Die Stiftung bezweckt, mit ihren Mitteln ausschliesslich in gemeinnütziger Weise der Allgemeinheit zu dienen. Sie verfolgt keinerlei Erwerbszwecke. Aller Ertrag des in die Stiftung eingebrachten Vermögens und im Falle der Liquidation der Stiftung das gesamte Stiftungsvermögen selber soll ausnahmslos für gemeinnützige, kulturelle, wissenschaftliche und künstlerische Zwecke verwendet werden. So wird die Stiftung öffentliche oder private Institutionen, die in irgend einer Weise fürsorgerische oder karitative und wohltätige Zwecke verfolgen, unterstützen oder unmittelbar an Bedürftige Beiträge ausschütten. Ebenso wird die Stiftung Schulen, wissenschaftlichen Unternehmungen aller Art oder Studenten und wissenschaftlich tätigen Personen, die der Förderung würdig sind, mit Schenkungen und Stipendien unterstützen und ausbilden. Ferner wird die Stiftung auch kulturelle und künstlerische Bestrebungen durch Zuwendungen an Institutionen mit kulturellen Zielen oder Künstler unterstützen. Die Förderung der oben erwähnten Zwecke oder Ziele erfolgt durch die Stiftung in erster Linie im weiteren Einzugsgebiet von Winterthur. Sie kann ihre Tätigkeit jedoch auch auf das ganze Gebiet des Kantons Zürich ausdehnen sowie ausnahmsweise auch allgemein schweizerische Institutionen oder Veranstaltungen unterstützen.
Die Stiftung ist eine schweizerische, gemeinnützige und nicht gewinnorientierte Organisation und bezweckt die Unterstützung und Förderung von Institutionen, Personen und Projekten im In- und Ausland, welche in gemeinnütziger Weise karitativ, humanitär, gesundheitsfördernd, erzieherisch, wissenschaftlich oder kulturell tätig sind, vor allem für Kinder und Jugendliche. Sie hilft Menschen in Notlagen und fördert die Ausbildung, vor allem von Kindern und Jugendlichen. Der Stiftungszweck kann auch durch Zuwendungen an andere öffentliche, gemeinnützige oder steuerbefreite Institutionen im In- und Ausland erfüllt werden, welche im Sinne des Stiftungszweckes tätig sind. Die Stiftung kann auch direkte Unterstützungsleistungen im Sinne des Stiftungszwecks an natürliche Personen ausrichten. Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Stiftung erfüllt ihren Zweck durch Förderung und Unterstützung von Projekten, Organisationen, Institutionen und Personen, die sich für die vorgenannten Zwecke einsetzen und die Gewähr dafür bieten, dass von der Stiftung erhaltene Sach- oder Geldzuwendungen effizient, wirtschaftlich und stiftungszweckkonform im Sinne des Zwecks der Stiftung Geschwister Rühle eingesetzt werden. Die Stiftung ist in der Schweiz und im Ausland aktiv. Eine nachträgliche Zweckänderung gemäss Art. 86a ZGB bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Die Stiftung bezweckt die Verwirklichung der rotarischen Ziele im Sinne des Dienstes am Mitmenschen (Gemeindienst, Jugenddienst und internationaler Dienst). Sie unterstützt unter Einsatz von Kapital und Zinsen des allgemeinen Stiftungsvermögens insbesondere folgende gemeinnützige Ziele: Hilfeleistungen zugunsten von in Not oder Bedrängnis geratenen Menschen und Körperschaften im In- und Ausland; die Ausbildung und Förderung von Jugendlichen im In- und Ausland durch Gewährung von Stipendien oder Kostenzuschüssen; die Förderung des internationalen Lehrlings- Schüler- bzw. Studenten-Austausches, soweit er zum besseren Verständnis unter den Völkern dient; die Unterstützung charitativer Aktionen im In- und Ausland, insbesondere gemeinnütziger Projekte internationale Wohltätigkeits-, Bildungsförderungs- und kulturelle Austauschprogramme der Rotary Organisationen im In- und Ausland. Die Stiftung leitet ausserdem aus dem besonderen Stiftungsvermögen des Fonds Rotary für Dich direkt Soforthilfe an Menschen in Notlagen, wenn die staatlichen und privaten Fürsorgeeinrichtungen und -organisationen nicht, ungenügend oder zu wenig rasch wirksam werden können. Die Stiftung kann von sich aus tätig werden oder sich an Aktionen beteiligen, bzw. solche unterstützen, die durch andere Organisationen mit ähnlicher, gemeinnütziger Zielsetzung durchgeführt werden. Für die Verwirklichung des Stiftungszweckes kann nebst den Erträgnissen auch das Stiftungsvermögen selbst verwendet werden.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kinder- und Jugenderziehung, der Kinder- und Jugendpflege, der Altenpflege, der medizinischen und alternativ-medizinischen Pflege- und Forschungseinrichtungen sowie kultureller Einrichtungen. Gefördert und unterstützt werden Personen und Projekte unabhängig von ihrer Herkunft. Der Stiftungszweck soll vorwiegend im Kanton Zürich erfüllt werden. Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Massnahmen verwirklicht: Zuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugenderziehung und der Kinder- und Jugendpflege, Zuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen der Altenpflege und Hospizbewegung, Zuwendungen an gemeinnützige medizinische und alternativ-medizinische Pflege- und Forschungseinrichtungen Zuwendungen an gemeinnützige kulturelle Einrichtungen. Dabei müssen die Zuwendungsempfänger bzw. deren Träger ebenfalls gemeinnützige und steuerbefreite Personen oder Institutionen im Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung sein (bzw. der entsprechenden schweizerischen Vorschriften). Die Stiftung verfolgt damit ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (bzw. der entsprechenden schweizerischen Vorschriften). Die Stiftung kann auch anderen steuerbegünstigten gemeinnützigen Körperschaften, Anstalten, Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle und sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln Massnahmen nach den Absätzen 1 und 2 fördern.
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8406 Winterthur
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