Die Stiftung bezweckt, Kinder in Not durch den Bau eigener Kinderdörfer in der Schweiz und/oder in Entwicklungs- und Schwellenländern, oder durch die finanzielle Unterstützung anderer steuerbefreiter gemeinnütziger Organisationen mit Sitz in der Schweiz, die sich Kindern in Not mittels der Zurverfügungstellung von geeigneten Unterkünften annehmen, zu unterstützen. Zu diesem Zweck übernimmt die Stiftung die Kosten des Baus von eigenen Kinderdörfern oder von Instandsetzung bereits bestehender Gebäude. Des Weiteren setzt sich die Stiftung zum Ziel, mittels Kommunikationsmittel die allgemeine Gesellschaft auf die Bedürftigkeit der Kinder in Not aufmerksam zu machen. Damit setzt sie mit der Nachhaltigkeit ihres Wirkens einen wichtigen Punkt zur Verbesserung der Rechte für Kinder. Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.
Die Stiftung bezweckt die Förderung der Kinder-, Jugend- und auch Altenhilfe, insbesondere durch das Zurverfügungstellen von Wohnraum für Pflegeeltern in einem kindgerechten Umfeld, insbesondere auf Bauernhöfen, in diesem Zusammenhang das Erhalten von Kulturdenkmälern sowie auch die Förderung seniorengerechten Wohnens durch Zurverfügungstellen entsprechenden Wohnraums. Daneben kann die Stiftung auch Zuwendungen an steuerbefreite, gemeinnützige Organisationen in diesen Bereichen sowie auch zur Unterstützung von Obdachlosen machen. Der Stiftungszweck verwirklicht sich auch durch die Umsetzung von Pilotprojekten und Unterstützung von Projekten, welche einen oder mehrere der vorgenannten Förderbereiche zum Inhalt haben, durch die Beschaffung von Mitteln durch Fundraising oder/und durch die Organisation von Veranstaltungen, die der Werbung für den geförderten Zweck dienen, die Öffentlichkeitsarbeit sowie durch das Betreiben von Unternehmen mit Gewinnverwendung für den Stiftungszweck. Die Stiftung kann auch anderen, steuerbefreiten Körperschaften, Anstalten, Vereinen und Stiftungen, gemeinnützigen Gesellschaften oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle und sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln Massnahmen, die dem Stiftungszweck entsprechen, fördern. Die Stiftung ist politisch und konfessionell neutral. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke und strebt keinen Gewinn an. Sie verfolgt somit ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Die Stiftung bezweckt die Schaffung und Unterstützung von Einrichtungen und Institutionen zugunsten von Kindern und heranwachsenden Jugendlichen in Staaten mir hoher Armut oder in Staaten, die aus anderen Gründen diesen Menschen die notwendige Unterstützung und Förderung nicht zuteil kommen lassen können. Die Stiftung bezweckt, Kindern in Not zu einer Verbesserung ihrer Lebenssituation zu verhelfen und ihnen eine geschützte und sichere Kindheit zu ermöglichen. Zu diesem Zweck schafft und unterstützt die Stiftung Institutionen, die die für die geistige und körperliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen notwendigen Güter, Hilfsmittel und Dienstleitungen bereitstellen. Insbesondere sollen durch die Unterstützung die hilfsbedürftigen Personen mit ausreichend Nahrung und Kleidung versorgt und eine ausreichende medizinische, psychologische und schulische Betreuung sowie Berufsbildung gewährleistet werden, um den jungen Menschen die Chancen für den Start ins Leben zu verbessern. Die Stiftung kann Geldleistungen, Sachleistungen sowie Beratung und Unterstützung durch eigene Fachkräfte leisten. Sie kann des weitere bestehende Institutionen und Projekte von andern Trägern im Rahmen des Stiftungszweckes unterstützen. Die Stiftung ist ihm Rahmen ihrer Zwecksetzung im Ausland tätig. Die Stiftung hat keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn.
1. Die gemeinnützige und nicht gewinnorientierte Stiftung bezweckt einerseits die Unterstützung von sozial benachteiligten, bedürftigen oder behinderten Kindern. Sie unterstützt insbesondere Kinder und Jugendliche in unterprivilegierten Lebenssituationen durch finanzielle oder gegenständliche Zuwendungen, zinslose Darlehen, z.B. für die Ermöglichung von Ausbildungen, Gewährung von Stipendien oder Ferienaufenthalten von behinderten Personen, entlastenden Anschaffungen etc. Die Zuwendungen sind kein Ersatz für Sozialleistungen, sondern sollen den Betroffenen zusätzliche Möglichkeiten geben, die von den Sozialleistungen nicht gedeckt werden. Andererseits bezweckt die Stiftung die Unterstützung und Hilfe von leidenden Tieren, insbesondere zur Verbesserung deren physischen und psychischen Gesundheit und die Förderung des Tierschutzes und Wohles im Allgemeinen. Spätestens nach dem Ableben der Stifterin sollen bestimmte Liegenschaften in Kilchberg der Stiftung zugeführt werden. In diesem Fall bezweckt die Stiftung diese dem Stiftungsvermögen zugehörenden Liegenschaften in Kilchberg ZH zu halten und erhalten. Dafür sind mit den erforderlichen Mitteln die notwendigen Renovationen durchzuführen. 2. Die Stiftung kann ihre Zwecke durch eigene Projekte oder durch Zuwendungen an steuerbefreite Dritt-Organisationen im Rahmen der vorgenannten Ziele verfolgen. 3. Die Stiftung ist in der Schweiz tätig. 4. Die Stifterin behält sich ausdrücklich das Recht gemäss Art. 86a ZGB zur Änderung des Zweckes vor.
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