Zweck der Stiftung ist die Förderung und die finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen Tierschutzorganisationen bzw. -institutionen und Projekten im Bereich des Tierschutzes (insb. Vogel- und Papageienschutz) und der Tierhaltung. Die Stiftung trägt unter anderem auch zur Verbesserung und Erhaltung von Lebensbedingungen für Tiere bei. Sie verfolgt diesen Zweck insbesondere dadurch, dass sie an Organisationen und Institutionen im In- und Ausland einmalige oder auch wiederkehrende finanzielle Beiträge ausrichtet. Sie kann sich auch direkt an Projekten beteiligen. Die Stiftung kann unter anderem auch die Erhaltung alter, gefährdeter sowie seltener Tierarten bzw. -rassen (specie rara) ins Auge fassen. Zur Erreichung dieses Zieles kann sie Projekte zur Arterhaltung unterstützen und fördern. Sie kann ihre Tätigkeit des Weiteren auf das Gebiet der Ökologie und des Umweltschutzes ausdehnen, soweit dies mit dem vorgenannten Zweck in Übereinstimmung steht. Weiter bezweck die Stiftung die finanzielle Sicherstellung des Unterhalts sämtlicher im Todeszeitpunkt der Stifterin gehörenden Tiere. Dazu gehört unter anderem die Finanzierung einer fachgerechten Unterkunft, einer umfassenden Verpflegung sowie einer medizinischen sowie persönlichen Betreuung. Die Stiftung verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Zwecke, ist uneigennützig und auf keinerlei Erwerbstätigkeit ausgerichtet. Sie erfüllt mithin ihren Zweck wohltätig und ist nicht gewinnorientiert.
1 Die Stiftung verfolgt folgende gemeinnützigen Zwecke: a) Unterstützung von Tierheimen in der ganzen Schweiz, insbesondere durch finanzielle Beiträge für die Betreuung, Fütterung, Unterbringung, tierärztlichen Untersuchungen und notwendigen Operationen der Haustiere. Es werden nur Tierheime unterstützt, die keine Haustiere aufgrund ihres Alters, Gebrechens oder Überbelegung töten und die sich uneigennützig, um die Haustiere kümmern; b) Verbesserung der Lebensverhältnisse herrenloser, unerwünschter oder notleidender Haustiere durch Übernahme aller damit verbundenen Ausgaben wie Aufnahme und Vermittlung der Haustiere: c) Artgerechte Unterstützung von nicht oder schwer vermittelbaren Haustieren bis zu deren Ableben; d) Unterstützung von unpolitischen Tierschutzprojekten und Tierschutzorganisationen in der gesamten Schweiz. 2 Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung in der ganzen Schweiz tätig. 3 Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. 4 Die Stiftung verfolgt keine Selbsthilfezwecke. Die Stifter sowie Angehörige der Stifter und ihnen nahestehende Personen haben keinen Anspruch auf Unterstützungsleistungen der Stiftung. 5 Die Einzelheiten der Begünstigung werden in einem Stiftungsreglement geregelt. Solange kein Reglement besteht, entscheidet der Stiftungsrat nach pflichtgemässem Ermessen über die Zusprechung von Stiftungsleistungen im Rahmen des Stiftungszweckes. 6 Dem Stiftungsrat steht das Recht zu, durch einstimmigen Beschluss Änderungen des Zwecks und der Stiftungsurkunde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beantragen. Dabei werden die Voraussetzungen gemäss Art. 85 (Änderung der Organisation), Art. 86 (Entfremdung vom Ursprungszweck) und Art. 86b ZGB (unwesentliche Änderungen) berücksichtigt. 7 Die Stifter behalten sich eine Zweckänderung nach Art. 86a Abs. 1 ZGB vor.
Die Stiftung bezweckt mit Beiträgen an gemeinnützige Tierschutzorganisationen sowie an tierschutzorientierte Institutionen und Projekte den Schutz der Tiere in ihren angestammten Lebensräumen und in menschlicher Obhut. Die Stiftung bezweckt sodann die Förderung des Tierschutzes und die Harmonisierung des Zusammenlebens von Mensch und Tier. Zur Erfüllung dieses Zweckes unterhält die Stiftung u.a. eine nationale Datenbank für vermisste, gefundene und heimatlose Tiere und betreibt ein Tierdatenbankbüro als Kontaktzentrale mit Telefon- und Onlinehilfe. Die Stiftung stellt sich zur Aufgabe, die Öffentlichkeit über die Bedeutung und den ethischen Wert des Schutzes von Tieren und der damit verbundenen Fragen aufzuklären, alle berechtigten Interessen des Tierschutzes zu fördern und zu bewahren und durch Vorschläge und Aufklärung bei Behörden, Unternehmungen und Privaten die gebührende Berücksichtigung des Tierschutzes zu erreichen, ohne auf die Schweiz beschränkt zu sein. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.
Die Stiftung bezweckt zum Wohlergehen verschiedener Tierarten - insbesondere von Vögeln (Papageien, Sittiche, etc.) - beizutragen. Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch finanzielle Unterstützung von nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen, welche sich für die Aufnahme und Pflege vernachlässigter, misshandelter oder kranker Tiere sowie den Schutz, die Pflege und Haltung verschiedener Tierarten, insbesondere für Vögel (Papageien, Sittiche, etc.), einsetzt. Finanzielle Beiträge für Vögel, insbesondere für Papageien, Sittiche, etc. sind hauptsächlich an die Auffangstation für Papageien und Sittiche APS zu entrichten. Die Stiftung verfolgt keinen Erwerbszweck und strebt keinen Gewinn an.
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