Die Stiftung bezweckt die Organisation, Finanzierung und Verwaltung des Sinfonieorchester Basel (nachstehend kurz: SOB). Die Stiftung organisiert eigene Konzerte mit dem SOB und seinen verschiedenen Formationen. Im Weiteren stellt die Stiftung das SOB und seine verschiedenen Formationen prioritär dem Theater Basel nach Massgabe des entsprechenden Nutzervertrags sowie weiteren Konzertveranstaltern gegen Entgelt zur Verfügung. Zudem fördert die Stiftung die Vermittlung im Musikbereich sowie generell das gesellschaftliche und kulturpolitische Bewusstsein in Bezug auf klassische und zeitgenössische Orchester- und Ensemblemusik. Die Stiftung kann mit Dritten aus dem Bereich der Musik und mit Veranstaltern aus anderen Bereichen der Kultur zusammenarbeiten. Die Stiftung fördert Produktionen des SOB, die in jeder möglichen Form elektronisch aufgezeichnet werden können. Die Stiftung kann Immaterialgüter, namentlich Nachbarrechte an den Interpretationen des SOB erwerben und in jedem rechtlich zulässigen Sinne in den Medien verwerten.
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von Musikern, Orchestertechnikern und weiteren Angestellten, die bis 30. (dreissigsten) September 1988 (neunzehnhundertachtundachtzig) Mitglieder der Orchester der Basler Orchester-Gesellschaft oder ihrer Verwaltung waren, von Angestellten der Allgemeinen Musikgesellschaft (früher Musiker) und langjährigen Orchesterzuzügern sowie ihre Angehörigen oder Hinterblieben. Zudem unterstützt die Stiftung die ab 1. (ersten) Oktober 1988 (neunzehnhundertachtundachtzig) fest engagierten Mitglieder des Basler Sinfonie-Orchesters und des Radio-Sinfonieorchester Basel beziehungsweise des aus dem Zusammenschluss dieser Orchester entstandenen Sinfonieorchesters Basel. Die Stiftung kann schliesslich aktiven Mitgliedern des Sinfonieorchesters Basel Beiträge an medizinisch anerkannte und indizierte Massnahmen zur Erhaltung der Gesundheit (Prävention von berufsbedingter Erkrankung) ausrichten, für die keine andere Finanzierung möglich ist, sofern sich das betreffende Mitglied in einer Notlage befindet.
Die Stiftung hat zum Zweck: Die Propagierung und Förderung des Balletts der Basler Theater, insbesondere durch: Werbung für die Veranstaltungen des Balletts; Unterstützung der Ballett-Leitung bei der Realisierung ihrer Pläne; Werbung für das Basler Ballett im Ausland durch Mithilfe bei der Organisation von Ausland-Tourneen; Nachwuchsförderung. Die Vergrösserung und Bereicherung der Darbietungen des Basler Balletts, insbesondere durch: Beizug von Gast-Solisten und Gast-Choreographen; Durchführung von Sonder-Veranstaltungen. Die Verbesserung des Kontakts zwischen dem Ballettensemble und dem Publikum, insbesondere durch: Periodische Informationen über das Basler Ballett; Durchführung von Kontakt-Meetings mit Vertretern der Ballett-Leitung und des Ballettensembles; Einblick in die Probenarbeit. Allgemein die Weckung des Interesses für die Kunstform Ballett bei einem grösseren Personenkreis.
(1) Die Stiftung ist gemeinnützig und bezweckt den Ersatz der zur Zeit der Stiftungserrichtung bestehenden Fahrnisbaute Kuppel im Nachtigallenwäldeli in Basel durch einen permanenten Neubau im Baurecht (im Weiteren «Kuppel») im Gebiet des Nachtigallenwäldelis, sowie dessen Unterhalt. (2) Darüber hinaus bezweckt die Stiftung die Erstellung von Bandproberäumen im Untergeschoss der Kuppel, welche durch den RFV Basel zu Vorzugskonditionen genutzt werden können, wobei dafür ein vom Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt zugesprochener Investitionskostenbeitrag zur Verfügung steht. (3) Weiter bezweckt die Stiftung den Betrieb der Kuppel mit dem Ziel der Förderung und Unterstützung eines vielseitigen Kulturprogramms in dem Gebäude der Kuppel mit dem Schwerpunkt der nichtkommerziellen Jugend- und Alternativ-Kultur. Darüber hinaus kann die Stiftung kulturelle Organisationen jeglicher Art ideell oder beratend unterstützen. (4) Zur Erreichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Grundstücke erwerben, Baurechts-,. Nutzniessungs- und Mietverträge abschliessen, Bauten erstellen, Verpflichtungen eingehen, insbesondere Darlehen und Hypotheken aufnehmen, Schenkungen annehmen, sowohl kommerzielle als auch nicht-kommerzielle Anlässe organisieren, in diesem Zusammenhang Dienstleistungen erbringen und mit anderen Organisationen und Personen zusammenarbeiten, die den Stiftungszweck unterstützen.
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