Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter. Sie verfolgt keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn. Sie ist politisch und religiös neutral. Die Stiftung bezweckt die Unterstützung von bedürftigen natürlichen und juristischen Personen für soziale, humanitäre und kulturelle Zwecke. Die Tätigkeit der Stiftung erstreckt sich vorwiegend auf das Gebiet der Schweiz. Im Einzelfall dürfen bei Tätigkeiten im Ausland nur bedürftige natürliche Personen und steuerbefreite juristische Personen in Entwicklungs- und Schwellenländer berücksichtigt werden. Der soziale und humanitäre Stiftungszweck soll insbesondere erreicht werden durch die direkte oder indirekte Unterstützung von: Armutsbetroffenen, zusätzlich zu staatlichen Leistungen; körperlich oder geistig behinderten Personen; physisch oder psychisch Kranken; Geflüchteten. Der kulturelle Stiftungszweck soll insbesondere erreicht werden durch die direkte oder indirekte Unterstützung von: Vergabe von Stipendien oder einmaligen Beiträgen an Kulturschaffende; Vernissagen, Ausstellungen oder Werkbeiträge an Kulturschaffende. Sie kann ihre Tätigkeit auch auf andere Bereiche ausdehnen, soweit diese mit dem vorgenannten Zweck in Übereinstimmung stehen. Einzelheiten, namentlich die Definition der Bedürftigkeit, werden in einem vom Stiftungsrat zu erlassenden Reglement festgehalten.
1. Die Stiftung ist gemeinnützig und unterstützt soziale, ökologische und kulturelle Projekte. Zur Erfüllung dieses Zweckes kann der Stiftungsrat unterschiedliche Teilziele fördern, insbesondere: a) in sozialer Hinsicht: Die Sicherung der Menschenrechte und die Förderung des friedlichen Zusammenlebens und der Gesundheit sowie der Solidarität unter den Menschen, insbesondere durch Hilfeleistung an Bedürftige und Benachteiligte und Institutionen mit entsprechenden Zwecken; b) in ökologischer Hinsicht: Die Erhaltung natürlicher Landschaften, der biologischen Vielfalt, die Unterstützung von Massnahmen und Verbesserungen im Naturschutz allgemein sowie im nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen durch geeignete Schutzprogramme, Forschung und Information. c) in kultureller Hinsicht: Die Förderung der kulturellen Vielfalt sowie der Bildung und des Wissens in der Gesellschaft insbesondere durch die Förderung von Ausbildung und Projekten in Kunst und Wissenschaft und deren Umsetzung, Vermittlung und Verbreitung. 2. Die Stiftung fördert die Vermittlung von Schenkungen an gemeinnützige Werke und bedürftige Personen durch die Bereitstellung von Information über Projekte und durch die Begleitung von Projekten.
Die Stiftung ist eine schweizerische, gemeinnützige und nicht gewinnorientierte Organisation und bezweckt die Unterstützung und Förderung von Institutionen, Personen und Projekten im In- und Ausland, welche in gemeinnütziger Weise karitativ, humanitär, gesundheitsfördernd, erzieherisch, wissenschaftlich oder kulturell tätig sind, vor allem für Kinder und Jugendliche. Sie hilft Menschen in Notlagen und fördert die Ausbildung, vor allem von Kindern und Jugendlichen. Der Stiftungszweck kann auch durch Zuwendungen an andere öffentliche, gemeinnützige oder steuerbefreite Institutionen im In- und Ausland erfüllt werden, welche im Sinne des Stiftungszweckes tätig sind. Die Stiftung kann auch direkte Unterstützungsleistungen im Sinne des Stiftungszwecks an natürliche Personen ausrichten. Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Stiftung erfüllt ihren Zweck durch Förderung und Unterstützung von Projekten, Organisationen, Institutionen und Personen, die sich für die vorgenannten Zwecke einsetzen und die Gewähr dafür bieten, dass von der Stiftung erhaltene Sach- oder Geldzuwendungen effizient, wirtschaftlich und stiftungszweckkonform im Sinne des Zwecks der Stiftung Geschwister Rühle eingesetzt werden. Die Stiftung ist in der Schweiz und im Ausland aktiv. Eine nachträgliche Zweckänderung gemäss Art. 86a ZGB bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Die Stiftung bezweckt 1. die materielle Hilfe an Menschen in sozialer Not in folgenden Bereichen: - Fürsorge wie Jugendhilfe, Hilfe für Betagte, Behinderte, Gebrechliche; - Gesundheitsdienst (Leistungen an ungedeckte Kranken-, Invaliditäts- und Pflegekosten); 2. die Förderung privater und öffentlicher kultureller Einrichtungen und Projekte ohne Gewinnstreben in den Bereichen Kunst, Literatur, Musik, Human- und Veterinärmedizin; 3. die Unterstützung von privaten und öffentlich-rechtlichen Institutionen und Körperschaften, die der Oeffentlichkeit zugänglich sind bzw. im Interesse der Oeffentlichkeit wirken (wie Museen, Botanische- und Tiergärten, Park-, Sport- und Freizeitanlagen). Die Stiftung wirkt im Allgemeininteresse und uneigennützig. Sie verfolgt keine Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke, sie ist durch direkte Beiträge an Betroffene und durch Leistungen an Institutionen, Körperschaften und Projektträger ausschliesslich gemeinnützig tätig.
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