Die Stiftung bezweckt die Begleitung und Förderung der persönlichen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Sie kann unter anderem auf dem Gebiet der Forschung, Schule und Beratung tätig sein und den Wissenstransfer fördern. Im Zusammenhang mit der Verfolgung des Stiftungszweckes kann die Stiftung alle dazu geeigneten Massnahmen treffen und zur Konkretisierung des Stiftungszweckes ein Reglement erlassen. Die Stiftung kann Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im ln- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Stiftung kann im ln- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck. Die Stifterin behält sich gestützt auf Art. 86a ZGB und unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen ausdrücklich das Recht vor, den Zweck der Stiftung abzuändern.
1. Die gemeinnützige und nicht gewinnorientierte Stiftung bezweckt einerseits die Unterstützung von sozial benachteiligten, bedürftigen oder behinderten Kindern. Sie unterstützt insbesondere Kinder und Jugendliche in unterprivilegierten Lebenssituationen durch finanzielle oder gegenständliche Zuwendungen, zinslose Darlehen, z.B. für die Ermöglichung von Ausbildungen, Gewährung von Stipendien oder Ferienaufenthalten von behinderten Personen, entlastenden Anschaffungen etc. Die Zuwendungen sind kein Ersatz für Sozialleistungen, sondern sollen den Betroffenen zusätzliche Möglichkeiten geben, die von den Sozialleistungen nicht gedeckt werden. Andererseits bezweckt die Stiftung die Unterstützung und Hilfe von leidenden Tieren, insbesondere zur Verbesserung deren physischen und psychischen Gesundheit und die Förderung des Tierschutzes und Wohles im Allgemeinen. Spätestens nach dem Ableben der Stifterin sollen bestimmte Liegenschaften in Kilchberg der Stiftung zugeführt werden. In diesem Fall bezweckt die Stiftung diese dem Stiftungsvermögen zugehörenden Liegenschaften in Kilchberg ZH zu halten und erhalten. Dafür sind mit den erforderlichen Mitteln die notwendigen Renovationen durchzuführen. 2. Die Stiftung kann ihre Zwecke durch eigene Projekte oder durch Zuwendungen an steuerbefreite Dritt-Organisationen im Rahmen der vorgenannten Ziele verfolgen. 3. Die Stiftung ist in der Schweiz tätig. 4. Die Stifterin behält sich ausdrücklich das Recht gemäss Art. 86a ZGB zur Änderung des Zweckes vor.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kinder- und Jugenderziehung, der Kinder- und Jugendpflege, der Altenpflege, der medizinischen und alternativ-medizinischen Pflege- und Forschungseinrichtungen sowie kultureller Einrichtungen. Gefördert und unterstützt werden Personen und Projekte unabhängig von ihrer Herkunft. Der Stiftungszweck soll vorwiegend im Kanton Zürich erfüllt werden. Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Massnahmen verwirklicht: Zuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugenderziehung und der Kinder- und Jugendpflege, Zuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen der Altenpflege und Hospizbewegung, Zuwendungen an gemeinnützige medizinische und alternativ-medizinische Pflege- und Forschungseinrichtungen Zuwendungen an gemeinnützige kulturelle Einrichtungen. Dabei müssen die Zuwendungsempfänger bzw. deren Träger ebenfalls gemeinnützige und steuerbefreite Personen oder Institutionen im Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung sein (bzw. der entsprechenden schweizerischen Vorschriften). Die Stiftung verfolgt damit ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (bzw. der entsprechenden schweizerischen Vorschriften). Die Stiftung kann auch anderen steuerbegünstigten gemeinnützigen Körperschaften, Anstalten, Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle und sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln Massnahmen nach den Absätzen 1 und 2 fördern.
Die Stiftung ist eine schweizerische, gemeinnützige und nicht gewinnorientierte Organisation und bezweckt die Unterstützung und Förderung von Institutionen, Personen und Projekten im In- und Ausland, welche in gemeinnütziger Weise karitativ, humanitär, gesundheitsfördernd, erzieherisch, wissenschaftlich oder kulturell tätig sind, vor allem für Kinder und Jugendliche. Sie hilft Menschen in Notlagen und fördert die Ausbildung, vor allem von Kindern und Jugendlichen. Der Stiftungszweck kann auch durch Zuwendungen an andere öffentliche, gemeinnützige oder steuerbefreite Institutionen im In- und Ausland erfüllt werden, welche im Sinne des Stiftungszweckes tätig sind. Die Stiftung kann auch direkte Unterstützungsleistungen im Sinne des Stiftungszwecks an natürliche Personen ausrichten. Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Stiftung erfüllt ihren Zweck durch Förderung und Unterstützung von Projekten, Organisationen, Institutionen und Personen, die sich für die vorgenannten Zwecke einsetzen und die Gewähr dafür bieten, dass von der Stiftung erhaltene Sach- oder Geldzuwendungen effizient, wirtschaftlich und stiftungszweckkonform im Sinne des Zwecks der Stiftung Geschwister Rühle eingesetzt werden. Die Stiftung ist in der Schweiz und im Ausland aktiv. Eine nachträgliche Zweckänderung gemäss Art. 86a ZGB bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Addresses |
Falkenstrasse 26
8008 Zürich
|
---|---|
Legal Form | Foundation |
Source | Commercial register |