Die Stiftung bezweckt, in Erfüllung von Art. 32 der bernischen Kantonsverfassung (BSG 101.1) Massnahmen für die Erhaltung des Schlosses Schwarzenburg als schützenswertes Kulturgut zu treffen. Das Schloss Schwarzenburg ist im Schweizerischen Inventar für Kulturgüter von nationaler Bedeutung als A-Objekt (Kulturgut von nationaler Bedeutung) eingetragen und damit ein vorrangig zu schützendes Kulturgut (Art. 3 Kulturgüterschutzverordnung, SR 520.31). Der Schutz der Kulturgüter dieser Art ist eine völkerrechtliche Verpflichtung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Haager Kulturgüterübereinkommen, SR 0.520.3, in Kraft gesetzt von der Unesco am 14. Mai 1954). Weiter bezweckt die Stiftung, Schlossanlage und Park zur Besichtigung und zur Benützung für museale Zwecke zu öffnen sowie Schlossanlage und Park für kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen in den dafür geeigneten Räumen und Gebieten zu nutzen, soweit dadurch das Denkmal weder gefährdet noch beeinträchtigt wird.
Die Stiftung bezweckt, das Schloss Köniz als schützenswertes Kulturgut von nationaler Bedeutung für zukünftige Generationen zu erhalten und der gesellschaftlichen, kulturellen sowie anderweitigen Nutzung durch die Öffentlichkeit und Private zugänglich zu machen. Die Stiftung wird das Schlossareal in Köniz unter Wahrung der geschichtlichen Bausubstanz als Kulturgut und Begegnungsort für Jung und Alt erhalten und weiterentwickeln. Die Gebäude, Garten- und Aussenanlagen des Schloss Köniz sollen nachhaltig bewirtschaftet werden und der Gemeindebevölkerung wie auch der Öffentlichkeit als Begegnungs-, Kultur- und Naherholungsort dienen. Das Schlossareal als Gesamtheit soll mit den dazugehörigen Gebäuden und Aussenanlagen zu kulturellen, repräsentativen, musealen, Bildungs-, Forschungs- und sozio-kulturellen Zwecken nutzbar gemacht werden. Die Stiftung kann zur Erreichung des Stiftungszweckes andere juristische Personen gründen und sich daran beteiligen. Sie kann Grundstücke erwerben, überbauen und allenfalls wieder veräussern. Die Stiftung hat eine gemischt öffentliche und gemeinnützige Zwecksetzung. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich den vorstehend genannten Zwecken gewidmet. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen.
1. Die Stiftung schafft auf der Grundlage eines respektvollen, in der christlichen Tradition stehenden Menschenbildes, einen Ort der Begegnung, an welchem Ruhe, Frieden, Gesundung, Orientierung und Selbstfindung ermöglicht werden sollen. 2. Die Stiftung bezweckt den Betrieb und Erhalt des Schlosses Ueberstorf und setzt sich dafür ein, dass dieses allen Interessierten für Kultur und Weiterbildung, sowie als Begegnungsort der lokalen Bevölkerung offensteht. 3. Die Stiftung ist eine gemeinnützige Institution. Sie strebt keinen Gewinn für sich oder ihre Destinatäre an. 4. Die Stiftung sorgt dafür, dass gemäss Ziffer 1 Angebote bereitstehen, die auf vielfältige Weise und offen für den interkulturellen und interreligiösen Dialog brückenbildend, dialogisch und interkulturell wirken. 5. Zur Verfolgung dieses Zwecks kann die Stiftung mit kirchlichen und weltlichen Institutionen und Organisationen zusammenarbeiten. Sie kann dafür Liegenschaften erwerben und verkaufen sowie Darlehen aufnehmen.
Die Stiftung bezweckt auf ausschliesslich gemeinnütziger Grundlage die Erhaltung und die Förderung des Werkes von Franz Gertsch und anderer Künstler in der Öffentlichkeit. Zur Erreichung dieses Zwecks kann die Stiftung unter anderem Werke von Franz Gertsch oder anderen Künstlern erwerben und verkaufen, wobei die Veräusserung von Werken nur zulässig ist, sofern dies zur Abrundung der Sammlung erforderlich ist und insbesondere im Falle, in welchem die Stiftung durch Legat oder andere Zuwendung Eigentum an nicht geeigneten Werken erlangt. Kunsthandel im eigentlichen Sinn wird ausdrücklich ausgeschlossen. Bereits von den Stiftern der Stiftung im Zeitpunkt ihrer Gründung gewidmete Werke von Franz Gertsch oder solche Werke des Künstlers, welche die Stifter der Stiftung Museum Franz Gertsch noch zuwenden werden, dürfen keinesfalls veräussert werden. Zur Erfüllung ihres Zweckes betreibt die Stiftung das «Museum Franz Gertsch» in Burgdorf. Mit der Stadt Burgdorf, dem Kanton Bern und den weiteren Gemeinden der Regionalkonferenz Emmental besteht eine Leistungsvereinbarung. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.
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Postweg 8
3150 Schwarzenburg
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