Der Zweck der Stiftung ist die Unterstützung und Förderung von Personen, Institutionen und Projekten im In- und Ausland, welche in gemeinnütziger Weise gesundheitsfördernd, Iebensqualitätssteigernd, erzieherisch, forschend, wissenschaftlich, nachhaltigkeitsfördernd, tierwohlfördernd, gesellschaftspolitisch, kulturell, karitativ oder humanitär tätig sind. Dies umfasst sowohl die Vergabe von Mitteln an externe Projekte und Initiativen als auch die Entwicklung und Durchführung eigener Programme und Projekte der Stiftung in diesen Bereichen. Zur Erreichung ihres gemeinnützigen Zwecks beabsichtigt die Stiftung insbesondere die finanzielle Unterstützung und Förderung von Forschungs- und praktischen Anwendungsprojekten in verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen, darunter Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Medizin, Sozialwissenschaften und Geisteswissenschaften; finanzielle Unterstützung und Förderung von eigenen und externen Projekten und Programmen, welche sich mit den im Zweck und wissenschaftlichen Disziplinen genannten Themen befassen, durch Spenden oder à fonds perdu Beiträge an karitative Institutionen, Forschungsgruppen und weitere, sowie durch unternehmerische Fördermodelle (bspw. Impact Investments) in Bereiche, welche gewinnorientierte Dritte nicht machen würden; finanzielle Unterstützung und Förderung von Projekten und Programmen, die einen nachhaltigen Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen leisten und das Potenzial haben, neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Innovationen hervorzubringen; wobei die Förderschwerpunkte auf folgende Themen gesetzt werden: Forschung und Wissenschaft; körperliche, geistige Gesundheit und LangIebigkeit; Naturschutz und die Bekämpfung von Klimawandel. Der Stiftungsrat kann für die Zweckverfolgung Prioritäten setzen und frei über die Allozierung der Stiftungsmittel und Ausschüttungen entscheiden. Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf Stiftungsleistungen noch kann ein entsprechender Rechtsanspruch aus dem Empfang von Stiftungsleistungen abgeleitet werden. Die Stiftung kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch mit anderen Organisationen kooperieren, und solche fördern. Die Stiftung kann zur Erfüllung ihres Zwecks sowohl in der Schweiz wie auch im Ausland tätig werden und Projekte fördern. Zur Erfüllung ihres Zwecks kann sie in der Schweiz und im Ausland Gesellschaften errichten. Die Stiftung hat keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn.
Die Stiftung verfolgt ihren Zweck in zwei Wirkungskreisen: Der erste Wirkungskreis umfasst: Die Förderung, Unterstützung und Anerkennung schöpferischer, forschender und betreuender Tätigkeiten auf dem Gebiet von Kunst und Kultur, namentlich der bildenden Kunst, der Literatur, des Musik-, Film- und Theaterwesens sowie des Brauchtums. Der zweite Wirkungskreis umfasst: Die Förderung der geistigen und körperlichen Gesundheit und Entwicklung von Menschen, namentlich durch Unterstützung von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit, durch Förderung und Unterstützung von Bedürftigen, durch Förderung der medizinischen Forschung sowie durch Förderung von Ausbildungsprojekten. Mit Bezug auf beide Wirkungskreise können sowohl Einzelpersonen unterstützt als auch Zuwendungen an Institutionen, die auf den entsprechenden gemeinnützigen Gebieten tätig sind, ausgerichtet werden. Der Stiftungsrat ist in der Aufteilung der Mittel frei. Eine Verpflichtung, alle erwähnten Ziele zu verfolgen bzw. die verfolgten Ziele gleichmässig zu unterstützen, besteht nicht. Dem Grundsatz der Nachhaltigkeit ist bei der Verwendung der Mittel angemessen Rechnung tragen.
Die Stiftung bezweckt die Unterstützung humanitärer Programme weltweit. Der Zweck der Stiftung kann erfüllt werden, u.a. durch die gezielte Förderung bestehender Projekte, Entwicklung neuer Programme in verschiedenen Bereichen, sowie Unterstützung von anderen humanitären Projekten mit den Schwerpunkten Ernährungssicherung, Bildung und Nachhaltigkeit. Zu diesem Zweck kann die Stiftung Folgendes durchführen: Mit verschiedenen Unternehmen, Partnern, Sponsoren sowie Banken, Aufsichtsbehörden, Regierungen und anderen Dritten zum Nutzen des Swiss Relief Ökosystems zusammenarbeiten; Verteilung der erhaltenen Beiträge an die Begünstigten durch unsere Aktivitäten; über ein Budget für die Präsenz in den sozialen Medien und für die Werbung für Veranstaltungen verfügen; über ein Budget für die Wartung der Website und des gesamten IT-Systems, d.h. Telefon und E-Mail-System, verfügen; über ein Budget für Reise- und Unterkunftskosten verfügen, wenn dies für betriebliche Zwecke notwendig ist; alles unter dem Schwellenwert von 1000 CHF kann vom Präsidenten des Exekutivrates genehmigt werden, alles über 1'000 CHF muss sowohl vom Präsidenten des Stiftungsrates als auch von einem anderen Mitglied des Stiftungsrates genehmigt werden; Abschluss von Miet-/Pacht-/Hypothekenverträgen oder Kauf von Liegenschaften oder Fahrzeugen für Zwecke der Stiftung; Unterstützung und Finanzierung angemessener Forschung und Entwicklung von Aktivitäten und Projekten, a. Deckung von Betriebskosten oder Unterhaltskosten, die mit dem Betrieb verbunden sind, wie z.B., aber nicht beschränkt auf, b. Kauf von Lebensmitteln für den Betrieb; c. Investitionen in nachhaltige Anbaumethoden; d. Strom- oder Wasserkosten; e. Kraftstoff oder/und Wartung für Fahrzeuge. Einstellung von Teilzeit-, Vollzeit- oder Vertragspersonal, Bereitstellung elnes Technologiepakets, bestehend aus einem Laptop, einem Telefon und einem Mobiltelefon, sowie Bereitstellung von Stiftungskleidung für alle Mitarbeiter, falls erforderlich; Einrichtung eines separaten Kontos zur Deckung etwaiger Rechtskosten, Buchhaltungskosten oder anderer Verwaltungskosten; Organisation von Konferenzen und anderen Veranstaltungen, die Swiss Relief fördern, Marken- und IP-Rechte sowie alle anderen Lizenzen halten; Teil- oder Vollfinanzierung von Veranstaltungen zur Spenderbetreuung wie Jahresgalas oder Cocktail-Fundraisers. Die Stiftung dient ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken. Sie verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht und ist nicht auf Gewinn ausgerichtet.
Die Stiftung bezweckt die Unterstützung und Förderung von Personen, Institutionen und Projekten in Entwicklungsländern und (wenn nötig) in der Schweiz, welche in gemeinnütziger Weise karitativ, humanitär, gesundheitsfördernd, erzieherisch, wissenschaftlich oder kulturell tätig sind. Diese Projekte sollen mittel- bis langfristigen Charakter haben und vor allem den Wiederaufbau einer Gesellschaft, eine umweltverträgliche Entwicklung und die Fähigkeit zur Selbsthilfe und Selbständigkeit fördern, beispielsweise durch Errichtung von Schulen und Spitälern, Ausbildung, Aufbau von Familienbetrieben etc. Ein besonderer Fokus soll auf Projekte gelegt werden, die in Entwicklungsländern, in denen die bisherigen und künftigen Mitglieder der Gruppe der Stifterin tätig sind. Sie kann zu diesen Zwecken finanzielle Unterstützung, Veranstaltungen oder sonstige Massnahmen anderer im Sinne des Stiftungszwecks, Spenden und Stipendien ausrichten sowie Preise aussetzen, mit denen Leistungen im Sinne des Stiftungszwecks ausgezeichnet werden. Der Zweck der Stiftung ist auf die Förderung von Allgemeininteressen im Sinne der jeweils geltenden Vorschriften und Praxen der Schweizer Steuerbehörden und Gerichte zu öffentlichen und gemeinnützigen Zwecken beschränkt. Die Stiftung ist politisch und konfessionell neutral sowie nicht staatlich. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Sie verfolgt auch keine sonstigen kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Zur Erfüllung dieses Zwecks kann die Stiftung auch andere Stiftungen und Organisationen, deren Zweck zumindest auch im oben dargestellten Zweck dieser Stiftung liegt, unterstützen und/oder ihnen die Erfüllung ihrer Aufgaben übertragen sowie solche Stiftungen bzw. Organisationen schaffen. Zuwendungen an Angehörige oder nahestehende natürliche oder juristische Personen der Stifterin oder Mitgliedern des Stiftungsrates sind ausgeschlossen. Dies umfasst nicht Zuwendungen an andere gemeinnützige und/oder im öffentlichen Zweck tätige Stiftungen, die von derselben Stifterin und/oder ihr nahestehenden natürlichen und/oder juristischen Personen oder von Mitgliedern des Stiftungsrats und/oder ihnen nahestehenden natürlichen und/oder juristischen Personen errichtet wurden, sofern deren Zweck zumindest auch im oben dargestellten Zweck dieser Stiftung liegt. Die Stifterin behält sich das Recht vor, den Zweck der Stiftung zu ändern, soweit Art. 86a ZGB dies zulässt. Der geänderte Zweck muss in jedem Fall gemeinnützig bleiben und darf nicht zu einer Begünstigung von Angehörigen oder nahestehenden Personen der Stifterin oder der Mitglieder des Stiftungsrates führen.
Adressen |
Gotthardstrasse 28
6300 Zug
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |