Die Stiftung bezweckt die Unterstützung humanitärer Programme weltweit. Der Zweck der Stiftung kann erfüllt werden, u.a. durch die gezielte Förderung bestehender Projekte, Entwicklung neuer Programme in verschiedenen Bereichen, sowie Unterstützung von anderen humanitären Projekten mit den Schwerpunkten Ernährungssicherung, Bildung und Nachhaltigkeit. Zu diesem Zweck kann die Stiftung Folgendes durchführen: Mit verschiedenen Unternehmen, Partnern, Sponsoren sowie Banken, Aufsichtsbehörden, Regierungen und anderen Dritten zum Nutzen des Swiss Relief Ökosystems zusammenarbeiten; Verteilung der erhaltenen Beiträge an die Begünstigten durch unsere Aktivitäten; über ein Budget für die Präsenz in den sozialen Medien und für die Werbung für Veranstaltungen verfügen; über ein Budget für die Wartung der Website und des gesamten IT-Systems, d.h. Telefon und E-Mail-System, verfügen; über ein Budget für Reise- und Unterkunftskosten verfügen, wenn dies für betriebliche Zwecke notwendig ist; alles unter dem Schwellenwert von 1000 CHF kann vom Präsidenten des Exekutivrates genehmigt werden, alles über 1'000 CHF muss sowohl vom Präsidenten des Stiftungsrates als auch von einem anderen Mitglied des Stiftungsrates genehmigt werden; Abschluss von Miet-/Pacht-/Hypothekenverträgen oder Kauf von Liegenschaften oder Fahrzeugen für Zwecke der Stiftung; Unterstützung und Finanzierung angemessener Forschung und Entwicklung von Aktivitäten und Projekten, a. Deckung von Betriebskosten oder Unterhaltskosten, die mit dem Betrieb verbunden sind, wie z.B., aber nicht beschränkt auf, b. Kauf von Lebensmitteln für den Betrieb; c. Investitionen in nachhaltige Anbaumethoden; d. Strom- oder Wasserkosten; e. Kraftstoff oder/und Wartung für Fahrzeuge. Einstellung von Teilzeit-, Vollzeit- oder Vertragspersonal, Bereitstellung elnes Technologiepakets, bestehend aus einem Laptop, einem Telefon und einem Mobiltelefon, sowie Bereitstellung von Stiftungskleidung für alle Mitarbeiter, falls erforderlich; Einrichtung eines separaten Kontos zur Deckung etwaiger Rechtskosten, Buchhaltungskosten oder anderer Verwaltungskosten; Organisation von Konferenzen und anderen Veranstaltungen, die Swiss Relief fördern, Marken- und IP-Rechte sowie alle anderen Lizenzen halten; Teil- oder Vollfinanzierung von Veranstaltungen zur Spenderbetreuung wie Jahresgalas oder Cocktail-Fundraisers. Die Stiftung dient ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken. Sie verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht und ist nicht auf Gewinn ausgerichtet.
Der Zweck der Stiftung ist die Unterstützung und Förderung von Personen, Institutionen und Projekten im In- und Ausland, welche in gemeinnütziger Weise gesundheitsfördernd, Iebensqualitätssteigernd, erzieherisch, forschend, wissenschaftlich, nachhaltigkeitsfördernd, tierwohlfördernd, gesellschaftspolitisch, kulturell, karitativ oder humanitär tätig sind. Dies umfasst sowohl die Vergabe von Mitteln an externe Projekte und Initiativen als auch die Entwicklung und Durchführung eigener Programme und Projekte der Stiftung in diesen Bereichen. Zur Erreichung ihres gemeinnützigen Zwecks beabsichtigt die Stiftung insbesondere die finanzielle Unterstützung und Förderung von Forschungs- und praktischen Anwendungsprojekten in verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen, darunter Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Medizin, Sozialwissenschaften und Geisteswissenschaften; finanzielle Unterstützung und Förderung von eigenen und externen Projekten und Programmen, welche sich mit den im Zweck und wissenschaftlichen Disziplinen genannten Themen befassen, durch Spenden oder à fonds perdu Beiträge an karitative Institutionen, Forschungsgruppen und weitere, sowie durch unternehmerische Fördermodelle (bspw. Impact Investments) in Bereiche, welche gewinnorientierte Dritte nicht machen würden; finanzielle Unterstützung und Förderung von Projekten und Programmen, die einen nachhaltigen Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen leisten und das Potenzial haben, neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Innovationen hervorzubringen; wobei die Förderschwerpunkte auf folgende Themen gesetzt werden: Forschung und Wissenschaft; körperliche, geistige Gesundheit und LangIebigkeit; Naturschutz und die Bekämpfung von Klimawandel. Der Stiftungsrat kann für die Zweckverfolgung Prioritäten setzen und frei über die Allozierung der Stiftungsmittel und Ausschüttungen entscheiden. Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf Stiftungsleistungen noch kann ein entsprechender Rechtsanspruch aus dem Empfang von Stiftungsleistungen abgeleitet werden. Die Stiftung kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch mit anderen Organisationen kooperieren, und solche fördern. Die Stiftung kann zur Erfüllung ihres Zwecks sowohl in der Schweiz wie auch im Ausland tätig werden und Projekte fördern. Zur Erfüllung ihres Zwecks kann sie in der Schweiz und im Ausland Gesellschaften errichten. Die Stiftung hat keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn.
Die Stiftung verfolgt folgende Zwecke: Humanitäre und medizinische Hilfe: Finanzielle Unterstützung an gemeinnützige Organisationen und Projekte, die humanitäre und/oder medizinische Hilfe für die Bevölkerung in Not, für die Opfer von Katastrophen aller Art und Menschen mit Behinderungen leisten, unabhängig von der Nationalität, dem Glauben, der Religion oder der politischen Überzeugung. Unterstützung von Bildungsaktivitäten: Förderung und Finanzierung von Programmen und weitere Unterstützung von bedürftigen Familien, Studenten, Auszubildenden und Lehrpersonen in der Schweiz und im Ausland zwecks Ausbildung an Schulen und anderen Ausbildungseinrichtungen, Finanzierung des Baus von schulischen Einrichtungen und Anlagen, Finanzierung der Anschaffung von Schulmaterial, lT Equipment, digitalen Tools und dergleichen. Unterstützung von Unterkünften: Förderung und finanzielle Unterstützung von sicheren Notunterkünften für bedürftige Einzelpersonen und Familien, Bereitstellung von medizinischer Versorgung und Nahrungsmitteln sowie Unterstützung bei ergänzenden Dienstleistungen in Bezug auf Unterkünfte in der Schweiz und im Ausland. Tierschutz: Förderung und finanzielle Unterstützung der Verhinderung von Tierquälerei oder der Verhinderung oder Linderung von Tierleid in der Schweiz und im Ausland. Die Aktivitäten umfassen die Rettung, Rehabilitierung oder Unterbringung von Tieren, die tierärztliche Behandlung, den Betrieb von Unterkünften für ausgesetzte, misshandelte oder verletzte Tiere sowie alle anderen Aktivitäten, die das Leiden von Tieren lindern oder ihr Wohlergehen fördern. Diese Zwecke können alternativ oder kumulativ verfolgt werden. Die Stiftung hat gemeinnützen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck. Die Stiftung ist dazu berechtigt, im Rahmen ihres Zweckes weitere Stiftungen in der Schweiz zu errichten und mit in- und ausländischen Institutionen gemeinsame Projekte zu verfolgen. Sie ist zudem dazu berechtigt, andere in- und ausländische Rechtsträger zu gründen und Beteiligungen an anderen in- und ausländischen Rechtsträgern zu erwerben und zu halten.
Aktiver Beitrag zur Linderung der Not von Menschen, die von humanitären Krisen betroffen sind, ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Ethnie, sexuelle Orientierung und Religion. Durchführung und/oder Unterstützung von humanitären Hilfsprojekten, um von Konflikten und Naturkatastrophen betroffenen Menschen zu helfen, zu überleben, ihre Lebenssituation zu stabilisieren und ihr Leben wieder aufzubauen; Partnerschaftliche Zusammenarbeit und Beratung von lokalen zivilgesellschaftlichen Organisationen, öffentlichen Institutionen und Behörden und anderen Akteuren, die vor Ort humanitäre Hilfe leisten; Zusammenarbeit und Dialog mit privaten Organisationen, öffentlichen Institutionen und Behörden im In- und Ausland, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen. Der Verein achtet bei seiner gesamten Tätigkeit auf die aktive Einbeziehung der betroffenen Bevölkerung in Programmentwicklung und -umsetzung, sowie Abstimmung aller Aktivitäten auf die sozialen, kulturellen und ökologischen Gegebenheiten.
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