Die Stiftung bezweckt die Förderung von Innovation, Exzellenz und Zukunftspotential an der Universität Bern im Kontext von deren Aufgaben und Tätigkeit namentlich in Forschung, Lehre und Weiterbildung. Diese Unterstützung dient somit auch der Stärkung des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts Bern. Die Stiftung orientiert sich in ihrer Fördertätigkeit an der Strategie der Universität. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten gemeinnützigen Zweck gewidmet. Die Stiftung ist politisch und konfessionell neutral. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke.
Die Stiftung bezweckt die Förderung von Forschung und Lehre an der Universität Bern. Dazu gehört die Unterstützung von Wissenschaft und Ausbildung durch Vorhaben, Massnahmen, Projekte und Werke aller Art in Zusammenhang mit den Aufgaben und Tätigkeiten der Universität Bern. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Ermöglichung von Spezialstudien im In- und Ausland, Finanzierungen von wissenschaftlichen Apparaten, Instrumenten, Einrichtungen und Publikationen, Leistung von Unterstützungen jeglicher Art von Forschungsaufträgen sowie alle weiteren Aktivitäten, die der Erreichung des Stiftungszweckes dienen. Die Stiftung verwaltet die von Donatoren unter eigenem Namen und für bestimmte Zwecke ausgerichteten Zuwendungen in den Betriebsfonds. Sie betreut, koordiniert, verwaltet und schüttet das Vermögen, welches der Stiftung von ähnlichen Institutionen als separate Fonds anvertraut wird, zweckgerichtet aus. Die Stiftung verfolgt öffentliche bzw. gemeinnützige Zwecke und ist politisch und konfessionell neutral. Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.
Die Stiftung bezweckt die Förderung des Technologietransfers zwischen der Berner Fachhochschule und der Industrie auf den Gebieten des Departementes TI (Technik und Informatik). Dies erfolgt vor allem durch die Förderung von Projekten der angewandten Forschung und Entwicklung. Die Förderung geschieht durch finanzielle Unterstützungen (à fonds perdu Beiträge/Darlehen/Kapitalbeteiligungen). Es können auch Projekte gefördert werden, welche das Departement TI gemeinsam mit dem Departement AHB (Architektur, Holz, Bau) der Berner Fachhochschule umsetzt. Desweitern bezweckt die Stiftung, Studierende des Departementes TI, und bei entsprechenden Projekten des Departementes AHB, in der Art zu unterstützen, dass diese im Rahmen der geförderten Projekte Aufgaben übernehmen können. Für ihre Mitarbeit an den Projekten sind die Studierenden finanziell angemessen zu entschädigen. Überdies kann die Stiftung Studierende mit hervorragendem Leistungsausweis durch à fonds perdu Beiträge finanziell unterstützen. Von den finanziellen Unterstützungen sind über eine Zeitspanne von 10 Jahren (Beginn 1. Januar 2023) mind. 25% für die Studierenden einzusetzen. Die finanziellen Unterstützungen sollen, soweit es sich dabei nicht um Darlehen/Kapitalbeteiligungen handelt, nicht aus dem Kapital, sondern aus der langfristig erzielbaren Rendite (Kapitalgewinne und -erträge) des Stiftungsvermögens finanziert werden. Diese Vorgabe muss in einer zehnjährigen Zeitspanne eingehalten werden, d.h., nach Ablauf des zehnjährigen Zyklus' sollte das Stiftungsvermögen nominal noch den Einlagen entsprechen. Diese Bestimmung kann durch den Stiftungsrat im Verfahren gem. Art. 9 der Statuten nur mit einer 2/3-Mehrheit geändert werden. Die Stiftung kann Grundstücke erwerben, weiterveräussern, vermieten oder belasten. Die Stiftung kann mit Organisationen, die ähnliche Zwecke verfolgen, zusammenarbeiten. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck. Macht eine natürliche oder juristische Person, welche durch das Stiftungsvermögen unterstützt wird, im Rahmen der geförderten Tätigkeit Erfindungen bzw. wirkt sie an deren Hervorbringung mit oder entstehen im Rahmen der geförderten Tätigkeit andere Immaterialgüterrechte (gewerbliche Muster oder Modelle, Markenrechte, Know how-Rechte, etc.), so sorgt die Stiftung dafür, dass sie am wirtschaftlichen Erfolg der Verwertung der Immaterialgüterrechte angemessen beteiligt wird (Rückflüsse von Unterstützungsbeiträgen zur Realisierung des Stiftungszweckes).
Die Stiftung bezweckt die Förderung und Unterstützung der schul- und studienbegleitenden musikalischen, sportlichen, schulischen und wissenschaftlichen Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Stiftung unterstützt auf Antrag Kinder, Jungendliche und junge Erwachsene, die ihre Ausbildung ganz oder teilweise an der seinerzeitigen Internationalen Schule Bern oder an der von der International School of Berne AG geführten Schule bzw. deren Rechtsnachfolgerin oder anderswo geniessen oder genossen haben. Ebenso kann sie junge Erwachsene unterstützten, die in der Regel Wohnsitz in der Region des Schweizerischen Mittellandes haben oder hatten und die oder deren Eltern die Erstausbildung an einer in- oder ausländischen Universität oder Hochschule nicht aus eigener Kraft zu finanzieren vermöchten. Die Stiftung fördert die zur Unterstützung vorgesehenen Personen insbesondere durch die Gewährung von Stipendien, durch die Übernahme von Schul- und Einschreibegebühren oder eines Teils davon oder auf ähnliche Art und Weise, wenn für die Destinatäre die erfolgreiche Durchführung der Ausbildung an der von der International School of Berne AG geführten Schule, einer in- oder ausländischen Universität oder Hochschule oder einer Musik- oder Sportausbildungsstätte aufgrund finanzieller Härte als gefährdet, in Frage gestellt oder unmöglich erscheint. Im Weiteren vgl. Stiftungsurkunde.
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