereins unterstützende Interessen verfolgen, insbesondere durch partnerschaftliche Kooperation auf allen Ebenen zur Umsetzung des Vereinszweckes. Zweck des Vereins ist darüber hinaus die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung der Entwicklungshilfe in den genannten Bereichen.
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8048 Zürich
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |