Die Stiftung bezweckt: die Unterstützung und Förderung der Jugend im Ortsteil Wabern der Gemeinde Köniz; die Übernahme eines Baurechtsgrundstückes von der Gemeinde Köniz auf dem Areal der Villa Bernau mit dem darauf stehenden Gebäude (Chalet); die Sammlung der nötigen Mittel zur Sanierung des Chalets; die Renovation des bestehenden, teilweise unter Denkmalschutz stehenden Chalets; die Zurverfügungstellung des sanierten Gebäudes an die Trägerschaft der Villa Bernau mit der Auflage, dass die Betreiber der Villa Bernau das Chalet Piccola Bernau als "das Haus für Kinder" nutzen. Die beiden Wohnungen im Erdgeschoss bzw. Obergeschoss/ Dachgeschoss können - soweit keine unmittelbare Beanspruchung zur Erfüllung des Stiftungszweckes erfolgt - auch an Dritte vermietet werden, wobei Mietinteressenten, welche eine Beziehung zum "Haus für Kinder" haben, Vorrang verdienen. Die Stiftung ist uneigennützig und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.
Die Stiftung bezweckt, für Kinder, Eltern und Erziehungsberechtigte mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Bern Hilfe anzubieten, insbesondere: für Alleinerziehende zusammen mit ihren Säuglingen und/oder Kleinkindern zur Sicherung von Wohnung, Betreuung und Pflege, in der erweiterten Mütter- und Väterberatung; für Säuglinge und Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten und Krankheiten somatischer, psychischer oder sozialer Art in ihrem sozialen Umfeld. Die durch die Stiftung angebotene Hilfe kann bestehen in: Naturalien, Leistungen finanzieller Natur, Unterstützung an Einzelpersonen. Die Stiftung kann im Rahmen des Stiftungszweckes entsprechende Einrichtungen errichten und betreiben sowie bestehende Einrichtungen unterstützen. Sie kann zur Befolgung von einzelnen Teilen des Stiftungszweckes auch weitere Stiftungen errichten. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet.
Die Stiftung bezweckt die Identität der Bewohnerschaft mit dem alten Gemeindegebiet (heutiger Stadtteil 6) in kultureller (Ortsmuseum, Ortsarchiv etc.) und gesellschaftlicher Hinsicht zu fördern. Sie ist gemeinnützig. Die Stiftung kann alle jene Geschäfte tätigen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Stiftung zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Die Stiftung kann im alten Gemeindegebiet (heutiger Stadtteil 6) Grundstücke erwerben, weiterveräussern oder belasten. Die Stiftung arbeitet zusammen mit den im Stadtteil 6 (Bümpliz/Bethlehem/Bottigen/Riedbach) beheimateten Organisationen des öffentlichen und privaten Rechtes. Sofern das hierzu notwendige Kapital im Verfahren gemäss Art. 3 Abs. 3 hienach beschafft werden kann, hat die Stiftung die Absicht, von der Einwohnergemeinde Bern die heute auf der Parzelle Bern 6-Grundbuchblatt Nr. 650 stehenden Gebäude zu erwerben, mit der Einwohnergemeinde Bern bezüglich der genannten Parzelle einen Baurechtsvertrag abzuschliessen und die Gebäude zu sanieren bzw. umzubauen.
Die Stiftung bezweckt die Förderung und Unterstützung der schul- und studienbegleitenden musikalischen, sportlichen, schulischen und wissenschaftlichen Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Stiftung unterstützt auf Antrag Kinder, Jungendliche und junge Erwachsene, die ihre Ausbildung ganz oder teilweise an der seinerzeitigen Internationalen Schule Bern oder an der von der International School of Berne AG geführten Schule bzw. deren Rechtsnachfolgerin oder anderswo geniessen oder genossen haben. Ebenso kann sie junge Erwachsene unterstützten, die in der Regel Wohnsitz in der Region des Schweizerischen Mittellandes haben oder hatten und die oder deren Eltern die Erstausbildung an einer in- oder ausländischen Universität oder Hochschule nicht aus eigener Kraft zu finanzieren vermöchten. Die Stiftung fördert die zur Unterstützung vorgesehenen Personen insbesondere durch die Gewährung von Stipendien, durch die Übernahme von Schul- und Einschreibegebühren oder eines Teils davon oder auf ähnliche Art und Weise, wenn für die Destinatäre die erfolgreiche Durchführung der Ausbildung an der von der International School of Berne AG geführten Schule, einer in- oder ausländischen Universität oder Hochschule oder einer Musik- oder Sportausbildungsstätte aufgrund finanzieller Härte als gefährdet, in Frage gestellt oder unmöglich erscheint. Im Weiteren vgl. Stiftungsurkunde.
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