Der Verein bezweckt: Die Beschaffung von finanziellen Mitteln im Rahmen von Spendenaktionen für die Gründung und Weiterentwicklung der «Stiftung Schloss Köniz in Gründung». Die zweckgebundene Beschaffung von privaten Mitteln durch Förderpartnerschaften für den Erhalt, die Restaurierung und die Zugänglichmachung von Gebäuden und Aussenanlagen auf dem Schlossareal Köniz für die Gemeindebevölkerung sowie die breite Öffentlichkeit. Die Förderung von gemeinnützigen Aktivitäten rund um die Gesamtheit der Gebäude und Anlagen des Schlossareals Köniz im Rahmen folgender Förderbereiche: Kultur & Begegnung, Jugend & Alter, Bildung & Wissensvermittlung. Der Verein verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Zwecke. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen.
Die Stiftung bezweckt, das Schloss Köniz als schützenswertes Kulturgut von nationaler Bedeutung für zukünftige Generationen zu erhalten und der gesellschaftlichen, kulturellen sowie anderweitigen Nutzung durch die Öffentlichkeit und Private zugänglich zu machen. Die Stiftung wird das Schlossareal in Köniz unter Wahrung der geschichtlichen Bausubstanz als Kulturgut und Begegnungsort für Jung und Alt erhalten und weiterentwickeln. Die Gebäude, Garten- und Aussenanlagen des Schloss Köniz sollen nachhaltig bewirtschaftet werden und der Gemeindebevölkerung wie auch der Öffentlichkeit als Begegnungs-, Kultur- und Naherholungsort dienen. Das Schlossareal als Gesamtheit soll mit den dazugehörigen Gebäuden und Aussenanlagen zu kulturellen, repräsentativen, musealen, Bildungs-, Forschungs- und sozio-kulturellen Zwecken nutzbar gemacht werden. Die Stiftung kann zur Erreichung des Stiftungszweckes andere juristische Personen gründen und sich daran beteiligen. Sie kann Grundstücke erwerben, überbauen und allenfalls wieder veräussern. Die Stiftung hat eine gemischt öffentliche und gemeinnützige Zwecksetzung. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich den vorstehend genannten Zwecken gewidmet. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen.
Zweck des Vereins ist es, die ART-Nachlassstiftung für Kunstschaffende, nachfolgend ANS genannt, in ihren Bestrebungen zu unterstützen, künstlerische Nachlässe mit Bezug zur Schweiz zu sammeln, zu erhalten und zu erschliessen. Zudem unterstützt der Verein die Tätigkeiten, Ausstellungen und das Team des KUNSTRAUMS BERN BÜMPLIZ, fortan KBB genannt. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig. Diesen Zweck sucht der Verein insbesondere zu erreichen durch: Unterstützung und kritische Begleitung der Tätigkeit des KBB und der ANS; Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit, Ausstellungen und Veranstaltungen, sowie von Publikationen; Ideelle und finanzielle Unterstützung besonderer Projekte; Mithilfe beim Ausbau der Bestände der ANS. Der Verein fördert die Vermittlung von Kunst und stellt Kontakte zu Künstler:innen und Kunstsammler:innen her. Gemeinsam mit dem Team des KBB und der ANS organisiert der Verein geeignete Anlässe und Führungen.
Die Stiftung bezweckt, in Erfüllung von Art. 32 der bernischen Kantonsverfassung (BSG 101.1) Massnahmen für die Erhaltung des Schlosses Schwarzenburg als schützenswertes Kulturgut zu treffen. Das Schloss Schwarzenburg ist im Schweizerischen Inventar für Kulturgüter von nationaler Bedeutung als A-Objekt (Kulturgut von nationaler Bedeutung) eingetragen und damit ein vorrangig zu schützendes Kulturgut (Art. 3 Kulturgüterschutzverordnung, SR 520.31). Der Schutz der Kulturgüter dieser Art ist eine völkerrechtliche Verpflichtung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Haager Kulturgüterübereinkommen, SR 0.520.3, in Kraft gesetzt von der Unesco am 14. Mai 1954). Weiter bezweckt die Stiftung, Schlossanlage und Park zur Besichtigung und zur Benützung für museale Zwecke zu öffnen sowie Schlossanlage und Park für kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen in den dafür geeigneten Räumen und Gebieten zu nutzen, soweit dadurch das Denkmal weder gefährdet noch beeinträchtigt wird.
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Muhlernstrasse 11
3098 Köniz
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