Die Stiftung bezweckt die Unterstützung und Förderung von Projekten, Werken, Vorhaben und Massnahmen aller Art in den Bereichen Sozial-Humanitäres, Entwicklung und Kultur. I. Sozial-Humanitäres: Sozial-humanitäre Hilfe namentlich für Bedürftige, für Menschen, die aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind, für kranke oder in Not geratene Menschen jeden Alters in der Schweiz und weltweit. Das Schwergewicht soll auf Bereichen liegen, die nicht oder nicht genügend durch die öffentliche Hand abgedeckt sind. II. Entwicklung in der Dritten Welt: Unterstützung und Förderung von Entwicklungsprojekten in der Dritten Welt zur nachhaltigen Verbesserung der Lebenssituation der Bevölkerung, insbesondere zur Beseitigung von Not- und Krisenlagen nach Kriegen, Naturkatastrophen, Hungersnöten etc. (nachhaltige Krisenbewältigung). Auch können Projekte namentlich zur Entminung verminter Gebiete sowie zum Aufbau zerstörter resp. fehlender und zum Ausbau ungenügender Infrastrukturen im Bereich des Gesundheits-, Schul- und Bildungswesens (Auf- und Ausbauhilfe) unterstützt werden. III. Kultur in der Schweiz: Förderung kultureller Projekte in der Schweiz oder von Schweizer Bürgern im Ausland. Unter Anwendung eines weiten Kulturbegriffs können Publikationen, Werkbeiträge, Veranstaltungen und Vorhaben aller Art unterstützt werden, namentlich auch Projekte zur Weitergabe von kulturellen Werken, die keine oder ungenügende kommerzielle Unterstützung erhalten (z.B. CD-Produktionen von besonderen musikalischen und filmischen Werken). Es können auch Stipendien oder Förderungsbeiträge an kulturschaffende Personen und Institutionen vergeben werden. Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Sie ist politisch und konfessionell neutral.
Die Stiftung bezweckt, Organisationen und Institutionen im Inland und ausnahmsweise auch im Ausland zu unterstützen, die sich für hilfs- und ratbedürftige Personen einsetzen; sie kann bedürftige Personen auch direkt unterstützen, sofern deren Bedürftigkeit festgestellt wurde. Vergabungen ins Ausland sollen nur in Ausnahmefällen wie z.B. bei Naturkatastrophen erfolgen; allgemeine Not in notleidenden Ländern oder an Organisationen, welche entsprechende Projekte unterstützen, sollen nicht unterstützt werden (Ausnahme: Médecins Sans Frontières), es sei denn, eine Schweizerin oder ein Schweizer engagieren sich vor Ort persönlich, um Not zu lindern. Auch sollen keine Beiträge für medizinische Forschung, Kunst und Kultur gesprochen werden. Im Vordergrund stehen Vergabungen - an Organisationen, welche notleidende Personen in der Schweiz unterstützen - an alleinerziehende Mütter/Väter, indem ihnen z.B. die Kinderbetreuung während eines Erholungsurlaubs finanziert wird oder sonst ausbleibende Ferien ermöglicht werden - zur Linderung menschlicher Not, soweit keine staatliche Unterstützung erfolgt - an alte - hilfsbedürftige Menschen - an Personen, welche kurz vor der Pensionierung die Stelle verlieren und deshalb in Not geraten - an unbemittelte Jugendliche, junge Erwachsene, Invalide, Gebrechliche oder an alleinerziehende Mütter für Aus- und Weiterbildung - an Personen - vor allem Mädchen und Frauen-, welche aufgrund psychischer oder physischer häuslicher Gewalt auf Hilfe angewiesen sind (auch Frauen- und Männerhäuser für Gewaltopfer) - an in Not geratene Familien.
Die Stiftung bezweckt, gemeinnützige Projekte in den Bereichen Soziales, Kultur und Bildung für hilfsbedürftige Personen in der Schweiz und in Entwicklungs- bzw. Schwellenländern zu unterstützen und zu fördern. Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Tätigkeiten: - Unterstützung von bedürftigen Studierenden, - Durchführung eigener gemeinnütziger Bildungsprojekte in der Schweiz oder in Entwicklungs- bzw. Schwellenländern und Unterstützung von gemeinnützigen Bildungsprojekten durch andere gemeinnützige Institutionen in der Schweiz und in Entwicklungs- bzw. Schwellenländern, - Beschaffung von Hilfsmitteln für beeinträchtigte Kinder und Jugendliche in der Schweiz oder in Entwicklungs- bzw. Schwellenländern, - Unterstützung von gemeinnützigen Projekten für Bau und Renovationen von Schulen in der Schweiz und in Entwicklungs- bzw. Schwellenländern (insbesondere für die Assyrer, die in ihren Heimatländern als Minderheiten leben). Die Stiftung kann ihre Tätigkeit auf andere Bereiche ausdehnen, soweit diese mit dem vorgenannten Zweck in Übereinstimmung stehen. Sie hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinen Erwerbszweck. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Liegenschaften erwerben. Sie kann sich im Weiteren an gemeinnützigen Gesellschaften und Institutionen beteiligen, die denselben Zweck verfolgen.
Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter. Sie verfolgt keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn. Sie ist politisch und religiös neutral. Die Stiftung bezweckt die Unterstützung von bedürftigen natürlichen und juristischen Personen für soziale, humanitäre und kulturelle Zwecke. Die Tätigkeit der Stiftung erstreckt sich vorwiegend auf das Gebiet der Schweiz. Im Einzelfall dürfen bei Tätigkeiten im Ausland nur bedürftige natürliche Personen und steuerbefreite juristische Personen in Entwicklungs- und Schwellenländer berücksichtigt werden. Der soziale und humanitäre Stiftungszweck soll insbesondere erreicht werden durch die direkte oder indirekte Unterstützung von: Armutsbetroffenen, zusätzlich zu staatlichen Leistungen; körperlich oder geistig behinderten Personen; physisch oder psychisch Kranken; Geflüchteten. Der kulturelle Stiftungszweck soll insbesondere erreicht werden durch die direkte oder indirekte Unterstützung von: Vergabe von Stipendien oder einmaligen Beiträgen an Kulturschaffende; Vernissagen, Ausstellungen oder Werkbeiträge an Kulturschaffende. Sie kann ihre Tätigkeit auch auf andere Bereiche ausdehnen, soweit diese mit dem vorgenannten Zweck in Übereinstimmung stehen. Einzelheiten, namentlich die Definition der Bedürftigkeit, werden in einem vom Stiftungsrat zu erlassenden Reglement festgehalten.
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