Die Stiftung bezweckt die Unterstützung von notleidenden oder gesellschaftlich/wirtschaftlich benachteiligten Kindern und Jugendlichen in Entwicklungs- und Schwellenländern, mit Fokus in Südostasien, insbesondere für deren schulische und berufliche Ausbildung sowie für die Gesundheit, sowie die Unterstützung von Menschen in Südostasien, die in wirtschaftlich einfachen Verhältnissen leben, zur Verbesserung von deren Gesundheit und Lebenssituation. Zuwendungen können erfolgen a) an Institutionen mit Sitz in der Schweiz oder vor Ort mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung, welche den Nachweis der Gemeinnützigkeit des jeweiligen Staates erbringen und b) an unterstützungsberechtigte Personen vor Ort bzw. zu deren Gunsten durch Bezahlung von Schul- bzw. Ausbildungsbeiträgen, Gesundheits- oderSpitalkosten. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter. Sie verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Stiftung Kleine Sonne soll Licht, Ansporn und Freude in die tristen wirtschaftlichen Verhältnisse der Zuwendungsempfänger bringen.
Die Stiftung hat zum Zweck, die Ausbildung von talentierten, allenfalls gesellschaftlich benachteiligten, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu fördern und zu unterstützen. Insbesondere kann die Stiftung zum Zweck solcher Ausbildung Ausbildungsstätten errichten und/oder betreiben (inklusive dem Erwerb von Immobilien), in denen die Auszubildenden auch wohnen können. Die Ausbildung soll breit gefasst sein und sie soll insbesondere auch in den Gebieten internationalen Kultur, Kunst, Sport, Gesundheitswesen und Politik angeboten werden. Sie soll solchen Personen ermöglicht werden, die sich für das Gemeinwohl engagieren wollen und können. Des Weiteren kann die Stiftung auch Institutionen unterstützen, die ähnliche Ziele verfolgen, sowie Non-Profit Organisationen oder Spitäler, wohingegen Zuwendungen an politische Parteien ausgeschlossen sind. Die Stiftung ist im Rahmen dieser Zwecksetzung in der Schweiz und weltweit tätig, zu Beginn schwerpunktmässig in Japan sowie im südostasiatischen Raum. Die Stiftung bezweckt weiter die Sichtbarmachung und Verwaltung des der Stiftung gewidmeten Kunstgutes. Zu diesem Zweck kann die Stiftung insbesondere den Kontakt zu Museen, Galerien und anderen vergleichbaren Institutionen aufnehmen und pflegen. Die Stiftung darf mit solchen Institutionen insbesondere Verträge abschliessen um das gewidmete Kunstgut zeitweilig oder dauerhaft auszustellen. Die Stiftung kann solche Institutionen auch finanziell unterstützen. Die Stiftung ist im Rahmen dieser Zwecksetzung weltweit tätig.
Die Stiftung bezweckt die direkte oder indirekte materielle und moralische Unterstützung von krebskranken Kindern und ihren Angehörigen. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung beispielsweise betroffene Kinder und deren Angehörige durch finanzielle Unterstützung entlasten; die Betreuungs- und Entlastungsmöglichkeiten von betroffenen Familien im Alltag optimieren (u.a. Familienhilfe) und finanzieren; die Betreuungs- und Entlastungsmöglichkeiten von betroffenen Familien in Kinderspitälern optimieren, beispielsweise durch die Schaffung von Wohnmöglichkeiten und Parkplätzen bei Kinderspitälern; Ferienwochen, Auszeiten und Anlässe für betroffene Kinder und/oder deren Angehörige durchführen; Unterstützung im Bereich der Nachsorge, wie beispielsweise Familienrehabilitation, Behandlung von Spätfolgen, Angebote für Survivors usw., leisten; Anlässe in Spitälern für betroffene Kinder und/oder deren Angehörige durchführen; die onkologische Abteilung öffentlicher und privater Kinderspitäler finanziell unterstützen; Stellen im Bereich Onkologie und Sozialdienst mitfinanzieren, sofern es zur Verbesserung der Behandlung und Betreuung betroffener Kinder beiträgt; onkologische Aus- und Weiterbildungen für Fachpersonal unterstützen; Forschungsprojekte im Bereich Kinderkrebs unterstützen; Kinderspitäler bei der Beschaffung von medizinischen Geräten im Bereich der Kinderkrebsbehandlung unterstützen; geeignete Mittelbeschaffungsaktionen durchführen; Informationskampagnen für Angehörige krebskranker Kinder durchführen; Informationskampagnen für die Öffentlichkeit durchführen; Anlässe für Spenderinnen und Spender/Gönnerinnen und Gönner durchführen; überhaupt jede Tätigkeit ausüben, die geeignet ist, betroffenen Kindern und deren Angehörigen beizustehen, um den Stiftungszweck zu erfüllen. Die Stiftung kann dabei auch mit anderen Organisationen, die einen ähnlichen Zweck verfolgen, zusammenarbeiten und/oder diese unterstützen.
Die Stiftung bezweckt die Schaffung und Unterstützung von Einrichtungen und Institutionen zugunsten von Kindern und heranwachsenden Jugendlichen in Staaten mir hoher Armut oder in Staaten, die aus anderen Gründen diesen Menschen die notwendige Unterstützung und Förderung nicht zuteil kommen lassen können. Die Stiftung bezweckt, Kindern in Not zu einer Verbesserung ihrer Lebenssituation zu verhelfen und ihnen eine geschützte und sichere Kindheit zu ermöglichen. Zu diesem Zweck schafft und unterstützt die Stiftung Institutionen, die die für die geistige und körperliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen notwendigen Güter, Hilfsmittel und Dienstleitungen bereitstellen. Insbesondere sollen durch die Unterstützung die hilfsbedürftigen Personen mit ausreichend Nahrung und Kleidung versorgt und eine ausreichende medizinische, psychologische und schulische Betreuung sowie Berufsbildung gewährleistet werden, um den jungen Menschen die Chancen für den Start ins Leben zu verbessern. Die Stiftung kann Geldleistungen, Sachleistungen sowie Beratung und Unterstützung durch eigene Fachkräfte leisten. Sie kann des weitere bestehende Institutionen und Projekte von andern Trägern im Rahmen des Stiftungszweckes unterstützen. Die Stiftung ist ihm Rahmen ihrer Zwecksetzung im Ausland tätig. Die Stiftung hat keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn.
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