Der Zweck der Stiftung ist die Unterstützung wohltätiger Zwecke. Die Stiftung unterstützt im Besonderen: Gemeinnützige Zwecke, wohltätige und soziale Zwecke (kinderreiche Familien, psychisch und physisch Behinderte und Chronischkranke), erzieherische und bildende Zwecke (Unterstützung von Einzelpersonen oder Institutionen, Wiedereingliederung unverschuldet Arbeitsloser), wissenschaftliche Zwecke (Forschung auf dem Gebiet der Natur- und Geisteswissenschaften und der Medizin), kulturelle und künstlerische Zwecke (Musik und bildende Kunst). Die in Klammern aufgeführten Beispiele sind nicht ausschliesslich und abschliessend zu betrachten. Die Stiftung kann die Erfüllung Ihres Zweckes durch Überweisung der entsprechenden Beträge auch anderen Organisationen, Stiftungen, Instituten und Hilfswerken im In- und Ausland übertragen. Die Stiftung kann selbst solche Organisationen, Institute und Hilfswerke im ln- und Ausland errichten und betreiben.
Die Stiftung bezweckt die Unterstützung und Förderung von Personen, Institutionen und Projekten in Entwicklungsländern und (wenn nötig) in der Schweiz, welche in gemeinnütziger Weise karitativ, humanitär, gesundheitsfördernd, erzieherisch, wissenschaftlich oder kulturell tätig sind. Diese Projekte sollen mittel- bis langfristigen Charakter haben und vor allem den Wiederaufbau einer Gesellschaft, eine umweltverträgliche Entwicklung und die Fähigkeit zur Selbsthilfe und Selbständigkeit fördern, beispielsweise durch Errichtung von Schulen und Spitälern, Ausbildung, Aufbau von Familienbetrieben etc. Ein besonderer Fokus soll auf Projekte gelegt werden, die in Entwicklungsländern, in denen die bisherigen und künftigen Mitglieder der Gruppe der Stifterin tätig sind. Sie kann zu diesen Zwecken finanzielle Unterstützung, Veranstaltungen oder sonstige Massnahmen anderer im Sinne des Stiftungszwecks, Spenden und Stipendien ausrichten sowie Preise aussetzen, mit denen Leistungen im Sinne des Stiftungszwecks ausgezeichnet werden. Der Zweck der Stiftung ist auf die Förderung von Allgemeininteressen im Sinne der jeweils geltenden Vorschriften und Praxen der Schweizer Steuerbehörden und Gerichte zu öffentlichen und gemeinnützigen Zwecken beschränkt. Die Stiftung ist politisch und konfessionell neutral sowie nicht staatlich. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Sie verfolgt auch keine sonstigen kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Zur Erfüllung dieses Zwecks kann die Stiftung auch andere Stiftungen und Organisationen, deren Zweck zumindest auch im oben dargestellten Zweck dieser Stiftung liegt, unterstützen und/oder ihnen die Erfüllung ihrer Aufgaben übertragen sowie solche Stiftungen bzw. Organisationen schaffen. Zuwendungen an Angehörige oder nahestehende natürliche oder juristische Personen der Stifterin oder Mitgliedern des Stiftungsrates sind ausgeschlossen. Dies umfasst nicht Zuwendungen an andere gemeinnützige und/oder im öffentlichen Zweck tätige Stiftungen, die von derselben Stifterin und/oder ihr nahestehenden natürlichen und/oder juristischen Personen oder von Mitgliedern des Stiftungsrats und/oder ihnen nahestehenden natürlichen und/oder juristischen Personen errichtet wurden, sofern deren Zweck zumindest auch im oben dargestellten Zweck dieser Stiftung liegt. Die Stifterin behält sich das Recht vor, den Zweck der Stiftung zu ändern, soweit Art. 86a ZGB dies zulässt. Der geänderte Zweck muss in jedem Fall gemeinnützig bleiben und darf nicht zu einer Begünstigung von Angehörigen oder nahestehenden Personen der Stifterin oder der Mitglieder des Stiftungsrates führen.
Die Stiftung bezweckt die Förderung von Allgemeininteressen, indem sie selbst gemeinnützige und im öffentlichen Zweck liegende Aktivitäten erbringt und andere in ihren gemeinnützigen und/oder im öffentlichen Zweck liegenden Aktivitäten unterstützt. Mit dem Stiftungskapital und dessen Erträgen bezweckt die Stiftung die Unterstützung und Förderung sozialer philanthropischer, karitativer, humanitärer, gesundheitsfördernder, kultureller, wissenschaftlicher, erzieherischer, technischer, ökologischer und anderer ausschliesslich gemeinnütziger Werke und Projekte in der Schweiz wie auch im Ausland. Sie unterstützt und fördert zu diesem Zweck Projekte und Organisationen im Allgemeininteresse. Die Unterstützung soll in diesem Rahmen Projekten der allgemeinen Bildung, der Ökologie (insbesondere Denkmal-, Heimat-, Natur-, Umwelt- und Tierschutz), der Belange des Sports (insbesondere der Breitensportförderung), der Forschung und Wissenschaft sowie der Kunst und Kultur (insbesondere der Malerei und der Musik) gewährt werden. Zur Erfüllung dieses Zwecks kann die Stiftung auch andere Stiftungen und Organisationen unterstützen, insbesondere die Stiftung Sammlung E.G. Bührle (CHE-101.868.987) sowie die Géza Anda-Stiftung (CHE-110.234.882). Des Weiteren unterstützt und fördert die Stiftung Projekte der sozialen Fürsorge, der Menschenrechte, der Friedensförderung sowie sonstiger Sozialziele im Sinne des Art. 41 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. In diesem Zusammenhang soll die Stiftung auch Projekte fördern, die dazu beitragen, kulturelle Differenzen insbesondere zwischen verschiedenen Nationen, Völkern und Altersgruppen zu überbrücken und das gegenseitige Verständnis zu fördern. Sie kann zu diesen Zwecken finanzielle Unterstützung, Sponsorenbeiträge, Spenden und Stipendien ausrichten sowie Preise aussetzen, mit denen Leistungen im Sinne des Stiftungszwecks ausgezeichnet werden. Der Zweck der Stiftung ist auf die Förderung von Allgemeininteressen im Sinne der jeweils geltenden Vorschriften und Praxen der Schweizer Steuerbehörden und Gerichte zu öffentlichen und gemeinnützigen Zwecken beschränkt. Die Stiftung ist politisch und konfessionell neutral sowie nicht staatlich. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Sie verfolgt auch keine sonstigen kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Stiftung kann die Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderen Organisationen übertragen, solche schaffen und/oder bestehende fördern. Zuwendungen an Angehörige oder nahstehende natürliche oder juristische Personen des Stifters oder Mitgliedern des Stiftungsrats sind ausgeschlossen. Dies umfasst nicht Zuwendungen an andere gemeinnützige und/oder im öffentlichen Zweck tätige Stiftungen, die vom selben Stifter und/oder ihm nahstehenden natürlichen und/oder juristischen Personen oder von Mitgliedern des Stiftungsrats und/oder ihnen nahstehenden natürlichen und/oder juristischen Personen errichtet wurden.
Der Zweck der Stiftung besteht in der Förderung humanitärer, wohltätiger und gemeinnütziger Bestrebungen in der Schweiz in folgenden Bereichen: a) Hilfeleistung in Berggebieten: Erhaltung der ethnischen, kulturellen und wirtschaftlichen Strukturen, Unterstützung von Berglandwirtschaft und Kleingewerbe. b) Obdachlosenhilfe und Flüchtlingshilfe: Unterstützung von Obdachlosenheimen, Uebergangslagern und Flüchtlingsheimen sowie von Obdachlosen und Flüchtlingen bei der Suche nach Lebensraum, schwergewichtig im Raum Genf und Zürich. c) Kinderhilfe: Unterstützung von Einrichtungen und Projekten der Kinderdörfer Pestalozzi Trogen und SOS-Kinderdörfer sowie ähnlichen Werken. d) Hilfe an Sehbehinderte: Unterstützung von Institutionen, Heimen und Behinderten. Die Stiftung kann die verfügbaren Mittel direkt an betroffene Personen und für einzelne Projekte einsetzen, wie auch für die Unterstützung der in diesen Bereichen tätigen Institutionen verwenden. Die Leistungen der Stiftung sollen mit Schwergewicht zugunsten von materiell schlecht gestellten Personen und zugunsten von Institutionen wirken, die eine Beziehung zum Kanton Genf haben, können aber auch das ganze übrige Gebiet der Schweiz betreffen.
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