Die Stiftung bezweckt die Förderung des Tierschutzes. Sie unterstützt dabei insbesondere Projekte, Institutionen und Organisationen, welche Nothilfe, Schutz und Gesundheit für Tiere anstreben (z.B. Tierheime, Tierkliniken, Tierspitäler, usw.), eine artgerechte Nutz- und Haustierhaltung begünstigen, den Artenschutz von gefährdeten Tierarten fördern (inkl. Naturparks, zoologischen Gärten, usw.) oder darauf zielen, den natürlichen Lebensraum von Tieren zu erhalten, sowie alle anderen Vorhaben und Aktionen, die der Verbesserung der Lebensbedingungen von Tieren direkt oder indirekt dienen (z.B. auch mit Aufklärungs-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, usw.). Die Stiftung entfaltet ihre Tätigkeit prioritär mit Wirkung innerhalb des Kantons Zürich. Im Rahmen des Stiftungszwecks können ausnahmsweise auch Tierschutzprojekte mit Wirkung in der übrigen Schweiz unterstützt werden.
Die Stiftung bezweckt mit Beiträgen an gemeinnützige Tierschutzorganisationen sowie an tierschutzorientierte Institutionen und Projekte den Schutz der Tiere in ihren angestammten Lebensräumen und in menschlicher Obhut. Die Stiftung bezweckt sodann die Förderung des Tierschutzes und die Harmonisierung des Zusammenlebens von Mensch und Tier. Zur Erfüllung dieses Zweckes unterhält die Stiftung u.a. eine nationale Datenbank für vermisste, gefundene und heimatlose Tiere und betreibt ein Tierdatenbankbüro als Kontaktzentrale mit Telefon- und Onlinehilfe. Die Stiftung stellt sich zur Aufgabe, die Öffentlichkeit über die Bedeutung und den ethischen Wert des Schutzes von Tieren und der damit verbundenen Fragen aufzuklären, alle berechtigten Interessen des Tierschutzes zu fördern und zu bewahren und durch Vorschläge und Aufklärung bei Behörden, Unternehmungen und Privaten die gebührende Berücksichtigung des Tierschutzes zu erreichen, ohne auf die Schweiz beschränkt zu sein. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.
Zweck der Stiftung ist die Förderung und die finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen Tierschutzorganisationen bzw. -institutionen und Projekten im Bereich des Tierschutzes (insb. Vogel- und Papageienschutz) und der Tierhaltung. Die Stiftung trägt unter anderem auch zur Verbesserung und Erhaltung von Lebensbedingungen für Tiere bei. Sie verfolgt diesen Zweck insbesondere dadurch, dass sie an Organisationen und Institutionen im In- und Ausland einmalige oder auch wiederkehrende finanzielle Beiträge ausrichtet. Sie kann sich auch direkt an Projekten beteiligen. Die Stiftung kann unter anderem auch die Erhaltung alter, gefährdeter sowie seltener Tierarten bzw. -rassen (specie rara) ins Auge fassen. Zur Erreichung dieses Zieles kann sie Projekte zur Arterhaltung unterstützen und fördern. Sie kann ihre Tätigkeit des Weiteren auf das Gebiet der Ökologie und des Umweltschutzes ausdehnen, soweit dies mit dem vorgenannten Zweck in Übereinstimmung steht. Weiter bezweck die Stiftung die finanzielle Sicherstellung des Unterhalts sämtlicher im Todeszeitpunkt der Stifterin gehörenden Tiere. Dazu gehört unter anderem die Finanzierung einer fachgerechten Unterkunft, einer umfassenden Verpflegung sowie einer medizinischen sowie persönlichen Betreuung. Die Stiftung verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Zwecke, ist uneigennützig und auf keinerlei Erwerbstätigkeit ausgerichtet. Sie erfüllt mithin ihren Zweck wohltätig und ist nicht gewinnorientiert.
Die Stiftung setzt sich zum Ziel, Nutztiere zu begleiten, ihre Lebens-, Transport- und Schlachtbedingungen zu verbessern. Die Stiftung unterstützt Oeffentlichkeitsarbeit, die auf die Missstände im Tierschutz aufmerksam macht, insbesondere bei den Transport- und Schlachtbedingungen. Damit sollen der Erlass und die Durchsetzung von tiergerechten Verordnungen und Gesetzen gefördert werden. Die Stiftung unterstützt den Bau und den Unterhalt von Tierheimen und Gnadenhöfen, die geretteten Tieren eine Zufluchtstätte bieten. Die Stiftung kann Beiträge an anerkannte wohltätige Organisationen im In- und Ausland leisten. Die Stiftung bestimmt die Empfänger von Zuwendungen und deren Höhe von Fall zu Fall nach pflichtgemässem Ermessen in Anlehnung der jeweils verfügbaren Mittel. Die Stiftung nimmt ihre Tätigkeit sofort auf. Sie kann, zur Erreichung des Stiftungszweckes, neben dem Vermögensertrag auch das Vermögen selbst einsetzen. Die Zuwendungen erfolgen grundsätzlich à fonds perdu. Jeder Rückfall von Zuwendungen an die Stiftung oder an die Stifterin bleibt ausgeschlossen. Die Stiftung ist nicht nur in der Schweiz sondern auf der ganzen Welt tätig.
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