Zweck des Vereins ist die Förderung der Entwicklungshilfe weltweit. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Entwicklung, Förderung und Begleitung von internationaler Entwicklungszusammenarbeit. Er ist dafür besorgt, dass die Projekte in Qualität und Leistung sowohl dem Standard der Dachorganisation justiceF Oberhausen in Deutschland wie auch dem Schweizerischen Standard entsprechen. Dabei konzentriert sich der Verein auf folgende Instrumente: a) die Förderung angepasster Bildungsmassnahmen im weitesten Sinne, auch und insbesondere durch die ideelle, inhaltliche und finanzielle Unterstützung von Alphabetisierungs-, Grundbildungs- oder Berufsbildungsmassnahmen in den benachteiligten Ländern; b) die nachhaltige Integration marginalisierter Bevölkerungsgruppen in wirtschaftliche und soziale Prozesse und Entwicklungen, auch und insbesondere durch die Förderung angepasster Beschäftigung in benachteiligten Ländern, insbesondere durch die ideelle, inhaltliche und finanzielle Unterstützung von Projekten oder Initiativen, die Beschäftigung für benachteiligte Personen schaffen c) die enge Zusammenarbeit mit den betroffenen benachteiligten Bevölkerungsgruppen, auch und insbesondere durch partnerschaftliche und bedürfnisorientierte Realisierung von Projekten und Programmen in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Beschäftigung und Förderung selbstständiger Wirtschaftstätigkeit; d) die Durchführung oder Förderung von Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit sowie angepasster und innovativer Forschung, die dem Vereinszweck förderlich ist; e) die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Institutionen, sofern diese die Zwecke des Vereins unterstützende Interessen verfolgen, insbesondere durch partnerschaftliche Kooperation auf allen Ebenen zur Umsetzung des Vereinszweckes. Zweck des Vereins ist darüber hinaus die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung der Entwicklungshilfe in den genannten Bereichen.
Der Förderverein Bildung für Afrika bezweckt die Förderung individueller Personen aus Afrika, um ihre persönliche und berufliche Entwicklung voranzutreiben, ihre Chancen auf Arbeit und Lohn zu verbessern und ihnen somit die Möglichkeit zu schaffen, sich und ihre Familien zu ernähren. Der Förderverein Bildung für Afrika übernimmt Aufgaben die dazu beitragen, dass Afrikaner Bildungsinstitutionen besuchen und schulische sowie berufliche Ausbildung(en) erlangen und/oder sich beruflich selbständig machen können. Der Förderverein Bildung für Afrika erfüllt diese Aufgaben insbesondere durch: a. eigene Unterstützung sowie das Einbringen von Netzwerken und deren Support b. die Unterstützung und Beratung von in Afrika tätigen Organisationen bei ihrer (Aus-) Bildungsarbeit c. die Begleitung und das Monitoring von Entwicklungsprojekten durch Vereinsmitglieder und/oder Vertrauenspersonen d. die Unterstützung bei Fragen der Integration von Afrikanern in andere Kulturen e. Information über afrikanische Kulturen und gesellschaftspolitische Entwicklungen f. die Beratung von Behörden und Privaten. Der Förderverein Bildung für Afrika kann sich anderen nationalen und internationalen Organisationen anschliessen und an Aktionen beteiligen, die dem Vereinszweck entsprechen.
Die Stiftung verfolgt keinerlei Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke. Die Stiftung bezweckt in der Schweiz und im Ausland in Übereinstimmung mit und im Ausdruck von den Grundsätzen des christlichen Glaubens: a. die Armen der Welt vor der Gewalt der Sklaverei, des Menschenhandels, der Ausbeutung und des Missbrauchs zu schützen, indem die Kapazitäten der lokalen Regierungen und der Strafverfolgungsbehörden aufgebaut werden, um den Armen Gerechtigkeit zu verschaffen. b. eine Vordenkerrolle in Fragen der Menschenrechte, der Gewalt gegen Arme, der Rechtsstaatlichkeit, des Zugangs zur Justiz und der Armutsbekämpfung zu übernehmen; c. die weltweite Kirche bei der Suche nach Gerechtigkeit für die Armen auszubilden und zu mobilisieren; d. alle Menschen und Institutionen guten Willens auszubilden und zu mobilisieren, sich am Kampf für die Beendigung der Straflosigkeit zu beteiligen, und den Armen nachhaltige Gerechtigkeit zu verschaffen; und e. alle gesetzlich zulässigen Massnahmen zur Förderung der oben genannten Zwecke zu ergreifen.
Zweck des Vereins ist die Bildung, Förderung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die in wirtschaftlicher Not leben oder auf andere Weise unterprivilegiert sind, insbesondere in Ländern der früheren Sowjetunion (FSU) und in Entwicklungs- und Schwellenländern. Ein weiterer Zweck des Vereins ist die direkte und indirekte Förderung des Gemeinwohls im weitesten Sinne im In- und im Ausland. Der Verein wirkt gemeinnützig. Er verfolgt keine eigenen wirtschaftlichen Ziele. Der Verein kann zur Verfolgung des Zwecks mit anderen juristischen oder natürlichen Personen Kooperationen eingehen; mit anderen juristischen Personen fusionieren; das Vermögen des Vereins zweckgebunden auf eine andere juristische Person übertragen; Initiativen, Aktivitäten und Projekte durch geeignete Massnahmen zur Erreichung der Ziele des Vereins koordinieren. Der Verein kann alle Tätigkeiten ausüben und alle erforderlichen Massnahmen ergreifen, um seinen Zweck zu verwirklichen und seine Ziele zu erreichen. Er kann im In- und Ausland Niederlassungen und Vertretungen errichten.
Adressen |
Weiernhalde 1
8708 Männedorf
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Rechtsform | Verein |
Quelle | Handelsregister |