Die Stiftung bezweckt: Die Förderung der Aus- und Weiterbildung von Restauratoren und Restauratorinnen und Fachleuten im Hinblick auf die Konservierung und Restaurierung historischer Bau- und Kunstwerke; Die Förderung aller Massnahmen zur Lebendigerhaltung der bernischen Altstädte und Baudenkmäler unter grösstmöglicher Wahrung ihres städtebaulichen Zusammenhanges und ihrer historischen Substanz im Sinne der Denkmalpflege; Die Unterstützung von Massnahmen, die geeignet sind, im Bernervolk das Verständnis für die Erhaltung und Pflege der baulichen Kulturdenkmäler zu vertiefen (Publikationen, Vorträge, etc.); Äufnung eines Fonds zur wirkungsvollen Realisierung der angestrebten Ziele. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung im Kanton Bern tätig. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen.
Die Stiftung bezweckt die Förderung des kulturellen, namentlich der allgemeine Kulturpflege wie Sanierung und Renovierung von historisch wertvollen Gebäuden und des künstlerischen Schaffens, die Unterstützung von Gesellschaft, Bildung und Wissenschaft, sowie von sozialen Projekten in der Schweiz, insbesondere im Kanton Bern. Sie kann im Übrigen alle Aktivitäten und Tätigkeiten betreiben, Geschäfte eingehen, Verträge abschliessen und Darlehen aufnehmen oder gewähren, die geeignet sind, den Zweck der Stiftung zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Die Stiftung kann sich zur Förderung des Stiftungszwecks an anderen Unternehmungen und Organisationen im In- und Ausland beteiligen oder mit solchen zusammenarbeiten. Sie kann Grundstücke erwerben, halten und veräussern. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszwecke. Allfällige Überschüsse werden vollständig im Sinne der Zweckbestimmung reinvestiert.
Die Stiftung bezweckt, in Erfüllung von Art. 32 der bernischen Kantonsverfassung (BSG 101.1) Massnahmen für die Erhaltung des Schlosses Schwarzenburg als schützenswertes Kulturgut zu treffen. Das Schloss Schwarzenburg ist im Schweizerischen Inventar für Kulturgüter von nationaler Bedeutung als A-Objekt (Kulturgut von nationaler Bedeutung) eingetragen und damit ein vorrangig zu schützendes Kulturgut (Art. 3 Kulturgüterschutzverordnung, SR 520.31). Der Schutz der Kulturgüter dieser Art ist eine völkerrechtliche Verpflichtung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Haager Kulturgüterübereinkommen, SR 0.520.3, in Kraft gesetzt von der Unesco am 14. Mai 1954). Weiter bezweckt die Stiftung, Schlossanlage und Park zur Besichtigung und zur Benützung für museale Zwecke zu öffnen sowie Schlossanlage und Park für kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen in den dafür geeigneten Räumen und Gebieten zu nutzen, soweit dadurch das Denkmal weder gefährdet noch beeinträchtigt wird.
Die Stiftung bezweckt die Identität der Bewohnerschaft mit dem alten Gemeindegebiet (heutiger Stadtteil 6) in kultureller (Ortsmuseum, Ortsarchiv etc.) und gesellschaftlicher Hinsicht zu fördern. Sie ist gemeinnützig. Die Stiftung kann alle jene Geschäfte tätigen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Stiftung zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Die Stiftung kann im alten Gemeindegebiet (heutiger Stadtteil 6) Grundstücke erwerben, weiterveräussern oder belasten. Die Stiftung arbeitet zusammen mit den im Stadtteil 6 (Bümpliz/Bethlehem/Bottigen/Riedbach) beheimateten Organisationen des öffentlichen und privaten Rechtes. Sofern das hierzu notwendige Kapital im Verfahren gemäss Art. 3 Abs. 3 hienach beschafft werden kann, hat die Stiftung die Absicht, von der Einwohnergemeinde Bern die heute auf der Parzelle Bern 6-Grundbuchblatt Nr. 650 stehenden Gebäude zu erwerben, mit der Einwohnergemeinde Bern bezüglich der genannten Parzelle einen Baurechtsvertrag abzuschliessen und die Gebäude zu sanieren bzw. umzubauen.
Addresses |
Schwarztorstrasse 31
3007 Bern
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Legal Form | Foundation |
Source | Commercial register |