VZ BVG Sammelstiftung Employer Profile in Switzerland

Employer Description

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der ihr angeschlossenen Arbeitgeber (nachfolgend Arbeitgeber genannt) sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod nach Massgabe ihrer Reglemente. Der Anschluss einer Unternehmung erfolgt aufgrund eines schriftlichen Anschlussvertrags. Selbständige können sich dem Gemeinschaftsvorsorgewerk ihrer Verbandsvorsorge der Stiftung anschliessen. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Die Stiftung führt für jeden angeschlossenen Arbeitgeber grundsätzlich ein separates Vorsorgewerk. Die Stiftung kann mehrere Arbeitgeber in einem Gemeinschaftsvorsorgewerk führen. Der Stiftungsrat erlässt Reglemente über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt in den Reglementen das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Die Reglemente und ihre Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss. Die Stiftung ist in der ganzen Schweiz tätig.

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