Ergänzungsversicherung GE Vernova Schweiz Employer Profile in Switzerland

Employer Description

Die Stiftung bezweckt die Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma und der mit dieser wirtschaftlich und/oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod, und zwar ausschliesslich im Einkommensbereich über 150% des oberen Grenzbetrags nach Art. 8 Abs. 1 BVG, welcher nicht mehr vom Sicherheitsfonds (SiFo) gedeckt ist. Da die Stiftung nur überobligatorische Vorsorge mit Wahl der Anlagestrategie durch den Versicherten (sogenannter 1e-Plan) bezweckt, gewährleistet sie keinen Zins. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung hierzu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist.

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