Die Stiftung bezweckt die Entwicklungshilfe und karitative Tätigkeit vorwiegend unter der schwarzen Bevölkerung in Südafrika mit dem Fokus auf Hilfe für Waisenkinder. In enger Zusammenarbeit mit etablierten gemeinnützigen und karitativen Organisationen vor Ort beteiligt sich die Stiftung House of Encouragement an Entwicklungshilfeprojekten und setzt sich insbesondere für die Versorgung, Betreuung und Erziehung von Waisenkindern in Tages-Betreuungsstätten in den schwarzen Townships in Südafrika ein und stellt selber solche Betreuungsstätte zur Verfügung. Die Stiftung sucht ihre Ziele insbesondere zu erreichen durch: Selektion, Ausbildung, Förderung und Finanzierung von Personen und Organisationen, die im Sinne des Stiftungszwecks tätig sind; Übernahme von "Patenschaften" für Waisenkinder, verbunden mit einem Commitment bis zu deren 18. Altersjahr, insbesondere im Sinne sozialer Fürsorge und zur Hilfe für den Aufbau einer eigenen Existenz durch Erziehung und Ausbildung; Bereitstellung und Einrichtung von Immobilien und Infrastrukturen für die zweckorientierte Arbeit (beispielsweise Tagesbetreuungszentren) oder finanzielle Unterstützung solcher bestehender Einrichtungen. Die Stiftung kann ihre Tätigkeit auf andere Bereiche ausdehnen, soweit diese mit dem vorgenannten Zweck in Übereinstimmung stehen. Die Tätigkeit der Stiftung beruht ausschliesslich auf christlicher Basis. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinen Erwerbszweck.
Die Stiftung verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Sie ist selbstlos tätig. Ziele der Stiftung sind die a) Entwicklungshilfe b) Armutsbekämpfung c) Förderung der Erziehung sowie Volks- und Berufsbildung im In- und Ausland d) Öffentliche Gesundheitspflege in den Ländern der Dritten Welt und Entwicklungszusammenarbeit e) Förderung des bürgerlichen Engangements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. Zur Verwirklichung der Statutenziele wird die Stiftung: a) Gemeinnützige Wohlfahrtspflege und Armutsbekämpfung vornehmlich in Ländern der Dritten Welt sowie unter allen, von Katastrophen und politisch/wirtschaftlichen Umstürzungen heimgesuchten, benachteiligten und verarmten Bevölkerungsgruppen betreiben. Vorzugsweise sollen dort Beschäftigung und Einkommmen schaffende Kleinstgewerbe (micro enterprises) gefördert werden. Die "Hilfe zur Selbsthilfe" geschieht vornehmlich über mildtätige einheimische Implementierungs-Partneragenturen die diesen Dienst vor Ort ausrichten, den Bedürftigen entsprechende Schulung geben und Ressourcen bereitstellen, insbesondere dadurch, dass ihnen Zugang zu Kleinst-Vertrauenskrediten und anderen Mikro- Finanzdienstleistungen ermöglicht wird; b)Optimale Wege der Armutsbekämpfung unter Berücksichtigung der kulturellen und örtlichen Gegebenheiten erfassen und planen, sowie Hilfe beim Aufbau neuer Hilfs- und Implementierungs-Partneragenturen leisten; c) Bildungsprogramme und Öffentlichkeitsaktionen im In- und Ausland erarbeiten, verbreiten und durchführen sowie Leiter- und Mitarbeiternachwuchsschulung in Kirche und Gesellschaft für die Mitwirkung in der weltweiten Armutsbekämpfung auf der Grundlage christlicher Ethik betreiben sowie diesbezügliche Aktivitäten im In- und Ausland unterstützen. Insbesondere wird im Inland Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung für und Informationen über die neuen Wege der Entwicklungshilfe durch Hilfe zur nachhaltigen Existenzbegründung zur Überwindung von Armut, Hunger und Not betrieben.
Die Stiftung bezweckt die Förderung der Kinder-, Jugend- und auch Altenhilfe, insbesondere durch das Zurverfügungstellen von Wohnraum für Pflegeeltern in einem kindgerechten Umfeld, insbesondere auf Bauernhöfen, in diesem Zusammenhang das Erhalten von Kulturdenkmälern sowie auch die Förderung seniorengerechten Wohnens durch Zurverfügungstellen entsprechenden Wohnraums. Daneben kann die Stiftung auch Zuwendungen an steuerbefreite, gemeinnützige Organisationen in diesen Bereichen sowie auch zur Unterstützung von Obdachlosen machen. Der Stiftungszweck verwirklicht sich auch durch die Umsetzung von Pilotprojekten und Unterstützung von Projekten, welche einen oder mehrere der vorgenannten Förderbereiche zum Inhalt haben, durch die Beschaffung von Mitteln durch Fundraising oder/und durch die Organisation von Veranstaltungen, die der Werbung für den geförderten Zweck dienen, die Öffentlichkeitsarbeit sowie durch das Betreiben von Unternehmen mit Gewinnverwendung für den Stiftungszweck. Die Stiftung kann auch anderen, steuerbefreiten Körperschaften, Anstalten, Vereinen und Stiftungen, gemeinnützigen Gesellschaften oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle und sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln Massnahmen, die dem Stiftungszweck entsprechen, fördern. Die Stiftung ist politisch und konfessionell neutral. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke und strebt keinen Gewinn an. Sie verfolgt somit ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Die Stiftung bezweckt die Unterstützung von notleidenden oder gesellschaftlich/wirtschaftlich benachteiligten Kindern und Jugendlichen in Entwicklungs- und Schwellenländern, mit Fokus in Südostasien, insbesondere für deren schulische und berufliche Ausbildung sowie für die Gesundheit, sowie die Unterstützung von Menschen in Südostasien, die in wirtschaftlich einfachen Verhältnissen leben, zur Verbesserung von deren Gesundheit und Lebenssituation. Zuwendungen können erfolgen a) an Institutionen mit Sitz in der Schweiz oder vor Ort mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung, welche den Nachweis der Gemeinnützigkeit des jeweiligen Staates erbringen und b) an unterstützungsberechtigte Personen vor Ort bzw. zu deren Gunsten durch Bezahlung von Schul- bzw. Ausbildungsbeiträgen, Gesundheits- oderSpitalkosten. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter. Sie verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Stiftung Kleine Sonne soll Licht, Ansporn und Freude in die tristen wirtschaftlichen Verhältnisse der Zuwendungsempfänger bringen.
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