Die Stiftung bezweckt die Förderung und Unterstützung der schul- und studienbegleitenden musikalischen, sportlichen, schulischen und wissenschaftlichen Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Stiftung unterstützt auf Antrag Kinder, Jungendliche und junge Erwachsene, die ihre Ausbildung ganz oder teilweise an der seinerzeitigen Internationalen Schule Bern oder an der von der International School of Berne AG geführten Schule bzw. deren Rechtsnachfolgerin oder anderswo geniessen oder genossen haben. Ebenso kann sie junge Erwachsene unterstützten, die in der Regel Wohnsitz in der Region des Schweizerischen Mittellandes haben oder hatten und die oder deren Eltern die Erstausbildung an einer in- oder ausländischen Universität oder Hochschule nicht aus eigener Kraft zu finanzieren vermöchten. Die Stiftung fördert die zur Unterstützung vorgesehenen Personen insbesondere durch die Gewährung von Stipendien, durch die Übernahme von Schul- und Einschreibegebühren oder eines Teils davon oder auf ähnliche Art und Weise, wenn für die Destinatäre die erfolgreiche Durchführung der Ausbildung an der von der International School of Berne AG geführten Schule, einer in- oder ausländischen Universität oder Hochschule oder einer Musik- oder Sportausbildungsstätte aufgrund finanzieller Härte als gefährdet, in Frage gestellt oder unmöglich erscheint. Im Weiteren vgl. Stiftungsurkunde.
Die Stiftung unterstützt institutionelle, aber auch freie Formen von Hilfestellungen, welche sich zum Ziele setzen, die physischen und seelischen Eigenkräfte von Kindern und Jugendlichen in der Art zu stärken, dass diese ihre eigene Entwicklung und die Kraft, sich im gesellschaftlichen Umfeld förderlich zu engagieren, verstärkt selber an die Hand nehmen können. Die Stiftung stellt sich insbesondere zur Aufgabe: a) die Unterstützung, Förderung oder Initiierung langfristiger Projekte, welche Kinder oder Jugendliche in ihrer Entwicklung nachhaltig und umfassend fördern; b) die Unterstützung von neuen Projekten, welche von bestehenden Institutionen entwickelt werden und die dem Stiftungszweck entsprechen, nicht aber durch öffentliche oder institutionseigene Mittel finanziert werden können; c) die Unterstützung von Forschungsprojekten, die im medizinischen, pädagogischen, heilpädagogischen oder sozialen Bereich Fragestellungen betreffen, die sich mit dem Stiftungszweck decken. Im Weiteren vgl. Stiftungsurkunde.
Die Stiftung bezweckt die Förderung der Ausbildung und Weiterbildung, soweit diese mangels finanzieller Mittel gefährdet ist, von Einwohnern der Gemeinde Bremgarten b. Bern, unberührt ihres Geschlechts, Alters und ihrer Nationalität, insbesondere von Kindern im schulpflichtigen Alter; Jugendlichen, soweit Stipendien nicht gewährt worden sind oder deren Höhe nicht genügt; Erwachsenen, bei Zusatzausbildungen, zweitem Bildungsweg, Umschulungen, soweit diese Kosten nicht bereits durch Versicherungen, Stipendien oder andere Beiträge abgedeckt werden. In Ausnahmefällen gemeinnützigen Organisationen, die in der Gemeinde Bremgarten b. Bern Ausbildungsmöglichkeiten anbieten, sofern sie mit wesentlichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Die Unterstützung von über 70 jährigen bedürftigen Einwohnern der Gemeinde Bremgarten b. Bern, unberührt ihres Geschlechts und ihrer Nationalität, durch: die Mitfinanzierung einer durch die Einwohnergemeinde Bremgarten b. Bern längerfristig zu schaffenden Stellen, die Angebote für die dauernde Integration dieser Personen initiiert, unterstützt und fördert; die Gewährung von Zuschüssen für ihre Wohnung und / oder zur Bestreitung von Kosten von lebenswichtigen Bedürfnissen. Die Begünstigten müssen seit mindestens einem Jahr ununterbrochen in der Gemeinde Bremgarten b. Bern wohnen.
Die Stiftung bezweckt die Förderung des Eishockeys im Generellen und die Beschaffung von finanziellen Mitteln zur Förderung von jungen Nachwuchsspielern aus dem Kanton und von anderswo im Speziellen. Die Stiftung unterstützt den leistungsorientierten Nachwuchssport und hilft jungen Athletinnen und Athleten, ihre sportlichen und beruflichen Ziele zu erreichen. Sie trägt dazu bei, dass Nachwuchstalente ihr sportliches Potenzial möglichst optimal ausschöpfen können und fördert damit die Entwicklung einer positiven, leistungsbereiten, dynamischen und sozialkompetenten Jugend. Die Stiftung kann den jungen Athletinnen und Athleten finanzielle Beiträge gewähren zur Deckung oder Minderung ihrer Unkosten wie namentlich Material, Schule, Unterkunft oder sonstige Ausgaben. Als unterstützungsberechtigte Nachwuchsathleten gelten dabei Spieler, welche vom Alter her noch im Juniorenbereich gemäss der Definition der massgeblichen Reglemente des Schweizerischen Eishockeyverbandes (SEHV) spielberechtigt sind. Die Stiftung kann Beiträge an Vereine, Organisationen und Institutionen, welche in der Förderung von talentierten jungen Nachwuchsspielern tätig sind, gewähren. Zur Erreichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung zudem Liegenschaften erwerben und veräussern. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke.
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