Der Verein setzt sich für den langfristigen Erhalt sowie für die Instandsetzung der Fortifikation Hauenstein ein und schärft das öffentliche Bewusstsein für ihre historische Bedeutung. Die Geschichte der Fortifikation Hauenstein soll für die breite Bevölkerung sichtbar und erlebbar werden. Der Verein fördert mit der Aufwertung der Fortifikation Hauenstein den Tourismus im Oberbaselbiet. Ziel ist es, ein touristisches Angebot mit überregionaler Ausstrahlung zu schaffen, von dem die interessierte Bevölkerung, Schulklassen, individuelle Ausflugsgäste und Ausflugsgruppen, Touristinnen und Touristen sowie die Gastronomie- und Hotelbetreiber profitieren. Der Verein fördert mit seinen Aktivitäten, Informations-, Werbe- und Sammelaktionen sowie durch die Organisation von Veranstaltungen das breite Wissen über die Fortifikation Hauenstein als Bestandteil der Schweizerischen Verteidigungsstrategie insbesondere während d es Ersten Weltkrieges. Er unterstützt die historische Forschung dazu und kann auch selbst Publikationen zur Fortifikation Hauenstein und ihrer Zeit herausgeben. Der Verein soll seine Ziele in Kooperation mit Gemeinden, Kantonen und dem Bund sowie mit Vereinen, Universitäten, Fachhochschulen, Unternehmen und Privaten erreichen.
Die gemeinnützige Stiftung bezweckt den Erhalt sowie die Vermittlung des baukulturellen Erbes und der Geschichte der Burgruine Neu-Schauenburg und des dazugehörenden Pavillons in Frenkendorf, Kanton Basel-Landschaft, namentlich deren Untersuchung, Sanierung, Unterhalt, Pflege sowie deren archäologische und historische Erforschung. Die Burgruine sowie die Ergebnisse der Erforschung sind der Öffentlichkeit in angemessener Weise zugänglich zu machen. Insbesondere sind öffentliche Führungen durchzuführen. Die Stiftung kann auch die Flora und Fauna auf dem Grundstück der Burgruine und dessen Umfeld pflegen, schützen und erforschen. Die Stiftung kann ihren Zweck auch in Bezug auf weitere historische Baudenkmäler, namentlich Burgen, erfüllen. Die Stiftung kann sämtliche Tätigkeiten entfalten, die in den Bereich des Stiftungszwecks fallen oder mit ihm in einem sachlichen Zusammenhang stehen. Zur Erfüllung ihres Zwecks kann sie namentlich mit geeigneten privaten und öffentlichen Institutionen und Organisationen zusammenarbeiten und solche unterstützen. Die Stiftung erfüllt ihren Zweck auf dem Gebiet des Kantons Basel-Landschaft. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke.
Die Stiftung bezweckt, den ehemaligen Stammsitz der Herren von Eptingen als geschichtlich sehr bedeutende Baute und kulturelles Wahrzeichen der Gemeinde Eptingen zu erhalten, namentlich durch: a. den Erwerb und die rechtliche Sicherstellung des Burggeländes und der Zugänge; b. den Ausbau der Zugänge und die Begehbarmachung der Burganlage; c. den Unterhalt und die Restaurierung der noch bestehenden Ruinen und Anlagen; d. den Wiederaufbau einzelner Teile der ehemaligen Burganlage; e. die Sammlung und Förderung geschichtlicher Forschungen und Publikationen über die Burgen und die Herren von Eptingen; f- die Unterstützung von Ausgrabungen und Forschungen jeder Art, die dem Ziel dienen, das Wissen um die Burg und die Umgebung zu vermehren; g. die Auslichtung um die Burg zur Sicherung der Burganlage vor Schäden und zur besseren Sichtbarmachung der Burganlage; h. die Aufsicht über die Burganlage als Naherholungsgebiet von Eptingen; i. die Koordination der Aktivitäten mit Organisationen ähnlicher Zielsetzungen. Überdies ist die Stiftung bemüht, das allgemeine Interesse an der Burg Witwald zu fördern.
Die Stiftung fördert den Erhalt und die Pflege von erhaltenswerten Bauten und Anlagen jeden Alters im Kanton Baselland. Ausnahmsweise kann sie auch ausserhalb des Kantons in der ganzen Schweiz tätig werden. Sie fördert das Verständnis weiter Bevölkerungskreise für die Pflege des gebauten Erbes. Sie richtet ihre Tätigkeiten so weit wie möglich nach Grundsätzen aus, die sich an Kriterien der Denkmalpflege orientieren. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung insbesondere: erhaltenswerte Bauten übernehmen, die der Stiftung zur Sicherung einer zukünftigen Denkmalpflege-gerechten Nutzung übertragen werden; gefährdete Bauten und Anlagen erwerben, restaurieren und allenfalls veräussern, um diese einer Denkmalpflege-gerechten Nutzung zuzuführen; Dritte bei Massnahmen zum Erhalt spezieller Bauten finanziell oder sonstwie unterstützen; mit anderen zielverwandten Organisationen und Behörden zusammenarbeiten und/oder solche unterstützen; Preise für besondere Leistungen im Zusammenhang mit Erhalt und Pflege historischer Bausubstanz, auch im Zusammenhang mit guter Baukultur verleihen; historisches Baumaterial und andere historisch erhaltenswerte Güter zur denkmalgerechten Wiederverwertung bergen und im Sinne der Denkmalpflege instand stellen lassen; darauf hinwirken, dass Denkmalschutz und gute Baukultur auch auf politischer Ebene umgesetzt werden; Öffentlichkeitsarbeit durch Publikationen, Anlässe etc. betreiben; überhaupt alles tun, um den Belangen des Denkmalschutzes und der guten Baukultur mehr Nachachtung zu verschaffen.
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