Die Stiftung bezweckt die Mitfinanzierung oder Finanzierung einer angemessenen Schul- und/oder Berufsausbildung junger Menschen, auch körperlich Behinderter, schweizerischer und in Sonderfällen ausländischer Nationalität, (sowie die Unterstützung von Personen in Notlagen), von staatlichen oder steuerbefreiten sozialtätigen Institutionen, wie Kindergärten, Schulen und Altersheimen im Besonderen auch in Berggebieten, unter Ausschluss von Drogenabhängigen und Aidskranken. Ferner: finanzielle Unterstützung und Förderung von Künstler (-innen) der bildenden und darstellenden Kunst, soweit diese bedürftig sind oder sich in Ausbildung befinden sowie die Organisation und Mitfinanzierung von entsprechenden Kulturanlässen ohne kommerzielle Interessen. Der Stiftungszweck kann auch durch Zuwendungen an andere öffentliche, gemeinnützige oder steuerbefreite soziale Institutionen erfüllt werden, welche im Sinne des Stiftungszweckes tätig sind. Soweit die Stiftung Zuwendungen in der Form von Aktien oder Beteiligungen an Unternehmungen erhält, darf sie unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen im Verwaltungsrat mitwirken, wobei die wirtschaftliche Selbständigkeit der Gesellschaft respektive des Unternehmens gewährleistet sein muss.
Mit der Stiftung sollen hauptsächlich begabte Kinder bedürftiger Familien und Einzelpersonen gefördert werden. Zur praktischen Erreichung dieses Zweckes sollen aufgrund von Zeitungsanzeigen und eventueller Hinweistexte im Internet sowie anderer geeigneter Wege Eltern oder Elternteile, welche sich in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden sowie Lehrer, Behörden oder Dritte an die Stiftung gelangen können, um finanzielle Unterstützung bei der Förderung begabter Kinder und Jugendlicher zu erlangen. Ziel ist, solchen jungen Menschen, bei welchen entweder eine allgemeine hohe Intelligenz oder eine besondere Begabung auf einem wissenschaftlichen, künstlerischen oder technischen Gebiet festgestellt wird, entsprechende Ausbildungen zu ermöglichen, und zwar über eine geeignete Mittelschule, Fachschule, Fachhochschule, Universität oder technische Universität in der Schweiz, ausnahmsweise auch im Ausland. Diese finanzielle Unterstützung soll sich einerseits auf die Ausbildungskosten, einschliesslich des Lebensunterhaltes des oder der Unterstützenden beziehen, anderseits in Einzelfällen auch in Form von Beihilfen an bedürftige Eltern oder Elternteile, sofern ihnen durch die betreffende Ausbildung der Ausfall eines Einnahmeteils aus den benötigten, sonst früher eintretenden Arbeitseinkommen des oder der Geförderten erwächst. Dabei sind einerseits eventuelle Stipendien, anderseits, zutreffendenfalls, erhaltene Sozialleistungen und/oder finanzielle Leistungen Dritter zu berücksichtigen.
Das Vermögen der Stiftung, soweit es nicht dem Fortbestand der Stiftung dient, ist für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. In diesem Rahmen fördert die Stiftung in erster Linie: a) die Integration von Menschen, die unter Armut und sozialer Ausgrenzung leiden, (sog. "4.Welt" ) durch Unterstützung der Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit (einschliesslich der Gewährung von Mikrokrediten und ähnlichem), der Bekämpfung der Verarmung, der Eingliederung in die Gesellschaft durch Langzeitbeschäftigung in einem ordentlichen Arbeitsverhältnis; b) die Entdeckung und Förderung von Musik und musikalischer Bildung für unterprivilegierte Kinder; c) die Gewährung und/oder Erleichterung von Zugang zu Bildung und Schulungsmöglichkeiten für benachteiligte Personen. Darüber hinaus kann die Stiftung auch folgende Zwecke verfolgen: a) gemeinnützige Zwecke durch Unterstützung aller Bestrebungen, die der Volkswohlfahrt auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiete dienen; b) kulturelle und künstlerische Zwecke durch Unterstützung von Einzelpersonen und Institutionen, die sich auf dem Gebiet der Kultur und Kunst besonders auszeichnen und verdient machen, wobei die Musik, Malerei, Literatur, Architektur und Kulturgüterschutz (Heimatschutz) im Vordergrund stehen sollen; c) wohltätige und soziale Zwecke durch Unterstützung notleidender oder sozial gefährdeter Personen, aus religiösen, rassischen oder politischen Gründen Verfolgter oder Gefangener, psychisch oder physisch Behinderter und chronisch Kranker, kinderreicher Familien, und aller Massnahmen, die der Altersfürsorge dienen; d) erzieherische und bildende Zwecke durch Unterstützung oder Weiterbildung fähiger Kandidaten aus minderbemittelten Kreisen durch Gewährung von Stipendien und Unterstützungen, der Umschulung und Wiedereingliederung Arbeitsloser, und aller Massnahmen, die der Entfaltung der sittlichen, geistigen und körperlichen Anlagen sowie der Formung der Gesamtpersönlichkeit dienen; e) wissenschaftliche Zwecke durch Unterstützung von Einzelpersonen und Institutionen, die sich die Forschung auf dem Gebiete der Natur- und Geisteswissenschaften sowie auf dem Gebiete der Medizin zum Ziele gesetzt haben. Die Stiftung kann die Erfüllung ihres Zweckes auch anderen Organisationen, Stiftungen, Instituten und Hilfswerken im In- und Ausland übertragen, unter Zurverfügungstellung der hierfür notwendigen Beträge. Die Stiftung kann selbst solche Organisationen, Institute und Hilfswerke im In- und Ausland errichten und betreiben. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Sie erstrebt keinen Gewinn.
Die Stiftung bezweckt, Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten (beispielsweise aufgrund von Autismus, Legasthenie, Verhaltensproblemen, Hyperaktivität etc.) in ihrer Ausbildung zu unterstützen und zu fördern. Die Stiftung ist national und international tätig, mittels Beratung von und Erbringen von Dienstleistungen für Schulen, Eltern und Schüler in den Bereichen Erziehung, Schulverbesserungs- und Schülerentwicklungsberatung, Lerndefizitunterstützungstraining, Coaching und Unterstützung von Lehrkräften etc. Insbesondere kann die Stiftung Partnerschaften mit Schulen zur Unterstützung der Erzielung und des Erkennens sowie Behandelns von Lerndefiziten von Schülern eingehen, mit Lehrkräften in öffentlichen wie auch privaten Schulen, Kindergärten und weiteren schulischen und pädagogischen Institutionen wie auch mit Eltern und Schülern zusammenarbeiten, um Lerndefizite zu eruieren und zu behandeln, der Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen und ähnliche Veranstaltungen zu organisieren und durchzuführen. Die Stiftung kann jedes Rechtsgeschäft tätigen, das dem Stiftungszweck direkt oder indirekt dient. Die Stiftung verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Zwecke, sie verfolgt keinen Erwerbszweck und strebt keinen Gewinn an.
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